Start Jahresberichte Fondsinvestments Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf – Jahresbericht zum 31.01.2024 Gothaer-Global DE0009770156

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf – Jahresbericht zum 31.01.2024 Gothaer-Global DE0009770156

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geralt (CC0), Pixabay

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH

Düsseldorf

Gothaer-Global

Jahresbericht zum 31.01.2024

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds Gothaer-Global für das Geschäftsjahr vom 01. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 vor.

 

 

Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Gothaer Asset Management AG, Köln ausgelagert.

 

 

Das Anlageziel des Gothaer-Global („Fonds“) ist der langfristige Kapitalzuwachs unter verbindlicher Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Dieser Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Der Fonds wird aktiv verwaltet und ist an keine Benchmark gebunden; je nach Marktlage kann sowohl zyklisch als auch antizyklisch gehandelt werden. Zur Erreichung des Anlageziels kann das Fondsvermögen jeweils bis zu 100 % seines Wertes in Aktien in- und ausländischer Aussteller sowie in Investmentanteilen investiert werden. Das Fondsmanagement legt großen Wert auf Diversifikation hinsichtlich der geografischen Ausrichtung und der Anlagestile der erworbenen Investmentfonds. Mehr als 50 % seines Vermögens legt der Fonds in Aktien (Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz) an, entweder direkt oder über den Aktienanteil in Zielfonds. Diese Anlagegrenze dient der Erlangung einer Teilfreistellung als Aktienfonds gemäß § 20 Investmentsteuergesetz. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten können im Rahmen der Anlagepolitik die darüber hinaus zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert werden. Zulässige Vermögensgegenstände sind weitere Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann zudem für den Fonds in Schuldverschreibungen eines oder mehrerer Aussteller mehr als 35 Prozent des Wertes des Fonds anlegen (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente“ im Prospekt). Die tatsächliche Anlagepolitik des Gothaer-Global kann sich darauf konzentrieren, schwerpunktmäßig nur in bestimmte der vorgenannten Vermögensgegenstände zu investieren.

 

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

 

 

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

Tageswert EUR Tageswert % FV
Bankguthaben 1.234.369,12 2,59 %
Zielfondsanteile 46.613.282,61 97,81 %
Verbindlichkeiten -190.968,45 -0,40 %
Summe 47.656.683,28 100,00 %

 

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

Bezeichnung Tageswert % FV
InvescoMI2 MSCI World ESG 9,12 %
InvescoMI SuP500 ESG 8,91 %
UBS(Irl)-S&P 500 ESG U. ‚A‘ 8,85 %
Amundi ETF-S&P 500 ESG 8,84 %
iSh.IV-iSh.MSCI USA ESG 8,15 %

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand die globale Wirtschaftsentwicklung im Zeichen der fortdauernden geldpolitischen Straffung in den USA und Europa, rückläufiger Teuerungsraten beiderseits des Atlantiks sowie relativ schwacher Konjunkturimpulse aus China. In den USA ging die Inflation im Jahresverlauf deutlich zurück, wobei sich die Konjunktur gleichzeitig als unerwartet robust erwies. Um eine „harte Landung“ zu vermeiden, erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihren Leitzins in drei Schritten um nur noch einen Prozentpunkt und beendete ihren Zinserhöhungszyklus bereits im Mai. Im Euroraum erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) 2023 ihre Leitzinsen dagegen bis September viermal, um insgesamt zwei Prozentpunkte auf 4,0 % (Einlagenzins). Wie in den USA wurde der Verzicht auf weitere Straffungen im Schlussquartal durch den deutlich abnehmenden Teuerungsdruck gerechtfertigt, zusätzlich aber motiviert durch die gestiegene Rezessionsgefahr, welche ablesbar war an der drastischen Wachstumsverlangsamung gegenüber 2022. Im globalen Kontext war die Bremswirkung der Geldpolitik ebenfalls unübersehbar und das Wachstum der Weltwirtschaft verlangsamte sich 2023 spürbar. Zu den bestehenden geopolitischen Krisen – Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Chinas Aggression gegenüber Taiwan – gesellte sich im Herbst der Gaza-Krieg als Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober. Bereits in den Vorjahren hatten die verschiedenen Krisen die Belastbarkeit vor allem der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf die Probe gestellt. 2023 machten sich Krisenmüdigkeit und Politikverdrossenheit breit und verstärkten den Zulauf zu populistischen Parteien. Gleichzeitig engten sich fiskalpolitische Gestaltungsspielräume ein, was die Abfederung wirtschaftlicher Härten, die Finanzierung der Energiewende und die militärische Unterstützung der Ukraine erschwerte.

Die Kapitalmärkte wurden im Berichtszeitraum über weite Strecken durch die transatlantische Geldpolitik geprägt. Fed und EZB betonten gleichermaßen die Aufwärtsrisiken bei der Inflation und ihre Absicht, deshalb die Leitzinsen für längere Zeit auf hohem Niveau zu halten („Higher for Longer“). Erst im vierten Quartal wendete sich das Blatt, als die Fed erstmals zinspolitische Lockerungen für 2024 in Aussicht stellte. Für Aktieninvestoren erwies sich 2023 in Anbetracht des schwierigen Zinsumfelds als ein erstaunlich gutes Anlagejahr. Insbesondere US-Aktien notierten deutlich fester. Innerhalb des US-Aktienmarktes verzeichneten die großen US-Technologiekonzerne, die durch die Entwicklungen rund um das Thema „Künstliche Intelligenz“ besonders gesucht waren, die höchsten Wertzuwächse. Da die Aktienmarktentwicklung im Geschäftsjahr mit einer sehr geringen Marktbreite einherging, konnten nicht alle Aktieninvestments im Gothaer Global gleichermaßen von dem positiven Markttrend profitieren. Nachhaltigkeitsinvestments, wie z.B. Erneuerbare Energien, wurden durch den Zinsanstieg sowie durch unternehmens- bzw. sektorspezifische Probleme belastet. Aufgrund des hohen mittel- bis langfristigen Wachstumspotenzials wurde allerdings an diesen Investmentthemen im Gothaer Global festgehalten.

Der Gothaer Global war im Berichtszeitraum regional breit diversifiziert, wobei das höchste Gewicht auf amerikanische und europäische Aktien entfiel. Ergänzt wurden sie durch Industrieländeraktien aus dem pazifischen und japanischen Raum sowie Schwellenländeraktien. Die mit der Exponierung zu anderen Währungsräumen entstandenen Währungsrisiken wurden im Gothaer Global nicht abgesichert. Die Aktieninvestments tätigte das Fondsmanagement wie bereits in den vorherigen Geschäftsjahren schwerpunktmäßig über aktive Zielfondsmanager, die im Rahmen eines quantitativen und qualitativen Due Diligence Prozesses ausgewählt wurden, und kostengünstigen ETFs, die einen passiven Investmentansatz verfolgen. Bei den allokierten ETFs handelte es sich zum überwiegenden Teil bereits um ESG ETFs, die nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung klassifiziert waren. Während aktive Zielfonds insbesondere in Europa, in Schwellenländern sowie bei globalen Ansätzen eingesetzt wurden, investierte das Fondsmanagement in amerikanische Aktien größtenteils über ETFs, da sich erfahrungsgemäß die Zielfondsmanager in dieser Region besonders schwer tun nachhaltiges Alpha zu generieren. Die Investmentstile bzw. -ansätze der einzelnen Zielfondsmanager variierten in Abhängigkeit des jeweiligen Marktes. Neben Investmentansätzen deren erklärtes Anlageziel es ist in robuste und nachhaltig stabile Unternehmen mit hoher Preissetzungsmacht zu investieren, kamen auch Zielfonds zum Einsatz, die das Ziel haben an thematischen Zukunftstrends zu partizipieren. Derivative Instrumente kamen nicht zum Einsatz.

Der Gothaer Global ist gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088, sog. Offenlegungsverordnung, klassifiziert. Das Fondsmanagement berücksichtigte im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen von Kapitalanlageentscheidungen ökologische und soziale Aspekte sowie Kriterien der Staats-/​ Unternehmensführung, sog. Nachhaltigkeits- oder ESG-Kriterien. Die angewandten ESG-Strategien wurden in dem als Anlage dem Verkaufsprospekt beigefügten Informationsdokument gemäß Art. 8 Offenlegungs-Verordnung konkretisiert. Das Nachhaltigkeitskonzept beruhte auf einem ganzheitlichen Ansatz, der sich auf Umwelt, Soziales und Staats-/​ Unternehmensführung gleichermaßen konzentrierte um die damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage zu reduzieren. Das Fondsmanagement handelte dabei nach dem Prinzip der Wesentlichkeit, d.h. ESG-Risiken, die zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führten, standen im Fokus des Ansatzes. Das Fondsmanagement verfolgte das Ziel, bei der Investition in Zielfonds überwiegend Zielfonds mit einer positiven Einschätzung hinsichtlich ökologischer, sozialer und Governance-Merkmale zu investieren und berücksichtigte im Rahmen der Zielfondsanalyse auch verbindlich bestimmte negative Nachhaltigkeitsauswirkungen (sog. „Principal Adverse Impacts“). Zudem wurde im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung in Höhe von 1 Prozent angestrebt.

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 14,09 % erzielen.

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 8,99 %.

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 642.237,27 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 799.239,43 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 157.002,16 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteilen zurückzuführen.

Die im Folgenden dargestellten Faktoren beeinflussen die Wertentwicklung des Sondervermögens und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i.Z.m. makroökonomischen Rahmenbedingungen.

Das wesentliche Risiko des Fonds ist das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien (und Basiswerte der Derivate) kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen.

Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden . Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Referenzwährung (Euro), so reduziert sich der Wert des Fonds. Wechselkurse unterliegen dem Einfluss verschiedener Umstände, wie z.B. volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulationen von Marktteilnehmern und Eingriffe von Zentralbanken und anderen Regierungsstellen. Änderungen der Wechselkurse können den Wert des Fonds mindern. Weitere Währungsrisiken entstehen auch dadurch, dass der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus Währungsanlagen in der jeweiligen Währung erhält.

Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den AIF erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.
Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

 

 

Ausblick

In 2024 ist weltweit zunächst eine Fortdauer der Konjunkturschwäche vorgezeichnet. Zwar wird die Gefahr einer Rezession in Europa und Nordamerika zurzeit als gering eingeschätzt, gebannt wird sie aber erst zur Jahresmitte – sofern die Geldpolitik dann die Wende zu niedrigeren Zinsen vollzieht. In den Schwellenländern könnten Leitzinssenkungen bereits im Frühjahr einsetzen und der Weltkonjunktur erste positive Impulse geben. Dennoch wird erwartet, dass sich das globale Wirtschaftswachstum in 2024 verlangsamt. Selbst wenn keine neuen Krisenherde entstehen sollten, besteht kaum Anlass zu erwarten, dass die derzeitig bestehenden geopolitischen und wirtschaftlichen Risiken 2024 entschärft werden. So droht angesichts der abnehmenden Unterstützung durch den Westen im Frühjahr eine Eskalation des Ukrainekrieges. Unvermindert hoch ist die Gefahr, dass Israels Kampf gegen die Hamas in einen größeren Nahost-Krieg eskaliert – mit negativen Auswirkungen auf die globalen Lieferketten, die Energieversorgung bzw. die Inflation in Europa. Da China nicht von seinem Langfrist-Ziel eines Anschlusses von Taiwan abrückt, drohen auch hier weitere geopolitische Spannungen. Schließlich wirft die US Präsidentschaftswahl im November ihren langen Schatten voraus. Sollte Donald Trump eine zweite Amtszeit erreichen, könnten sich die genannten geopolitischen Konflikte verschärfen.

Die Kapitalmärkte sind 2024 mit überbordendem Optimismus gestartet. Insbesondere die Markterwartungen bezüglich des Timings und Ausmaßes der diesjährigen Leitzinssenkungen erscheinen allerdings fragwürdig. Für die globalen Aktienmärkte ist aufgrund der komplexen geopolitischen Gemengelage und der teilweise bereits ambitionierten Aktienbewertungen mit einem volatilen Kursverlauf und auf Jahressicht nur moderaten Kurszuwächsen zu rechnen. Angesichts der gedämpften Konjunkturaussichten besteht zudem das Risiko, dass das erwartete Gewinnwachstum der Unternehmen enttäuschen könnte. Um den Gothaer Global für das beschriebene Marktumfeld gut aufzustellen, wird das Fondsmanagement das Portfolio breit diversifizieren hinsichtlich Regionen, Investmentansätze und Zielfondsmanager. Neben den Zielfonds, die im Rahmen eines quantitativen und qualitativen Managerauswahlprozesses ausgewählt werden, kommen auch kostengünstige ETFs zum Einsatz. Das Fondsmanagement ist bestrebt, wenn möglich, ESG ETFs, die nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert sind, einzusetzen. Der Investmentfokus des Fondsmanagements wird auch im kommenden Geschäftsjahr auf Industrieländeraktien liegen. Schwellenländeraktien können als Beimischung aber durchaus Bestandteil des Fondsvermögens sein.

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z.B. Russland-Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Lieferkettenstörungen) und damit Auswirkungen auf die Entwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

 

Anmerkungen

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, lag bei 33,33 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf ein Transaktionsvolumen von insgesamt 1.252.500,00 Euro.

 

Weitere Erklärung gemäß Offenlegungs-Verordnung

Das Sondervermögen bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088). Das gemäß Artikel 11 der Offenlegungs-Verordnung erforderliche Informationsdokument „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ ist am Ende des Jahresberichts als Bestandteil des Anhangs beigefügt.

