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Staatsanwaltschaft Augsburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer
einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

508 Js 126928/​19

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Klar-Hans Schleicher, geb. am 24.10.1961 wegen Insolvenzverschleppung wurde mit Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 15.04.2024
die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 221.334,05 Euroangeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter: https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-und-behoerden/​staatsanwaltschaft/​augsburg/​antraege_​formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

 

Augsburg, den 13.05.2024

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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