Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Gera

Staatsanwaltschaft Gera

15
qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

831 Js 25695/​22
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Apolda vom 08.03.2024, Az.: 831 Js 25695/​22 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 5.292,41 Euro angeordnet.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Dem Beschuldigten liegt der Tatvorwurf der Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 StGB zur Last. Das Verfahren gründet sich auf Geldwäscheverdachtsanzeigen der Commerzbank AG und Deutschen Bank AG vom 31.08.2022 und der Klarna Bank AB vom 23.08.2022 und 05.10.2022. Die Commerzbank teilte mit, aufgrund eines externen Hinweises auf das Konto des Beschuldigten, IBAN DE24 8204 0000 0850 9507 00, aufmerksam geworden zu sein. Bei der anschließenden Umsatzprüfung wurden zahlreiche Gutschriften von Privatpersonen über 24.000 Euro festgestellt, welche sodann an andere Konten weitergeleitet wurden.
Ein vergleichbarer Sachverhalt wurde auch durch die Klarna Bank mitgeteilt, auch hier seien auf dem dortigen Konto des Beschuldigten Gutschriften verschiedener Privatpersonen in Höhe von insgesamt 16.070,00 Euro mit Verwendungszwecken wie „Hilfe für Freundin“ festgestellt worden, welche jeweils zeitnah an Finanztransferdienstleister weitergeleitet wurden.
Die Deutsche Bank wurde lediglich aufgrund eines Hinweises der Commerzbank auf das dortige Konto des Beschuldigten aufmerksam. Transaktionen fanden jedoch nicht statt.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein