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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht SALytic Wohnimmobilien Europa Plus DE000A2QND38
Ermittlungen gegen Weil-Mitarbeiterin eingestellt

Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht SALytic Wohnimmobilien Europa Plus DE000A2QND38

Tumisu (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht SALytic Wohnimmobilien Europa Plus

für den Berichtszeitraum vom 01.03.2023 bis 29.02.2024

(ISIN DE000A2QND38)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der SALytic Wohnimmobilien Europa Plus investiert in aussichtsreiche Immobilieninvestments überwiegend in Euroland. Dabei liegt der Fokus auf Wohn- sowie Altenwohn- bzw. Pflegewohnimmobilien, welchen zur Optimierung der Ertrags-Risiko-Parameter Logistik-, Solar-/​Wind- sowie Spezialimmobilien beigemischt werden können. Zusätzlich kann selektiv in Anbieter immobilienbezogener Produkte bzw. Dienstleistungen investiert werden. Um Wertschwankungen substanziell zu reduzieren sowie eine möglichst vollständige Teilnahme am Wachstumstrend der Wohnimmobilien zu ermöglichen, wird das Zinsänderungsrisiko in maßgeblichem Umfang abgesichert.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Im abgelaufenen Fondsgeschäftsjahr wurde die Kursentwicklung der europäischen Wohnimmobilienwerte sehr stark von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen bestimmt. Diese stiegen bis Anfang Oktober auf ein seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr gesehenes Niveau rapide an. Dies verteuerte die Finanzierungskosten für Immobilienunternehmen signifikant, sorgte für weiteren Abwertungsdruck des Wohnungsbestandes und führte zu einem dramatischen Einbruch der Neubauzahlen, insbesondere in Deutschland und Frankreich. Vor dem Hintergrund des sehr schwierigen Umfeldes wurde im Fonds dauerhaft eine substanzielle Kasse-Position gehalten. Die angestrebte, weitgehende Absicherung des Fonds gegen das Zinsänderungsrisiko wurde durch das Eingehen von Short-Positionen in mehreren Renten-Futures umgesetzt, welche laufend und modellgestützt an das jeweils abzusichernde Aktienvolumen angepasst wurden.

Innerhalb des Fonds bildeten die Wohnungsbestandhalter den am stärksten gewichteten Subsektor, gefolgt von Wohnentwicklern, Alten-/​Pflegeimmobilien, Betreibern von Studentenwohnheimen sowie Self-Storage-Anbietern. Die wohnnahen Dienstleistungen, welche etwa in Telekommunikation, Energielieferung, Abfallwirtschaft und Renovation bestehen, erhielten innerhalb des Fonds ein eher hohes Gewicht, da diese Sektoren nicht im selben Maße wie die Immobilienwerte unter Finanzierungs- und Verschuldungsproblemen litten und somit die angestrebte Diversifikationsfunktion erfüllen konnten. Die Position in einem Betreiber von Telekommunikations-Funkmasten wurde nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot mit attraktiven Kursgewinnen veräußert.

Nach Erreichen des Zinshöhepunktes im Oktober setzte eine substanzielle Erholung der Aktienkurse der Wohnimmobilienwerte ein. Der Markt preiste sukzessive die Gefahr von notwendigen Kapitalerhöhungen zur Stärkung der Bilanzqualität der Wohnimmobilienunternehmen aus. Die Bestandshalter profitierten zusätzlich davon, dass die Mieteinnahmen aufgrund zu geringer Neubauzahlen und inflationsbedingt anziehender Mietspiegel deutlich stärker als erwartet stiegen. Daher wurde das Engagement vor allem in diesem Subsegment durch sukzessive Reduzierung der Kassequote erhöht. Gleichzeitig wurde in Erwartung fallender Zinsen die Absicherungspositionen substanziell reduziert.

Zum Jahreswechsel wurden selektiv einige Positionen bei Wohnungsbestandhaltern und -entwicklern veräußert, da die Zinssenkungserwartungen des Kapitalmarktes für 2024 aus Sicht des Fondsmanagements zu optimistisch ausfielen.

