Das Namensrecht in Deutschland wird reformiert. Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Änderung gegeben, die Doppelnamen für Familien erlaubt. Ehepaare und ihre Kinder dürfen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen. Alternativ können die Eltern ihre Nachnamen behalten und den Kindern den Doppelnamen geben. Diese Neuregelung gilt auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder. Um die Entstehung von Namensketten zu verhindern, darf es immer nur zwei Namensbestandteile geben.
Der Bundesrat billigte zudem das Selbstbestimmungsrecht. Trans- und intergeschlechtliche Menschen können künftig Namen und Geschlechtseintrag ändern, ohne dafür ein ärztliches Gutachten vorlegen zu müssen. Diese Änderung soll die Rechte und die Selbstbestimmung dieser Personen stärken und bürokratische Hürden abbauen.
Zusätzlich ließ der Bundesrat das entschärfte Klimaschutzgesetz passieren. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Maßnahmen zum Klimaschutz weiterzuentwickeln und anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Reformen in den Bereichen Namensrecht, Selbstbestimmung und Klimaschutz spiegeln den Fortschritt und die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse und Entwicklungen der Gesellschaft wider.