Nach der tödlichen Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz ist gegen den mutmaßlichen Täter ein Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, dass dem 25-jährigen Afghanen vorgeworfen wird, am 31. Mai fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben.
Der Angriff ereignete sich während einer gut besuchten Kundgebung der BPE, als der Täter plötzlich ein Messer zog und wahllos auf die Versammlungsteilnehmer einstach. Der herbeigerufene Polizist, der versuchte, die Situation zu entschärfen, wurde ebenfalls schwer verletzt und erlag später seinen Verletzungen im Krankenhaus.
Augenzeugen berichten von chaotischen Szenen, als die Menschen panisch versuchten, dem Angreifer zu entkommen. Schließlich wurde der Täter von der Polizei angeschossen und außer Gefecht gesetzt. Aufgrund seiner Verletzungen war der 25-Jährige zunächst nicht vernehmungsfähig.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ergaben, dass der Täter gezielt und mit tödlicher Absicht handelte. Die genaue Motivlage ist noch unklar, wird jedoch intensiv untersucht. Es gibt Hinweise darauf, dass der Angreifer aus extremistischen Motiven gehandelt haben könnte.
Der Fall hat in Mannheim und darüber hinaus für große Bestürzung gesorgt. Viele Bürgerinnen und Bürger legen Blumen und Kerzen am Tatort nieder, um ihre Trauer und Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen zu bekunden. Der Bürgermeister der Stadt verurteilte die Tat aufs Schärfste und rief zur Besonnenheit und Einigkeit auf.
Die Sicherheitsvorkehrungen bei öffentlichen Veranstaltungen wurden nach dem Vorfall deutlich erhöht. Die Behörden betonen die Wichtigkeit von Wachsamkeit und Zivilcourage und appellieren an die Bevölkerung, verdächtige Aktivitäten sofort zu melden.
Die Eröffnung des Haftbefehls markiert den Beginn eines komplexen juristischen Verfahrens, das mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden wird. Der Täter steht nun vor der Justiz, die über die schwerwiegenden Anklagen entscheiden wird.