Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation gestellt.
Sie soll die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) ersetzen. Mit der Aktualisierung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Absatz 8 GwG nach. Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 9. August 2024 unter Konsultation-06-24@bafin.de entgegen.