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 47.847.651,73 100,40
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 0,00 0,00
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 1.234.369,12 2,59
7. Sonstige Vermögensgegenstände 46.613.282,61 97,81
Zielfondsanteile 46.613.282,61 97,81
Indexfonds 30.601.714,00 64,21
Aktienfonds 16.011.568,61 33,60
II. Verbindlichkeiten -190.968,45 -0,40
Sonstige Verbindlichkeiten -190.968,45 -0,40
III. Fondsvermögen 47.656.683,28 100,00*)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 31.01.2024 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Investmentanteile 46.613.282,61 97,81
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro 17.454.345,60 36,63
A​m​u​n​d​i ​E​T​F​-​S​&​P ​5​0​0 ​E​S​G
IE000KXCEXR3
ANT 32.800 EUR 128,500 4.214.800,00 8,84
C​o​m​g​e​s​t ​G​r​o​w​t​h​-​J​a​p​. ​’​I​‘
IE00BZ0RSN48
ANT 125.000 EUR 11,380 1.422.500,00 2,98
C​T ​(​L​u​x​) ​E​u​r​.​S​e​l​. ​’​I​E​‘
LU0713328374
ANT 40.000 EUR 49,678 1.987.128,00 4,17
C​T ​(​L​u​x​) ​G​l​. ​F​o​c​u​s ​’​I​E​‘
LU1491344765
ANT 120.000 EUR 23,240 2.788.848,00 5,85
D​N​B ​F​d​.​-​D​N​B ​R​e​n​e​.​E​n​. ​’​A​‘
LU1660423721
ANT 6.000 EUR 198,109 1.188.654,60 2,49
L​O​Y​S ​F​C​P​-​P​r​e​m​.​D​i​v​. ​’​I​T​N​‘
LU2130029023
ANT 2.000 EUR 797,560 1.595.120,00 3,35
M​F​S ​M​e​r​.​-​E​u​r​.​V​a​l​.​F​d​. ​’​I​1​‘
LU0219424487
ANT 4.500 EUR 443,750 1.996.875,00 4,19
P​i​c​t​e​t ​- ​C​l​e​a​n ​E​n​. ​’​I​-​E​U​R​‘
LU0312383663
ANT 8.000 EUR 163,740 1.309.920,00 2,75
T​. ​R​o​w​e ​P​r​i​c​e​-​J​a​p​.​E​q​. ​’​Q​‘
LU1127970256
ANT 50.000 EUR 19,010 950.500,00 1,99
US-Dollar 29.158.937,01 61,19
I​n​v​e​s​c​o​M​I​2 ​M​S​C​I ​U​S​A ​E​S​G
IE00BJQRDM08
ANT 53.600 USD 73,463 3.624.968,00 7,61
I​n​v​e​s​c​o​M​I​2 ​M​S​C​I ​W​o​r​l​d ​E​S​G
IE00BJQRDK83
ANT 70.000 34.000 USD 67,478 4.348.400,00 9,12
I​n​v​e​s​c​o​M​I ​S​u​P​5​0​0 ​E​S​G
IE00BKS7L097
ANT 69.200 USD 66,641 4.245.420,00 8,91
i​S​h​.​I​V​-​i​S​h​.​M​S​C​I ​U​S​A ​E​S​G
IE00BFNM3G45
ANT 430.000 USD 9,807 3.882.040,00 8,15
i​S​h​.​I​V​-​M​S​C​I ​U​S​A ​E​S​G​.​E​n​h​.​U​.
IE00BHZPJ908
ANT 433.000 USD 8,855 3.529.816,00 7,41
i​S​h​.​V​I​-​E​d​g​.​M​S​C​I ​W​l​d​.​M​.​V​.​E
IE00BKVL7778
ANT 410.000 410.000 USD 6,721 2.536.670,00 5,32
M​S ​I​n​v​.​F​d​.​-​G​l​.​S​u​s​t​.​F​d​. ​’​Z​‘
LU1842711688
ANT 71.000 USD 42,410 2.772.023,01 5,82
U​B​S​(​I​r​l​)​-​S​&​P ​5​0​0 ​E​S​G ​U​. ​’​A​‘
IE00BHXMHK04
ANT 137.000 USD 33,457 4.219.600,00 8,85
Summe Wertpapiervermögen 46.613.282,61 97,81
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 1.234.369,13 2,59
Bankguthaben 1.234.369,13 2,59
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
H​S​B​C ​C​o​n​t​i​n​e​n​t​a​l ​E​u​r​o​p​e ​S​.​A​.​, ​G​e​r​m​a​n​y EUR 1.234.369,13 % 100,000 1.234.369,13 2,59
Kurzfristige Verbindlichkeiten -0,01 0,00
Kredite in Nicht-EU/​EWR-Währungen
H​S​B​C ​C​o​n​t​i​n​e​n​t​a​l ​E​u​r​o​p​e ​S​.​A​.​, ​G​e​r​m​a​n​y CHF -0,01 100,000 -0,01 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -190.968,45 -0,40
V​e​r​b​i​n​d​l​i​c​h​k​e​i​t​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n EUR -139.253,90 -139.253,90 -0,29
K​o​s​t​e​n​a​b​g​r​e​n​z​u​n​g​e​n EUR -51.714,55 -51.714,55 -0,11
Fondsvermögen EUR 47.656.683,28 100,00*)
Anteilwert EUR 116,18
Umlaufende Anteile STK 410.197,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 31.01.2024 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 31.01.2024
Schweizer Franken (CHF) 0,93180 = 1 (EUR)
US-Dollar (USD) 1,08625 = 1 (EUR)

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro
F​i​d​e​l​i​t​y​-​A​s​i​a​n ​S​m​.​C​o​m​.​F​d​. ​’​Y​‘ LU1273507522 ANT 25.000 50.000
US-Dollar
i​S​h​.​4​-​M​S​C​I ​W​o​.​V​a​.​F​.​E​.​U​C​I​T​S IE000H1H16W5 ANT 530.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 410.197,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 41.610,04
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 66.703,36
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 2.860,93
Summe der Erträge 111.174,33
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -562.412,39
3. Verwahrstellenvergütung -12.403,60
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -13.105,68
5. Sonstige Aufwendungen -5.480,71
Summe der Aufwendungen -593.402,38
III. Ordentlicher Nettoertrag -482.228,05
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 799.239,43
2. Realisierte Verluste -157.002,16
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 642.237,27
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 160.009,22
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 5.220.867,23
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 433.917,31
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.654.784,54
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.814.793,76

Entwicklungsrechnung

EUR
insgesamt
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 39.895.170,75
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 1.942.627,25
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 3.799.912,15
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.857.284,90
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 4.091,52
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.814.793,76
davon nicht realisierte Gewinne 5.220.867,23
davon nicht realisierte Verluste 433.917,31
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 47.656.683,28

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

31.01.2021 31.01.2022 31.01.2023 31.01.2024
Vermögen in Tsd. EUR 34.602 39.482 39.895 47.657
Anteilwert in EUR 99,41 107,60 101,83 116,18

Verwendungsrechnung

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 410.197,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 5.386.660,93 13,13
1. Vortrag aus dem Vorjahr 5.226.651,71 12,74
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 160.009,22 0,39
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 5.386.660,93 13,13
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 5.386.660,93 13,13
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 0,00 0,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach Derivateverordnung

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 97,81 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen 0,00 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag -6,58 %
größter potenzieller Risikobetrag -7,70 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -7,31 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von
10 Werktagen berechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,98

Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Index Gewicht
MSCI World Index (NR EUR Unhedged) 100,00 %

Sonstige Angaben

Anteilwert (EUR) 116,18
Umlaufende Anteile (STK) 410.197,00

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
Amundi ETF-S&P 500 ESG 0,12000 % p.a.
Comgest Growth-Jap. ‚I‘ 0,85000 % p.a.
CT (Lux) Eur.Sel. ‚IE‘ 0,75000 % p.a.
CT (Lux) Gl. Focus ‚IE‘ 0,75000 % p.a.
DNB Fd.-DNB Rene.En. ‚A‘ 0,75000 % p.a.
Fidelity-Asian Sm.Com.Fd. ‚Y‘ 0,80000 % p.a.
InvescoMI SuP500 ESG 0,09000 % p.a.
InvescoMI2 MSCI USA ESG 0,09000 % p.a.
InvescoMI2 MSCI World ESG 0,19000 % p.a.
iSh.IV-iSh.MSCI USA ESG 0,07000 % p.a.
iSh.IV-MSCI USA ESG.Enh.U. 0,07000 % p.a.
iSh.VI-Edg.MSCI Wld.M.V.E 0,30000 % p.a.
iSh.4-MSCI Wo.Va.F.E.UCITS 0,30000 % p.a.
LOYS FCP-Prem.Div. ‚ITN‘ 1,20000 % p.a.
MFS Mer.-Eur.Val.Fd. ‚I1‘ 0,85000 % p.a.
MS Inv.Fd.-Gl.Sust.Fd. ‚Z‘ 0,65000 % p.a.
Pictet – Clean En. ‚I-EUR‘ 0,31000 % p.a.
T. Rowe Price-Jap.Eq. ‚Q‘ 0,75000 % p.a.
UBS(Irl)-S&P 500 ESG U. ‚A‘ 0,10000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice oder andere öffentlich verfügbare Quellen

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 55,00

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,77 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Wesentliche sonstige Erträge
Bestandsprovision (erhalten) EUR 2.558,15
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen
Verwaltungsvergütung KVG EUR -44.539,99
Basisvergütung Asset Manager EUR -149.734,71
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Vertriebs- und Bestandsprovisionen (gezahlt) EUR -368.137,69

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 29,8 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 288 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH.

Hiervon entfallen 27,6 Mio. EUR auf feste und 2,2 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Der Personalaufwand beinhaltet neben den an die Mitarbeiter gezahlten fixen und variablen Vergütungen (einschließlich individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen) auch folgende – exemplarisch genannte – Komponenten, die zur festen Vergütung gezählt werden: Beiträge zum BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., laufende Ruhegeldzahlungen und Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Die Vergütung der Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 15 KAGB betrug 1,3 Mio. EUR, die Vergütung von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt (nachfolgend „Risikoträger“) betrug 3,0 Mio. EUR, die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter mit Kontrollfunktionen 3,0 Mio. EUR und die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Führungskräfte und Risikoträger, betrug 22,2 Mio. EUR. Teilweise besteht Personenidentität bei den aufgeführten Personengruppen; die Vergütung für diese Mitarbeiter ist in allen betreffenden in diesem Absatz genannten Summen ausgewiesen.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Bei Tarifangestellten richtet sich die feste Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen.

Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Cash-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Anteilen an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc., zusammen. Das Verhältnis von Cash-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt. Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Die Ausführungen zur variablen Vergütungskomponente finden ausschließlich bei den Geschäftsleitern der Gesellschaft Anwendung.

Die Gesellschaft ist als 100 %-ige Tochtergesellschaft der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH Teil des HSBC Trinkaus Konzerns, für welchen ein Vergütungskontrollausschuss (gemäß Institutsvergütungsverordnung) bestellt ist, der auch die Vergütungspolitik der HSBC INKA unter Beachtung der oben genannten Anforderungen prüfen und überwachen wird. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik ergab keinen wesentlichen Änderungsbedarf.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben keine Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Gothaer-Global 549300LQGC7IXW4NSC51

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 34,25% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds Gothaer Global konnte gemäß den Ausführungen im Verkaufsprospekt vorwiegend in Investmentvermögen („Zielfonds“), Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Aktien investieren. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände wurden neben dem finanziellen Erfolg ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt, beispielsweise Ausschlusskriterien und eine umfangreiche ESG-Analyse. Im Berichtszeitraum lag der Fokus eindeutig auf Zielfonds; dennoch erfolgt nachstehend die Darstellung auch hinsichtlich Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen, da der beauftragte externe Fondsmanager ein einheitliches Konzept anwendet.
Innerhalb des Fonds wurden nachhaltige Investitionen in Höhe von mindestens 1% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beigetragen. Der Fonds hat zum Geschäftsjahresende nachhaltige Investitionen in Höhe von 34,25 % ausgewiesen.
Konkrete Umweltziele im Sinne der EU-Taxonomie wurden durch den Fonds nicht verfolgt.
Für das Sondervermögen wurde kein konkreter ESG-Referenzindex festgelegt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die nachfolgenden Nachhaltigkeitsindikatoren wurden für den überwiegenden Teil des Sondervermögens verbindlich angewendet.
Unternehmensausschlüsse wurden auf Basis von definierten Umsatzschwellen in den Bereichen Kohle und Waffen sowie schwerwiegender Verstöße gegen bestimmte international anerkannte ökologische, soziale und Governance-Normen definiert. Hierbei wurden die Daten der Anbieter MSCI bzw. urgewald e.V. genutzt. Hieraus resultierten Negativlisten von Emittenten, in die das Sondervermögen nicht mehr neu investieren durfte. Die Ausschlusskriterien wurden, soweit die Datenlage dies zuließ, auch bei der Investition in Zielfonds berücksichtigt.
Bei der Auswahl von Unternehmensinvestments wurde auf Basis der Analyse Emittenten mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Unternehmen im jeweiligen Sektor bevorzugt. Einerseits wurde bei einem vergleichbaren Risiko/​Renditeprofil in der Regel in das Unternehmen investiert, welches über eine bessere ESG-Charakteristik verfügte. Anderseits wurde aber auch in Unternehmen investiert, die über eine klare Strategie zur erheblichen Verbesserung ihrer ESG-Charakteristik verfügten.
Hinsichtlich der Investitionen in Staaten und staatsnahe Emittenten wurde eine ESG-Skala mit den Noten 1 bis 5 angewendet:
• Staaten mit einer Note von 1 bis 3 waren ohne Einschränkungen für Investments zugelassen.
• Staaten mit einer Note 4 bedurften einer tiefergehenden Nachhaltigkeitsanalyse dahingehend, ob die Staaten über eine klare Strategie zur erheblichen Verbesserung ihrer ESG-Charakteristik verfügten.
• Staaten mit einer Note 5 waren für Investments nicht zugelassen.
Auch bei der Investition in Zielfonds (hierunter fallen aktiv gemanagte Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs)) verfolgte der Fonds das Ziel, dass bei der Selektion überwiegend Emittenten (Unternehmen und Staaten) mit einer guten ökologischen, sozialen und Governance-Charakteristik ausgewählt wurden. Bei der Fondsauswahl wurden in der Regel Zielfonds mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Zielfonds bevorzugt, d.h. bei einem vergleichbaren Risiko/​Renditeprofil wurde in der Regel in den Zielfonds investiert, welcher über eine bessere ESG-Charakteristik verfügte .
Zum Geschäftsjahresende waren insgesamt 97,46% des Anlagevolumens in Vermögensgegenstände investiert, die unter Einhaltung der vorstehend beschriebenen Kriterien ausgewählt wurden. Die Umsetzung erfolgte durch den beauftragten externen Fondsmanager. Die Einhaltung der Negativlisten wurde im Rahmen der Anlagegrenzprüfung sichergestellt.
Die anderen 2,54% des Anlagevolumens umfassten bspw. Bankguthaben, Derivate sowie Investments, für die keine hinreichenden ESG-Daten vorhanden waren und/​oder für die der beauftragte externe Fondsmanager keine eindeutige ESG Beurteilung treffen konnte.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 01.02.2023 – 31.01.2024 01.02.2022 – 31.01.2023
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 97,46% 97,31%
Nachhaltige Investitionen 34,25% 19,78%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhaltigen Investitionen 34,25% 19,78%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00%
Andere E/​S Merkmale 63,21% 77,53%
Anteil der Sonstigen Investitionen 2,54% 2,69%
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die nachhaltigen Investitionen haben zu ökologischen Zielen beigetragen, für deren Messung unter anderem eines/​mehrere der Sustainable Development Goals (SDGs) oder einzelne/​mehrere Ziele der EU-Taxonomie (z.B. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel) als Referenzrahmen verwendet wurden, ohne dass eine konkrete Festlegung spezifischer ökologischer Ziele erfolgte. Es wurde in Unternehmen investiert, die zumindest mit einem Teil ihrer Aktivitäten/​Produkte/​Dienstleistungen zu Nachhaltigkeitszielen beigetragen haben. Die Investition in solche Unternehmen erfolgte indirekt über den Erwerb von Zielfonds, die selbst einen verbindlichen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen getätigt haben. Grundlage für die Berechnung des Anteils nachhaltiger Investitionen waren die jeweils ausgewiesenen
Mindestanteile oder tatsächlich ausgewiesenen Ist-Quoten nachhaltiger Investitionen der Zielfonds im European ESG Template (EET). Diese wurden auf Gesamtfondsebene aggregiert und bildeten so den
Nachhaltigen Anteil des Sondervermögens. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand der individuellen Berechnungsmethoden der Fondsgesellschaften für die jeweiligen Zielfonds und unterliegt daher sowie in Anbetracht wenig konkreter regulatorischer Vorgaben inhärenten Unsicherheiten.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Gemäß des „Do no significant harm” Grundsatzes wurde hinsichtlich der nachhaltigen Investitionen durch die beschriebenen Ausschlusskriterien und weiteren ESG-Prozesse sowie die Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts sichergestellt, dass Emittenten von vornherein ausgeschlossen wurden, die den Grundsätzen der Nachhaltigkeit nur unzureichend Rechnung getragen haben. Damit war gewährleistet, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele erheblich beeinträchtigt wurde. Bei Investitionen in Zielfonds wurde ebenfalls durch den beauftragten externen Fondsmanager überprüft, ob der Grundsatz des „Do no significant harm“ Prinzips durch die Fondsgesellschaften der jeweiligen Zielfonds umgesetzt wurde. Dies war fester Bestandteil der ESG-Analyse der Zielfonds.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Auch hinsichtlich der nachhaltigen Investitionen wurden die Principal Adverse Impacts berücksichtigt, so wie im nachfolgenden Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt“ beschrieben, auch im Rahmen des Auswahlprozesses von Zielfonds.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Hinsichtlich der nachhaltigen Investitionen wurden durch Ausschlusskriterien sowie ESG-Analysen Unternehmen ausgeschlossen, die schwerwiegend gegen die internationalen Normen United Nations Global Compact (weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung), International Labor Organization Conventions (Kernarbeitsnormen der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für internationale Arbeits- und Sozialstandards), UN Guiding Principles on Business and Human Rights (Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte) verstoßen haben. Die vorgenannten Ausschlusskriterien wurden, soweit die Datenlage dies zuließ, auch bei der Investition in Zielfonds berücksichtigt. Somit wurden die OECD-Leitsätze zumindest teilweise berücksichtigt.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage von Principal Adverse Impacts („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Die Berücksichtigung der PAI erfolgte über zwei Ansätze. Einerseits wurde ein Teil der PAI-Indikatoren über die allgemeinen Ausschlusskriterien abgebildet. Die abgedeckten PAI waren die folgenden:
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
• Länder, in die investiert wird, die schwerwiegend gegen soziale Bestimmungen verstoßen
Diese wurden hinsichtlich Unternehmen durch Anwendung der vorherig beschriebenen Negativliste sowie hinsichtlich der Länder durch die Anwendung der ESG-Skala für Staaten berücksichtigt.
Anderseits war ein Teil der PAI-Indikatoren Bestandteil der ESG-Analyse, welche auf Einzeltitelebene unterschiedliche Unternehmens- und Industriereports des Datenproviders MSCI herangezogen hat. Auf Basis der Analyse wurden Emittenten mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Unternehmen im jeweiligen Sektor bevorzugt; hierbei wurden auch jeweils die PAI-Indikatoren der jeweiligen Emittenten als ein verbindlicher Faktor bei der Auswahl betrachtet und flossen in die Entscheidung ein. Im Rahmen der ESG-Skala für Staaten wurde die THG-Emissionsintensität von Ländern berücksichtigt.
Folgende PAI-Indikatoren beinhaltete die ESG Analyse:
• Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2
• CO2-Fußabdruck
• THG-Emissionsintensität von Unternehmen
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzwürdiger Biodiversität auswirken
• Emissionen in Wasser
• Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
• THG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird
Bei Investitionen in Zielfonds strebte das Fondsmanagement an, in Fonds/​ETFs zu investieren, die selbst gemäß Art. 8 oder Art 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren. Bei aktiven Zielfonds wurde zusätzlich eine qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Bei allen Zielfonds wurde im Rahmen des Auswahlprozesses überprüft, inwiefern Principal Adverse Impacts Teil der Anlagestrategie waren.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.02.2023 – 31.01.2024

