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Staatsanwaltschaft Landshut

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Landshut

205 Js 20844/​21 – 06.08.2024

An Betroffene

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)


Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Abraham Osarumwense Osayande, geb. am 30.08.1988
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Eggenfelden vom 29.04.2024, Az: 1 Ds 205 Js 20844/​21,
rechtskräftig seit 07.05.2024
Einziehungsanordnung Einziehung von Wertersatz in Höhe von 28.270,00 EUR gem. §§ 73c, 73 StGB

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Leichtfertige Geldwäsche in 21 Fällen im Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 StGB a. F., § 53 StGB

Der Angeschuldigte erhielt im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 auf seine Konten bei der Commerzbank, IBAN DE23 7004 0041 0479 9391 00, und der N26 Bank, IBAN DE14 1001 1001 2629 5354 11, Überweisungen der gesondert Verfolgten Richie Pat, Solo Abubakar und Promise Isabeghian in Höhe von insgesamt 28.270,00 EUR, die er zeitnah und vollständig auf andere Konten weiterleitete.

Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Überweisungen:

N26 Bank GmbH – DE14 1001 1001 2629 5354 11

Lfd.
Nr.
Buchungstag
-Valuta
Name des Einzahlers IBAN Einzahler Betrag
in €
1 21.10.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 850,00
2 27.10.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 1.250,00
3 02.11.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 1.800,00
4 03.11.2020 Abubakar Solo DE85 7955 0000 0012 0633 43 5,00
5 04.11.2020 Abubakar Solo DE85 7955 0000 0012 0633 43 4.645,00
6 04.11.2020 Abubakar Solo DE85 7955 0000 0012 0633 43 4.000,00
7 04.11.2020 Promise Isabeghian DE45 7955 0000 0012 0669 73 2.500,00
8 06.11.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 750,00
9 09.11.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 340,00
10 11.11.2020 Abubakar Solo DE85 7955 0000 0012 0633 43 4.000,00
11 11.11.2020 Promise Isabeghian DE45 7955 0000 0012 0669 73 500,00

Commerzbank AG – DE23 7004 0041 0479 9391 00

Lfd.
Nr.
Buchungstag
-Valuta
Name des Einzahlers IBAN Einzahler Betrag
in €
12 16.11.2020 Abubakar Solo DE85 7955 0000 0012 0633 43 400,00
13 01.12.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 790,00
14 10.12.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 50,00
15 23.12.2020 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 1.000,00
16 08.01.2021 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 420,00
17 01.02.2021 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 550,00
18 02.02.2021 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 60,00
19 19.02.2021 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 2.500,00
20 19.02.2021 Richie Pat DE44 7005 1003 0025 5963 96 1.700,00
21 04.03.2021 Promise Isabeghian DE03 1001 0010 0499 0321 30 160,00

Der gesondert Verfolgte Richie Pat stellte im Zeitraum von März 2020 bis Februar 2021 sein Konto mit der IBAN DE44 7005 1003 0025 5963 96 zur Entgegennahme von Geldern zur Verfügung, deren Überweisung eine unbekannte Tätergruppe durch gewerbsmäßigen Betrug (sog. Love-Scamming) zulasten der jeweiligen Geschädigten veranlasste.

Die gesondert Verfolgten Abubakar und Isabeghian stellten im Zeitraum November 2020 bis Juli 2021 ihre Konten mit der IBAN DE85 7955 0000 0012 0633 43, DE03 1001 0010 0499 0321 30 und DE45 7955 0000 0012 0669 73 zur Entgegennahme von Geldern zur Verfügung, deren Überweisung eine unbekannte Tätergruppe durch gewerbsmäßigen Betrug (sog. Love-Scamming) zulasten der jeweiligen Geschädigten veranlasste.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Landshut geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Landshut melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Hinweis: Sollte die Mitteilung nach Rechtskraft mittels elektronischem Bundesanzeiger veröffentlicht sein, läuft die genannte Frist ab dem Veröffentlichungsdatum.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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