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Bundesverwaltungsgericht: Verbot des „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben

PDPhotos (CC0), Pixabay

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Diese Entscheidung sorgt für Aufsehen, da das endgültige Urteil erst im Hauptsacheverfahren gefällt wird.

Das Verbot des Magazins war am 16. Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser erlassen worden. Die SPD-Politikerin begründete diesen drastischen Schritt damit, dass „Compact“ als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ fungiere und eine ernsthafte Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung darstelle.

Mit der vorläufigen Aufhebung des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht bleibt „Compact“ vorerst weiterhin am Markt, was die Debatte um Meinungsfreiheit und den Umgang mit rechtsextremen Inhalten erneut anheizt. Die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird mit Spannung erwartet, da sie wegweisend für den Umgang mit Medien in extremistischen Kreisen sein könnte. Die Richter müssen dabei sorgfältig abwägen, inwieweit die Meinungsfreiheit gegenüber dem Schutz der demokratischen Grundordnung gewahrt werden kann.

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