Das Sondervermögen weist für den Berichtszeitraum eine Performance von -2,4620,99 % aus. Die Volatilität lag bei %.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Das Sondervermögen ist über die Investition in Immobilienaktien (d.h. Aktien, die von einer Gesellschaft emittiert sind, die sich im Bereich der Immobilien- oder Bauwirtschaft betätigt) den allgemeinen Risiken der internationalen Aktien- und Immobilienmärkte sowie spezifischen Kursschwankungen von Einzelwerten ausgesetzt.Die spezifischen Aktienrisiken werden durch Diversifikation in eine Vielzahl von Einzelaktien begrenzt. Die Steuerung der allgemeinen Marktrisiken erfolgt durch Investitionen in unterschiedliche Regionen und Sektoren. Das allgemeine Marktrisiko der Immobilienaktien kann allerdings auch trotz einer breiten Streuung nicht reduziert werden, das Sondervermögen kann somit erhöhte Kursschwankungen aufweisen.

Zinsänderungsrisiken

Durch den geringen Anteil an Renten und Rentenfonds in der Portfoliostruktur sind das direkte Marktzinsänderungsrisiko und das Spreadrisiko insbesondere verglichen mit den Aktienrisiken gering. Durch Immobilieninvestments ist das Sondervermögen jedoch indirekt Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung bzw. teilweise Absicherung dieser Risiken erfolgt durch den Einsatz von Renten-Futures.

Währungsrisiken

Das Sondervermögen ist überwiegend in Euro denominierte Vermögensgegenstände investiert. Es wurden in geringem Umfang auch Investitionen in anderen europäischen Währungen getätigt. Dadurch trägt der Investor in Teilen die Chancen und Risiken von Wechselkursentwicklungen dieser Währungsräume gegenüber dem Euro.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen im Wesentlichen aus den einzelnen Renteninvestments im Fondsbestand und in den erworbenen Zielfonds, bei denen es zu Ausfällen von Zins- und Tilgungszahlungen kommen kann. Bei Aktienfonds spielen diese eine untergeordnete Rolle. Adressenausfallrisiken entstehen zudem durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Aktien wurden grundsätzlich über regulierte Börsen erworben. Aufgrund der breiten Streuung über mehrere Aktien verschiedener Unternehmen ist davon auszugehen, dass die Aktienpositionen grundsätzlich jederzeit zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Operationellen Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden und werden laufenden Kontrollprozessen unterzogen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsnehmerhaben kann. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge exogener Faktoren

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z. B. Russland/​Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Zinsanstieg, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme, geopolitische Unsicherheit) und damit Auswirkungen unterschiedlicher Intensität auf die Wertentwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Ziel des aktiv gemanagten SALytic Wohnimmobilien Europa Plus ist es, attraktive Wertzuwächse sowie Ausschüttungen mit einem deutlichen Aufschlag zu Anleiherenditen zu erzielen, sowie die Perspektive auf stabiles Wachstum in Real Assets. Zur Erreichung der Anlageziele nimmt die Gesellschaft eine aktive Selektion von aussichtsreichen Immobilieninvestments überwiegend in Euroland vor. Dabei liegt der Fokus der Investments auf Wohn- sowie Altenwohn- bzw. Pflegewohnimmobilien, welchen zur Optimierung der Ertrags-Risiko-Parameter Logistik-, Solar-/​Wind- sowie Spezialimmobilien beigemischt werden können. Zusätzlich kann selektiv in Anbieter immobilienbezogener Produkte bzw. Dienstleistungen investiert werden.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Ampega Investment GmbH keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Ampega Investment GmbH in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Ampega Investment GmbH hat den externen Dienstleister ISS ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Sustainability International Proxy Voting Guidelines” beauftragt, an welchen sich die Ampega Investment GmbH grundsätzlich orientiert.

Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Ampega Investment GmbH abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Ampega Investment GmbH konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Ampega Investment GmbH in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Ampega Investment GmbH etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Ampega Investment GmbH nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Finanzterminkontrakten erzielt. Die realisierten Verluste wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Aktien und Finanzterminkontrakten erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 29.02.2024

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 7.045.655,24 87,26
Belgien 630.069,30 7,80
Deutschland 3.162.268,80 39,17
Finnland 102.400,00 1,27
Frankreich 1.229.707,38 15,23
Großbritannien 850.430,33 10,53
Guernsey 233.352,00 2,89
Luxemburg 317.460,00 3,93
Schweden 113.676,29 1,41
Schweiz 206.691,14 2,56
Spanien 199.600,00 2,47
Verzinsliche Wertpapiere 199.182,00 2,47
Deutschland 199.182,00 2,47
Investmentanteile 538.685,20 6,67
Geldmarktfonds 284.160,20 3,52
Rentenfonds 254.525,00 3,15
Derivate 20.850,00 0,26
Zins-Derivate 20.850,00 0,26
Bankguthaben 271.326,55 3,36
Sonstige Vermögensgegenstände 11.230,38 0,14
Verbindlichkeiten -12.823,48 -0,16
Fondsvermögen 8.074.105,89 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 29.02.2024

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 29.02.2024 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren, Verwahrstellenvergütung und Kosten für Researchmaterial
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 7.244.837,24 89,73
Aktien EUR 7.045.655,24 87,26
Belgien EUR 630.069,30 7,80
Aedifica SA REIT BE0003851681 STK 4.254 2.054 1.300 EUR 52,9500 225.249,30 2,79
Cofinimmo SA REIT BE0003593044 STK 3.600 200 0 EUR 58,7000 211.320,00 2,62
Xior Student Housing NV REIT BE0974288202 STK 7.500 0 0 EUR 25,8000 193.500,00 2,40
Deutschland EUR 3.162.268,80 39,17
Deutsche Telekom AG DE0005557508 STK 8.500 0 0 EUR 21,9900 186.915,00 2,31
Deutsche Wohnen AG DE000A0HN5C6 STK 23.000 10.000 0 EUR 19,0500 438.150,00 5,43
E.ON SE DE000ENAG999 STK 20.000 0 0 EUR 11,7350 234.700,00 2,91
Hornbach Holding AG & Co. KGaA DE0006083405 STK 2.288 388 0 EUR 70,6000 161.532,80 2,00
LEG Immobilien AG DE000LEG1110 STK 10.400 2.700 2.600 EUR 67,9400 706.576,00 8,75
TAG Immobilien AG DE0008303504 STK 60.000 18.000 0 EUR 11,3150 678.900,00 8,41
Vonovia SE DE000A1ML7J1 STK 29.500 11.000 8.500 EUR 25,6100 755.495,00 9,36
Finnland EUR 102.400,00 1,27
Kojamo Oyj FI4000312251 STK 10.000 0 0 EUR 10,2400 102.400,00 1,27
Frankreich EUR 1.229.707,38 15,23
Covivio SA REIT FR0000064578 STK 5.851 1.851 0 EUR 41,8800 245.039,88 3,03
Gecina SA REIT FR0010040865 STK 2.000 2.000 0 EUR 89,9000 179.800,00 2,23
Kaufman & Broad SA FR0004007813 STK 6.355 2.700 0 EUR 28,5000 181.117,50 2,24
Saint-Gobain (Cie. de) SA FR0000125007 STK 5.000 0 0 EUR 71,2900 356.450,00 4,41
Veolia Environnement SA FR0000124141 STK 9.000 0 0 EUR 29,7000 267.300,00 3,31
Großbritannien EUR 850.430,33 10,53
Big Yellow Group PLC REIT GB0002869419 STK 8.500 0 0 GBP 10,0300 99.557,42 1,23
Grainger PLC GB00B04V1276 STK 55.000 0 0 GBP 2,5180 161.723,15 2,00
Safestore Holdings PLC REIT GB00B1N7Z094 STK 7.500 7.500 0 GBP 7,5650 66.255,81 0,82
Taylor Wimpey plc GB0008782301 STK 150.000 150.000 0 GBP 1,3385 234.457,11 2,90
UNITE Group PLC/​The REIT GB0006928617 STK 26.000 13.500 0 GBP 9,5000 288.436,84 3,57
Guernsey EUR 233.352,00 2,89
Shurgard Self Storage Ltd GG00BQZCBZ44 STK 6.300 6.300 0 EUR 37,0400 233.352,00 2,89
Luxemburg EUR 317.460,00 3,93
Grand City Prop. SA LU0775917882 STK 37.000 8.000 0 EUR 8,5800 317.460,00 3,93
Schweden EUR 113.676,29 1,41
Fastighets AB Balder new shares SE0017832488 STK 20.000 18.000 15.000 SEK 63,7400 113.676,29 1,41
Schweiz EUR 206.691,14 2,56
Allreal Holding AG CH0008837566 STK 1.300 0 0 CHF 151,6000 206.691,14 2,56
Spanien EUR 199.600,00 2,47
Neinor Homes SA ES0105251005 STK 20.000 6.000 0 EUR 9,9800 199.600,00 2,47
Verzinsliche Wertpapiere EUR 199.182,00 2,47
4,5950 % LB Baden-Württemberg MTN FRN 2024/​2026 DE000LB39BG3 EUR 200 200 0 % 99,5910 199.182,00 2,47
Investmentanteile EUR 254.525,00 3,15
Gruppenfremde Investmentanteile EUR 254.525,00 3,15
iShares Euro Floating Rate Bond ESG UCITS ETF IE00BF5GB717 ANT 50.000 0 0 EUR 5,0905 254.525,00 3,15
Summe Wertpapiervermögen 7.499.362,24 92,88
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) EUR 20.850,00 0,26
Zins-Derivate EUR 20.850,00 0,26
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Zinsterminkontrakte EUR 20.850,00 0,26
Euro-BOBL Future März 2024 EUREX STK -11 13.750,00 0,17
Euro-Bund Future März 2024 EUREX STK -11 8.290,00 0,10
Euro-OAT Future März 2024 EUREX STK -7 -1.190,00 -0,01
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 555.486,75 6,88
Bankguthaben EUR 271.326,55 3,36
EUR – Guthaben bei EUR 271.326,55 3,36
Verwahrstelle EUR 258.597,56 258.597,56 3,20
Landesbank Baden-Württemberg EUR 12.728,99 12.728,99 0,16
Geldmarktfonds EUR 284.160,20 3,52
Gruppenfremde Geldmarktfonds EUR 284.160,20 3,52
Pictet EUR Liquidity I LU0128494944 ANT 2.000 2.000 0 EUR 142,0801 284.160,20 3,52
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 11.230,38 0,14
Dividendenansprüche EUR 6.106,55 0,08
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 4.587,75 0,06
Zinsansprüche EUR 536,08 0,01
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -12.823,48 -0,16
Fondsvermögen EUR 8.074.105,89 100,00 2)
Anteilwert EUR 40,64
Umlaufende Anteile STK 198.696,885
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 96,40
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,26

