Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Romola Haus GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren der Romola Haus GmbH eröffnet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Az.: IN 118/24

Das Amtsgericht Passau hat im Insolvenzverfahren über den Antrag der Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt, am 12. Juni 2024 einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Passau unter der Register-Nr.: HRB 10272, befindet sich in einer finanziell schwierigen Lage und hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde am 12.06.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO). Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Silke Werts, Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer +49(851)988596-0 sowie per Fax unter +49(851)988596-10 und E-Mail info@kanzlei-werts.de erreichbar.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 Passau, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung bzw. wirksamer öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Solche Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Hinweis:

Die Veröffentlichung in einem elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert und wird im Falle der Eröffnung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens gelöscht.

Das Amtsgericht Passau hat damit einen entscheidenden Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Romola Haus GmbH eingeleitet, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

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