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Staatsanwaltschaft Gera

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung
und die Möglichkeit der Herausgabe (§ 459j StPO)

180 Js 27520/​23

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Gera vom 29.05.2024, 180 Js 27520/​23 wurde die Einziehung von

180 Packungen Kaffee „Dallmayr prodomo“
113 Packungen Kaffee „Jacobs Krönung“
48 Packungen Kaffee „Illy Classico“
43 Packungen Kaffee „Dallmayr Ethiopia“
15 Packungen Kaffee „Dallmayr classic“
14 Packungen „Dallmayr Bohnenkaffee“
2 Packungen Kaffee „Tchibo African blue“

angeordnet.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Zu unbekannten Zeitpunkten, aber vor dem 28.08.2023, entwendete der Beschuldigte M. Namavicius die oben benannten Gegenstände aus Einkaufsmärkten, um diese gewinnbringend weiterzuveräußern.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend zu machen. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 180 Js 27520/​23 anzugeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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