 

Hauptinvestitionen gemäß diesem Abschnitt sind die 15 Positionen des Fonds mit der aggregiert höchsten Summe der Kurswerte am Fondsvermögen, berechnet an vier hierzu verwendeten Bewertungsstichtagen. Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage der vier Quartalsenden des Berichtszeitraums. Die Angabe erfolgt in Prozent der Summe der Kurswerte am Fondsvermögen über alle vier Bewertungsstichtage.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
IN.MK.-I.S+P (IE00BKS7L097) Finanzsektor 8,83% IE
UBS(I.)ETF-S+P500 ESG ADL (IE00BHXMHK04) Finanzsektor 8,82% IE
ISHSIV-MSCI USA ESG S.DLA (IE00BFNM3G45) Finanzsektor 8,00% IE
INVESCOM2 MSCI WLD ESG A (IE00BJQRDK83) Finanzsektor 7,48% IE
INVESCOM2 MSCI USA ESG A (IE00BJQRDM08) Finanzsektor 7,46% IE
ISHSIV-M.USA ESC ENH.DLA (IE00BHZPJ908) Finanzsektor 7,34% IE
MSI-GLOBAL SUSTAIN ZACCDL (LU1842711688) Finanzsektor 5,79% LU
CTL GLOB.FOCUS IE (LU1491344765) Finanzsektor 5,77% LU
ISHSVI-E.MSCIWLD M.V.E.DL (IE00BKVL7778) Finanzsektor 5,50% IE
AME-AM SP500E.E DLA (IE000KXCEXR3) Finanzsektor 4,55% IE
MFS M.-EUROP.VALUE I1 EO (LU0219424487) Finanzsektor 4,49% LU
CTL.EUR.SELECT IE (LU0713328374) Finanzsektor 4,24% LU
AIS-A.I.S+P500 ESG (LU1437017863) Finanzsektor 4,23% LU
LOYS- PRE.DIVI.ITNEOA (LU2130029023) Finanzsektor 3,49% LU
COMGEST GROWTH JAPAN EOIA (IE00BZ0RSN48) Finanzsektor 3,14% IE

