In Thüringen soll es künftig flächendeckend Frauenhäuser und Schutzwohnungen für Betroffene häuslicher Gewalt geben. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von Linke, SPD, Grünen und CDU verabschiedet, während sich AfD und FDP enthielten. Die Zuständigkeit für diese Einrichtungen wechselt damit von den Kommunen auf das Land.
Das Gesetz schreibt Kommunen und Landkreisen eine bestimmte Anzahl von Frauenhäusern und Schutzwohnungen verbindlich vor. Ziel ist es, flächendeckend Schutz und Unterstützung für Frauen in Not zu gewährleisten. Die Kosten für Personal und Betrieb der Häuser übernimmt vollständig der Freistaat Thüringen, was eine erhebliche Entlastung für die Kommunen darstellt.
Durch diese Gesetzesänderung sollen die bestehenden Kapazitäten erweitert und die Zugänglichkeit zu Schutzunterkünften verbessert werden. Sozialministerin Heike Werner betonte die Bedeutung dieses Schrittes: „Jede Frau, die Schutz sucht, soll ihn auch finden können, unabhängig von ihrem Wohnort.“ Die Initiative wird von vielen Seiten als wichtiger Fortschritt im Kampf gegen häusliche Gewalt angesehen.
Neben der Finanzierung und dem Betrieb der Frauenhäuser und Schutzwohnungen beinhaltet das Gesetz auch Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung für die Betroffenen. Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen sind vorgesehen, um eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen.