Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat ein Ordnungsgeld von 21.000 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau verhängt. Dornau habe seine Beteiligung an einem belarussischen Unternehmen nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist angezeigt und zudem nicht gemeldet, dass er Direktor des Unternehmens sei. Das Ordnungsgeld entspricht nach Angaben des Landtags dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung. Dornau hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Klage zu erheben.
Sächsischer AfD-Abgeordneter Jörg Dornau muss 21.000 Euro Ordnungsgeld zahlen


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