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.02.2024

Schweiz, Franken (CHF) 0,95350 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,85634 = 1 (EUR)
Schweden, Kronen (SEK) 11,21430 = 1 (EUR)

Marktschlüssel

Terminbörsen
EUREX European Exchange Deutschland

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.02.2024 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Belgien
Aedifica S.A. Anr. BE0970183860 STK 4.554 4.554
Deutschland
Encavis AG DE0006095003 STK 5.000 12.000
Instone Real Estate Group AG DE000A2NBX80 STK 13.000 53.000
Vantage Towers AG DE000A3H3LL2 STK 0 7.000
Frankreich
Nexity SA FR0010112524 STK 0 5.100
Luxemburg
Shurgard Self Storage SA LU1883301340 STK 1.527 6.300
Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte EUR 12.822
(Basiswert(e): 10Y French Republic Bond, BOBL, BUND)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis 29.02.2024
EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 13.738,86
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 175.263,85
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 536,06
4. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 20.331,52
5. Erträge aus Investmentanteilen (vor Quellensteuer) 7.382,79
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -15.473,11
Summe der Erträge 201.779,97
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -59.985,15
2. Verwahrstellenvergütung -14.415,90
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -17.488,95
4. Sonstige Aufwendungen -2.470,57
davon Depotgebühren -952,73
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -7,36
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -1.113,36
davon Researchmaterial -397,12
Summe der Aufwendungen -94.360,57
III. Ordentlicher Nettoertrag 107.419,40
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 379.612,40
2. Realisierte Verluste -692.639,48
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -313.027,08
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -205.607,68
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -79.680,58
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 118.321,67
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 38.641,09
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -166.966,59

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis 29.02.2024
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 7.903.916,12
1. Ausschüttung für das Vorjahr -138.893,74
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 487.507,40
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 957.083,63
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -469.576,23
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -11.457,30
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -166.966,59
davon nicht realisierte Gewinne -79.680,58
davon nicht realisierte Verluste 118.321,67
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 8.074.105,89

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
insgesamt je Anteil
EUR EUR
1) Es werden grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleich ausgeschüttet. Realisierte Veräußerungsgewinne können – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Aufgrund einer technischen Umstellung können in dem Ausschüttungsbetrag auch in Vorjahren aus der Substanz zugeführte Beträge enthalten sein.
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 137.493,50 0,6919761
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -205.607,68 -1,0347806
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 266.811,07 1,3428045
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,0000000
III. Gesamtausschüttung 198.696,89 1,0000000
(auf einen Anteilumlauf von 198.696,885 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
1) Auflagedatum: 25.04.2022
29.02.2024 8.074.105,89 40,64
28.02.2023 7.903.916,12 42,45
25.04.2022 1) 711.000,00 50,00

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 20.850,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte Kreissparkasse Köln, Köln

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 22.040,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 96,40
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,26

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 9,57 %
Größter potenzieller Risikobetrag 12,66 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 11,57 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

Euro Stoxx 50 100 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 128,08 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 40,64
Umlaufende Anteile STK 198.696,885

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 29. Februar 2024 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
SALytic Wohnimmobilien Europa Plus 1,20 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
SALytic Wohnimmobilien Europa Plus 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen SALytic Wohnimmobilien Europa Plus keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 6.986,23 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV

Verwaltungsvergütung der im SALytic Wohnimmobilien Europa Plus enthaltenen Investmentanteile:
% p.a.
Pictet EUR Liquidity I 0,18000
iShares Euro Floating Rate Bond ESG UCITS ETF 0,10000
Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge gezahlt.
Quelle: WM Datenservice

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 11.066
davon feste Vergütung TEUR 8.502
davon variable Vergütung TEUR 2.564
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 80
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.525
davon Geschäftsleiter TEUR 1.461
davon andere Führungskräfte TEUR 2.589
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 475
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2023 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Steuerung nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact) ist in diesem Fonds kein Bestandteil der Anlagestrategie.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts SALytic Wohnimmobilien Europa Plus Unternehmenskennung (LEI-Code) 894500XQP2JF2WOLFX85

