Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Omega Vorrat München II GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der Omega Vorrat München II GmbH eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Omega Vorrat München II GmbH, ansässig in der Tisinstraße 19, 82045 Oberhaching, wichtige Entscheidungen getroffen. Unter dem Aktenzeichen 1542 IN 10307/24 wurde am 18. Juli 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die Omega Vorrat München II GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Dachauer Straße 140, 80637 München, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer +49(89)31 86 86 88 und per E-Mail unter inso@ra-pietzsch.de erreichbar.
Wichtige Entscheidungen und Maßnahmen

Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Überwachung und Sicherung: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern.
Vollstreckungsmaßnahmen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein von ihr einzurichtendes Insolvenzsonderkonto einzuziehen.
Zugang zu Geschäftsräumen: Die Insolvenzverwalterin darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte von Behörden und Dritten einholen.
Einsicht in Unterlagen: Die Schuldnerin muss der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen.
Einstellung der Zwangsvollstreckung: Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erklärt werden.

Die Maßnahmen des Amtsgerichts München zielen darauf ab, die Vermögenswerte der Omega Vorrat München II GmbH im Interesse der Gläubiger zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden mit großem Interesse verfolgt, da sie erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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