Staatsanwaltschaft Hof
1650 Js 10932/22
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Heribert Preiß |
Entscheidung | Urteil/Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 22.05.2023, Az: 25 Ds 1650 Js 10932/22, rechtskräftig seit 31.05.2023 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO; Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbeteiligte ist Inhaber der Bankkonten bei der N26 Bank mit der IBAN DE29 1001 1001 2620 5725 35 und der Commerzbank AG mit der IBAN DE88 7604 0061 0680 3217 00.
Im Gesamtzeitraum vom 27.07.2022 bis zum 10.08.2022 kam es auf dem Konto des Einziehungsbeteiligten bei der Commerzbank zu insgesamt 21 Geldeingängen durch Überweisungen von Privatpersonen in Höhe von insgesamt 5.903,50 Euro, die aus Betrugstaten bisher unbekannter Täter stammten.
Es handelte sich um folgende Überweisungen:
Datum | Betrag | Überweisender |
01.08.2022 | 700,00 € | Adrian Janoschka |
03.08.2022 | 160,00 € | Ferlazzo Filippo |
04.08.2022 | 155,00 € | Steffi Avci |
04.08.2022 | 215,00 € | Jürgen Michael Kalagin |
04.08.2022 | 205,00 € | Jürgen Michael Kalagin |
04.08.2022 | 225,00 € | Jürgen Michael Kalagin |
04.08.2022 | 305,00 € | Jürgen Michael Kalagin |
04.08.2022 | 275,00 € | Jürgen Michael Kalagin |
05.08.2022 | 405,00 € | Jürgen Michael Kalagin |
05.08.2022 | 150,00 € | Mustafa Al-Waisi |
05.08.2022 | 100,00 € | Lothar Ruhe |
05.08.2022 | 1.000,00 € | Natalie Gertrud Otlewitz |
05.08.2022 | 185,00 € | Peter Strobl |
08.08.2022 | 140,00 € | Margot Köhler |
08.08.2022 | 200,00 € | Martina Lademann |
08.08.2022 | 120,00 € | Postolachi Petronela |
09.08.2022 | 450,00 € | Erinda Gorce |
09.08.2022 | 223,50 € | Marius-Mitica Cretu |
09.08.2022 | 250,00 € | Maganuco Gaetano Antonio |
09.08.2022 | 205,00 € | Sena Ugur |
Auch auf dem gegenständlichen Konto bei der N26 Bank gingen im Zeitraum vom 19.07.2022 bis 27.07.2022 drei inkriminierte Überweisungen ein.
Es handelte sich um folgende Überweisungen:
Datum | Betrag | Überweisender |
26.07.2022 | 171,00 € | Dana Liane Uebel |
27.07.2022 | 207,00 € | Charles-Albert Genilloud |
27.07.2022 | 100,00 € | Petrisor-Razvan Despa |
Weiterhin kam es am 27.07.2022 zu zwei Geldtransaktionen zwischen dem obig genannten Konto bei der Commerzbank AG und dem bei der N26 Bank GmbH geführten Konto mit der IBAN-Nummer DE29 1001 1001 2620 5725 35.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 2.569,65 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können.
Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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