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BaFin warnt vor Website lightstocksfx.com

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten von LightStocksFX. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website lightstocksfx.com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen tritt auch unter dem Namen LSFX auf und behauptet, in Irland, Großbritannien und auf St. Vincent und die Grenadinen reguliert zu sein. Diese Behauptungen sind jedoch nicht zutreffend.

In Deutschland benötigt jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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