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Geldwäschegesetz: BaFin wird Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisieren

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation gestellt.

Sie soll die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) ersetzen. Mit der Aktualisierung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Absatz 8 GwG nach. Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 9. August 2024 unter Konsultation-06-24@bafin.de entgegen.

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