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 16,48% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Das Fondsvermögen wurde risikodiversifiziert vor allem in Anleihen, unter der selektiven Beimischung erstklassiger Aktien, angelegt.
Die Titelselektion erfolgte nach einem Best-in-Class-Ansatz und berücksichtigte neben finanziellen Aspekten im Besonderen auch ökologische, soziale und Kriterien der guten Unternehmensführung. Bei der Investition des Fondsvermögens wurden Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Kriterien (Ecological, Social, Governance) berücksichtigt. Dazu wurden Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten in die Anlageentscheidung einbezogen.
Die Zusammensetzung des Portfolios sowie die ESG-Scores, Ausschlüsse und sonstiger Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Vermögenswerte wurden sowohl bei der Investitionsentscheidung als auch kontinuierlich überprüft. Unter sonstigen Nachhaltigkeitsfaktoren wird zum Beispiel die Klassifizierung von Zielfonds nach Artikel 8 oder 9 gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“) verstanden.
Die Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen, die von internen Analysten durchgeführt wurden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Nachhaltigkeitsindikatoren zum Geschäftsjahresende
Referenzstichtag 29.02.2024 28.02.2023
ISS ESG Performance Score 43,26 36,84
Sustainalytics ESG Risk Score 10,94 10,74
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Im Vergleich zu vorangegangen Zeitraum ist der SS ESG Performance Score ist um 6,42 auf 43,26 gestiegen und hat sich damit verbessert. Der Sustainalytics ESG Risk Score ist auf 10,94 gestiegen , das im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Verschlechterung darstellt, da ein Score von 0 die beste Bewertung darstellen würde.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art.2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen. Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet: Ökologische Ziele: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme Soziale Ziele: Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ wird aufgelistet, welche Kriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Steuerung nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adversce Impact) ist in diesem Fonds kein Bestandteil der Anlagestrategie.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Steuerung nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adversce Impact) ist in diesem Fonds kein Bestandteil der Anlagestrategie.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.03.2023 – 29.02.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Vonovia SE (DE000A1ML7J1) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 9,59% Deutschland
LEG Immobilien AG (DE000LEG1110) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 9,09% Deutschland
TAG Immobilien AG (DE0008303504) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 7,35% Deutschland
Deutsche Wohnen AG (DE000A0HN5C6) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 5,37% Deutschland
Saint-Gobain (Cie. de) SA (FR0000125007) Herstellung von Flachglas 3,77% Frankreich
Aedifica SA REIT (BE0003851681) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 3,64% Belgien
Grand City Prop. SA (LU0775917882) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 3,46% Luxemburg
Veolia Environnement SA (FR0000124141) Wasserversorgung 3,29% Frankreich
iShares Euro Floating Rate Bond ESG UCITS ETF (IE00BF5GB717) Treuhand- und sonstige Fonds 3,25% Irland
Covivio SA REIT (FR0000064578) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 3,24% Frankreich
Shurgard Self Storage Ltd (GG00BQZCBZ44) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 3,24% Guernsey
Cofinimmo SA REIT (BE0003593044) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 3,17% Belgien
E.ON SE (DE000ENAG999) Elektrizitätsverteilung 2,99% Deutschland
UNITE Group PLC/​The REIT (GB0006928617) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 2,76% Großbritannien
Xior Student Housing NV REIT (BE0974288202) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 2,71% Belgien

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorie(n):

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Branche Anteil
V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 67,82%
Treuhand- und sonstige Fonds 4,16%
Bau von Gebäuden 4,04%
Herstellung von Flachglas 3,77%
Wasserversorgung 3,29%
Elektrizitätsverteilung 2,99%
Drahtlose Telekommunikation 2,31%
EH mit Metallwaren, Bau- und Heimwerkerbedarf 1,96%
Elektrizitätserzeugung 1,77%
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 0,21%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Für diesen Fonds wurden in früheren Bezugszeiträumen keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen hat sich nicht geändert.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde mit Ausnahme der Mindestausschlüsse, welche für Investitionen zu Diversifikationszwecke greifen, kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Der Fonds wendete Ausschlusskriterien an und steuerte darüber hinaus nach einer ESG-Strategie („Best-in-Class“).
Investitionen in Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, galten als nicht investierbar. Abgedeckt wurden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme wurden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „OsloKonvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) standen, wurden nicht getätigt. Bei Investitionen in Staaten wurden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung ausgeschlossen. Dimensionen der Bewertung umfassten Umwelt-, Soziale- und Regierungsaktivitäten, die internationalen Konventionen und Normen entsprechen. Hierfür wurde eine Analyse relevanter Kontroversen, wie beispielsweise Korruption, Umweltverschmutzung oder Meinungsfreiheit zu Grunde gelegt. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, wurden zudem ausgeschlossen. Investitionen in Unternehmen, die einen signifikanten Umsatzanteil aus der Gewinnung oder Verstromung von Kohle oder Ölsanden generieren, wurden ausgeschlossen.
Die Anlagestrategie diente als Richtschnur für Investitionsentscheidungen, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 18. Juni 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens SALytic Wohnimmobilien Europa Plus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.März 2023 bis zum 29. Februar 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 29. Februar 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.März 2023 bis zum 29. Februar 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach §7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach §7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Frankfurt am Main, den 18. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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