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EU: Metas Bezahlmodell verstößt gegen Wettbewerbsrecht

FlyingSaga (CC0), Pixabay

Der Facebook-Konzern Meta verstößt nach Ansicht der EU-Kommission mit seinem Bezahlmodell gegen europäisches Wettbewerbsrecht. In einer offiziellen Stellungnahme der Kommission heißt es, dass Meta durch dieses Modell große Mengen an Daten sammeln und sich so einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen könne.

Meta hatte im November seinen Nutzenden angeboten, eine monatliche Gebühr zu zahlen, um keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram zu sehen. Wer die Plattformen weiterhin gratis nutzen möchte, muss personalisierte Anzeigen akzeptieren.

Die EU-Kommission argumentiert, dass dieses Modell den Wettbewerb verzerrt, da es Meta ermöglicht, umfangreiche Nutzerdaten zu sammeln, die dann zur gezielten Werbung und zur Verbesserung ihrer eigenen Dienste verwendet werden können. Dies könnte kleinere Wettbewerber benachteiligen, die nicht über ähnliche Datenmengen verfügen.

Die Untersuchung der EU-Kommission wird weitergeführt, und es könnten Maßnahmen folgen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb auf dem europäischen Markt nicht beeinträchtigt wird. Meta könnte gezwungen sein, sein Geschäftsmodell anzupassen, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen.

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