Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Genehmigung der deutschen Finanzhilfen für die Fluggesellschaft Condor nicht rechtmäßig war. Die EU-Kommission hätte gemäß den Richtern ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beihilfe bestanden. Diese Entscheidung erging aufgrund unzureichender Prüfung der Kommission, ob Deutschland angemessene Sicherheiten für den erwarteten zukünftigen Wertgewinn erhalten hätte. Die Condor war 2019 mit einem KfW-Kredit vom deutschen Staat gerettet worden, nachdem ihr damaliger Mutterkonzern Thomas Cook in die Insolvenz gegangen war.
Gericht der Europäischen Union erklärt Genehmigung der deutschen Hilfen für Condor für nichtig


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