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind gemäß diesem Informationsdokument auch alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen und nicht nur nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung oder Taxonomieverordnung. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Prozentangabe in der Grafik stellt den Anteil am Fondsvermögen zum Geschäftsjahresende dar. Aufgrund von Rundungen stimmt in der nachfolgenden Grafik die Summe der Kategorien #1A und #1B nicht mit dem Prozentsatz in #1 überein.
Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Der Fonds war zum Berichtsstichtag im Wesentlichen in Zielfonds investiert. Bei diesen erfolgt keine Darstellung der Durchschau in einzelne Wirtschaftssektoren. Die Zielfonds werden in der nachfolgenden Übersicht in der Rubrik „Finanzsektor“ ausgewiesen. Zum Berichtsstichtag waren keine direkten Unternehmensinvestments vorhanden. Daher können keine Angaben zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen, erfolgen.
Sektor Anteil
Finanzsektor 97,81%
Banking/​Bankwesen 2,30%
Sonstiges -0,11%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Für diesen Fonds ist keine entsprechende verbindliche Mindestquote vorgesehen. Die Gesellschaft schätzt aktuell den Anteil der in standardisierter Form verfügbaren berichteten bzw. hinreichend belastbaren Daten als zu gering ein, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Anforderungen des Artikels 3 der Taxonomie-Verordnung verbindlich zu bestimmen bzw. auszuweisen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum aktuellen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wurde zum Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen. Somit konnte auch keine Differenzierung nach Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten vorgenommen werden.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Referenzperiode Anteil
01.02.2022 – 31.01.2023 0,00%
01.02.2023 – 31.01.2024 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Die nachhaltigen Investitionen haben zu ökologischen Zielen beigetragen, für deren Messung unter anderem eines/​mehrere der Sustainable Development Goals (SDGs) oder einzelne/​mehrere Ziele der EU-Taxonomie (z.B. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel) als Referenzrahmen verwendet wurden, ohne dass eine konkrete Festlegung spezifischer ökologischer Ziele erfolgte. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Die Kategorie „Andere Investitionen“ beinhaltete Absicherungsinstrumente, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorlagen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb der entsprechenden Instrumente wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz angewendet. Ein gezielter Anlagezweck wurde für die getätigten Investitionen nicht definiert.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Der Fonds strebte an, mindestens 70% des Fondsvermögens in Titel zu investieren, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet waren. Mindestens 1% der getätigten Investitionen mussten darüber hinaus in nachhaltige Investitionen angelegt werden.
Dabei wurden folgende Maßnahmen zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen, wobei im Berichtszeitraum ausschließlich die Maßnahmen für Zielfonds zur Anwendung kamen, da keine direkten Unternehmensinvestments und Staateninvestments stattfanden:
• Anwendung von Ausschlüssen zur Vermeidung/​Verringerung von Investitionen in Unternehmen aus den Bereichen Kohle und Waffen (basierend auf Umsatzschwellen) sowie Unternehmen, die schwerwiegend gegen die internationalen Normen United Nations Global Compact (weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung), International Labor Organization Conventions (Kernarbeitsnormen der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für internationale Arbeits- und Sozialstandards) und UN Guiding Principles on Business and Human Rights (Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte) verstoßen haben. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Sondervermögen erfolgte durch die Anwendung von Negativlisten. Die Ausschlusskriterien wurden, soweit die Datenlage dies zuließ, auch bei der Investition in Zielfonds berücksichtigt.
• Bei Investitionen in Unternehmen wurden im Rahmen der ESG-Analyse des beauftragten externen Fondsmanagers, die auch die verbindliche Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts beinhaltete, vielfältige ökologische, soziale und Governance-Kriterien berücksichtigte, u.a. die CO2-Intensität, die Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Einhaltung international anerkannter Sozial- und Governance-Normen.
• Anwendung einer ESG-Skala bei Investitionen in Staaten und staatsnahe Emittenten, u.a. unter Berücksichtigung der Faktoren Klimaschutz, Kinderarbeit, Ungleichheit der Geschlechter, Rechtsstaatlichkeit, Korruption sowie bürgerliche Freiheiten und politische Rechte.
• Die Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurde auf der Grundlage von ausgewählten Principal Adverse Impacts („PAI“) durch die beschriebenen Ausschlusskriterien sowie im Rahmen der ESG-Analyse in die Portfoliosteuerung integriert. Bei allen Zielfonds wurde im Rahmen des Auswahlprozesses überprüft, inwiefern Principal Adverse Impacts Teil der Anlagestrategie waren.
• Bei der Auswahl von Zielfonds wurden die Zielfonds durch den beauftragten externen Fondsmanager einer Analyse im Hinblick auf die möglichst weitgehende Einhaltung der oben beschriebenen Ausschlusskriterien sowie zusätzlich einer qualitativen Nachhaltigkeitsanalyse unterzogen. Wesentlicher Bestandteil war hierbei ein Fragebogen, den jeder Zielfondsmanager vor einem möglichen Investment schriftlich beantworten musste. Zur Durchführung der Analysen standen dem Fondsmanagement zudem verschiedene Tools seitens MSCI zur Verfügung. Insbesondere einige der investierten ETFs sind gemäß Art. 8 der Offenlegungsverordnung klassifiziert.
• Innerhalb des Fonds wurde darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Höhe von mindestens 1% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beigetragen haben. Der Fonds hat zum Geschäftsjahresende nachhaltige Investitionen in Höhe von 34,25 % ausgewiesen.
Die zugrundeliegende Anlagestrategie diente als Leitlinie für die Investitionsentscheidungen des Fonds, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden.
Eine konkrete Mitwirkungspolitik war für den Fonds nicht Teil der beschriebenen ökologischen/​sozialen Anlagestrategie.

 

 

Düsseldorf, den 15.03.2024

Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Gothaer-Global – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Januar 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

 

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

 

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Düsseldorf, den 21. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andre Hütig Wirtschaftsprüfer

ppa. Markus Peters Wirtschaftsprüfer

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