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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1500 VRs 13136/​23

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Ralf Douglas Heinrich
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 27.11.2023, Az: 25 Ds 1500 Js 13136/​23, rechtskräftig seit 07.12.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO

Nach der genannten Entscheidung könnte dem unbekannten Inhaber des Kontos mit der IBAN LT20 3130 0101 908 als Anspruchsinhaber aus d. der Einziehung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Einziehungsbeteiligten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Bislang unbekannte Täter denken sich eine fiktive Person und eine dazu gehörige Legende aus, um so im Internet unter diesem Charakter auftreten zu können. Dann suchen diese den Kontakt zu potentiellen Opfern, deren sie eine Liebesbeziehung vortäuschen. Durch ständigen Kontakt versuchen die unbekannten Täter die Beziehung zu dem Opfer zu intensivieren, um so das Vertrauen dieser Person zu erhalten. Sobald ein gewisses Maß an Vertrauen besteht, täuschen die unbekannten Täter einen Vorwand, meist eine Notlage, vor. Ferner teilen diese mit, dass nur das Opfer ihnen helfen könne. In der Regel soll das Opfer hierbei Gelder überweisen oder weiterleiten, um die vermeintlich notwendige Hilfe leisten zu können. Tatsächlich liegt zu keinem Zeitpunkt eine Notsituation oder die Notwendigkeit einer Hilfeleistung vor. Vielmehr spiegeln die unbekannten Täter dem gutgläubigen Opfer diese Notlage lediglich vor. Den Geschädigten entsteht, der Absicht der unbekannten Täter entsprechend, über den Zweck der Zahlung getäuscht, ein entsprechender Schaden in Höhe des Hilfebetrages.

Vorliegend wurde der Einziehungsbeteiligte Ralf Heinrich ebenfalls auf einen solchen Kontakt aufmerksam. Unter Vorspiegelung einer Notlage, hier ein Erbschaftsgerichtsprozess, wurde der Einziehungsbeteiligte unter dem Pseudonym „Louis P.“ von den unbekannten Tätern veranlasst, von seinem Konto mit der IBAN DE46 7804 0081 0798 9023 00 bei der Commerzbank AG Gelder an die von unbekannten Tätern angegebenen Zielkonten zu überweisen.

Ferner gingen auf dem Konto des Einziehungsbeteiligten am 18.08.2023 10.000 EUR vom Konto mit der IBAN LT2031300101908 ein. Bei diesen eingegangenen Geldern ist auf Grund des vorgefundenen modus operandi von einer inkriminierten Herkunft, veranlasst durch die bislang unbekannten Täter, auszugehen, insbesondere, weil der dort aufgeführte Verwendungszweck den Namen des Pseudonym Louis P. aufweist.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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