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Neue Fördermöglichkeiten für den Heizungs-Tausch

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Ab heute können weitere Personengruppen Fördergelder für den Austausch alter Gas- und Öl-Heizungen beantragen. Wie die KfW-Bank und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten, sind nun auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt, Zuschüsse zu erhalten.

Seit Ende Februar konnten bereits Besitzer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen, Unterstützung für den Heizungswechsel beantragen. Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums sind bisher rund 27.000 Anträge eingegangen. Die Erweiterung des Förderprogramms soll die Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme weiter vorantreiben und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Interessierte können sich auf der Website der KfW-Bank über die genauen Förderbedingungen und Antragsmodalitäten informieren.

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