Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Genussrechtsinhaber siegen – Umwandlung in Aktien unwirksam!

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Genussrechtsinhaber siegen – Umwandlung in Aktien unwirksam!

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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Frage: Frau Bontschev, Sie haben sich intensiv mit dem Fall der Umwandlung von Genussrechten in Aktien bei einer Investmentgesellschaft beschäftigt. Können Sie uns erklären, was genau passiert ist?

Kerstin Bontschev: Zum Stichtag 31.12.2018 wurde eine deutsche Investmentgesellschaft mit einer englischen Holdinggesellschaft verschmolzen. Die Anleger, die ursprünglich Genussrechte hielten, erhielten plötzlich Stammaktien der Gattung B mit einem Nennwert von 0,001 EUR. Gegen diese Umwandlung klagten zahlreiche Anleger bundesweit erfolgreich.

Frage: Was waren die wesentlichen Punkte der Urteile verschiedener Oberlandesgerichte in diesem Fall?

Kerstin Bontschev: Die Gerichte bestätigten in mehreren Punkten die Rechte der Anleger. Erstens wurde die Holdinggesellschaft zur Rückzahlung der Genussrechte zuzüglich Zinsen von 4% p.a. verurteilt, da keine nachvollziehbare Rechnungslegung vorgelegt wurde, die Verlustanteile hätte belegen können. Zweitens stehen den Klägern Verzugszinsen nach österreichischem Recht zu. Drittens können Anleger ihre Klagen am eigenen Wohnsitz einreichen, da die Verträge als Fernabsatzverträge oder Haustürgeschäfte gelten oder die ROM-I-Verordnung greift.

Frage: Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger in solch komplexen Rechtsstreitigkeiten?

Kerstin Bontschev: Bei komplexen Fällen empfiehlt es sich, fachkundige Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht hat beispielsweise gegen Unternehmen des betroffenen Investmentkomplexes bereits zahlreiche Urteile in zwei Instanzen erstritten und bedeutende Summen für ihre Mandanten vollstreckt. Durch Arrestverfahren konnte sie frühzeitig das Vermögen der Anleger sichern. Dennoch können solche Gerichtsprozesse bis zu vier Jahre dauern. Einige Gerichte verlangen zudem hohe Sicherheitsleistungen.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die von einem solchen Fall betroffen sein könnten?

Kerstin Bontschev: Mein Rat ist, sich unverbindlich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die eigenen Vertragsunterlagen prüfen zu lassen. Für eine überschaubare Erstberatungspauschale, die auf ein späteres Mandat angerechnet wird, erhält man eine fundierte Einschätzung der Rechtslage und konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen. Dabei werden auch die entstehenden Kosten transparent erläutert. Wer rechtsschutzversichert ist, für den lässt sich zudem kostenlos eine Deckungsanfrage stellen. Es lohnt sich also, die Sache fachmännisch prüfen zu lassen, um die eigenen Rechte und Ansprüche durchsetzen zu können.

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