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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht AEI Multi Asset Defensive DE000A3DDTJ1

TungArt7 (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht AEI Multi Asset Defensive

für den Berichtszeitraum vom 17.04.2023 bis 31.12.2023

(ISIN DE000A3DDTJ1)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Anlageziel des konservativ gemanagten AEI Multi Asset Defensive ist die Erwirtschaftung eines stabilen Wertzuwachses im Rahmen einer langfristigen Strategie.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der AEI Multi Asset Defensive wurde zum 17. April 2023 neu aufgelegt. Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Die Anlagepolitik des AEI Multi Asset Defensive ist darauf ausgerichtet, nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Investment Grade Anleihen sowie entsprechende Rentenfonds zu investieren.

Der Schwerpunkt der Anleihen muss in Euro denominiert sein. Non Investment Grade und Not Rated Anleihen können im geringen Umfang beigemischt werden. Daneben können bis zu 40 % in Aktien investiert werden, wobei der regionale Schwerpunkt auf Europa liegen soll.

Die Allokation für Anleihen im Fonds stieg im Berichtszeitraum sukzessive bis auf ca. 44,0 % und bis auf 21,4 % bei Aktien. Die Liquidität zum Jahresende lag bei 34,6 %.

Während des Berichtszeitraums war der Fonds in Anleihen investiert, die vom Staat, staatsnahen Institutionen und Unternehmen mit einem Investment-Grade-Rating ausgegeben wurden. Die modifizierte Duration der Anleihen im Fonds erhöhte sich von 6,1 auf 6,5 zum Jahresende. Da die Anleiherenditen im November zu sinken begannen, ermöglichte diese Erhöhung der Duration einen positiven Wertzuwachs im Fonds.

Auf der Aktienseite wurde das Engagement während des Berichtszeitraums aktiv gesteuert. Die Aktienallokation wurde im September, als die Aktienkurse einen Abwärtstrend begannen, reduziert. Das Engagement wurde im November wieder auf über 32 % erhöht, da sich die Aktienkurse erholten. Diese Aufstellung ließ das Sondervermögen an der guten Aktienmarktentwicklung partizipieren.

Der Fonds konnte im Berichtszeitraum eine positive Wertentwicklung von 4,45 % erwirtschaften. Das Ergebnis wurde mit einer Volatilität von 5,05 % erzielt.

In der letzten Dezemberwoche 2023 erhielt der Fonds eine neue Investition in Höhe von 5 Mio. EUR, die sich noch einmal deutlich auf die Vermögensaufteilung des Fonds auswirkte.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien ist das Sondervermögen den allgemeinen Risiken der internationalen Aktienmärkte und spezifischen Einzelwertrisiken ausgesetzt. Die spezifischen Aktienrisiken werden durch eine breite Diversifikation in eine Vielzahl von Einzelwerten gesteuert und begrenzt. Die Steuerung der allgemeinen Marktrisiken erfolgt durch Investitionen in unterschiedliche Regionen und Sektoren. Darüber hinaus können zur Reduktion von Aktienrisiken auch Derivate eingesetzt werden.

Währungsrisiken

Der Schwerpunkt der Fondsinvestitionen lag im Euroraum und war dementsprechend keinen wesentlichen Währungsrisiken ausgesetzt. Teil des Anlageuniversums sind jedoch auch Wertpapiere in Fremdwährung (z. B. US-Dollar, Schweizer Franken). Der Investor trägt hier die Chancen und Risiken von Währungsentwicklungen der verschiedenen Währungsräume gegenüber dem Euro. Mit einem Fremdwährungsanteil von unter 10 % ist das Währungsrisiko zum Berichtsstichtag als überschaubar einzustufen und wird nicht zusätzlich abgesichert.

Zinsänderungsrisiken

Aufgrund der Anlage in Anleihen ist das Sondervermögen Zinsänderungs- und Spreadrisiken ausgesetzt. Das Sondervermögen war im Berichtszeitraum entsprechend seiner Anlagepolitik breit diversifiziert in Anleihen verschiedener Emittenten aus unterschiedlichen Ländern investiert. Diese Vorgehensweise dient der Steuerung und Reduzierung der Spreadrisiken. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine aktive Durationspositionierung gesteuert. Zusätzlich können zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken standardisierte derivative Absicherungsinstrumente eingesetzt werden.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten. Um Konzentrationsrisiken zu verringern, werden diese so weit wie möglich diversifiziert. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder. Weitere Risiken ergeben sich durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Als Mischfonds wird die Liquiditätssituation des Sondervermögens durch die Liquidität in den investierten Assetklassen bestimmt. Zur Steuerung und Begrenzung der Liquiditätsrisiken achtet das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der einzelnen Anleihen sowie eine ausreichende Diversifikation im Sondervermögen. Aufgrund der breiten Streuung über eine Vielzahl von verzinslichen Wertpapieren und Aktien, die hochliquide an regulierten Börsen gehandelt werden, ist davon auszugehen, dass bei Liquiditätsbedarf jederzeit ausreichend Investments zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionen haben können und hierdurch in ihrem Marktwert beeinflusst werden können. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikokarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge exogener Faktoren

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z. B. Russland/​Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Zinsanstieg, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme, geopolitische Unsicherheit) und damit Auswirkungen unterschiedlicher Intensität auf die Wertentwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Ziel der Anlagepolitik des konservativ gemanagten Fonds ist die Erwirtschaftung eines stabilen Wertzuwachses im Rahmen einer langfristigen Strategie. Um das Anlageziel zu erreichen, wird das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Investment Grade Anleihen sowie entsprechenden Rentenfonds investiert. Der Schwerpunkt der Anleihen muss in Euro denominiert sein. Non Investment Grade und Not Rated Anleihen können im geringen Umfang beigemischt werden. Daneben können bis zu 40 % in Aktien investiert werden, wobei der regionale Schwerpunkt auf Europa liegen soll. Bei der Auswahl der investierten Zielfonds können auch Fonds mit unterschiedlichen regionalen (Länder), sektoralen oder branchenbezogenen Schwerpunkten berücksichtigt werden. Das Fondsvolumen kann zudem in Bankguthaben, Tagesgeldern sowie Termingeldern angelegt werden. Daneben können zur Erreichung der Renditeziele sowie zur Risikoreduktion auch Fonds beigemischt werden. Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden ESG-Kriterien (Ecological, Social, Governance) berücksichtigt.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne und Verluste wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Aktien erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 3.388.515,21 21,38
Deutschland 959.957,00 6,06
Frankreich 834.136,00 5,26
Irland 147.585,09 0,93
Niederlande 76.806,00 0,48
Schweiz 614.733,09 3,88
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 755.298,03 4,77
Verzinsliche Wertpapiere 6.922.321,10 43,67
Belgien 416.428,00 2,63
Deutschland 2.140.045,60 13,50
Finnland 470.479,50 2,97
Großbritannien 193.352,00 1,22
Niederlande 923.009,00 5,82
Norwegen 290.142,00 1,83
Portugal 344.995,00 2,18
Schweiz 186.476,00 1,18
Spanien 384.780,00 2,43
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 783.806,00 4,94
Österreich 788.808,00 4,98
Bankguthaben 5.508.914,19 34,76
Sonstige Vermögensgegenstände 47.238,76 0,30
Verbindlichkeiten -16.309,37 -0,10
Fondsvermögen 15.850.679,89 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 31.12.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 9.627.226,31 60,74
Aktien EUR 3.388.515,21 21,38
Deutschland EUR 959.957,00 6,06
Adidas AG DE000A1EWWW0 STK 550 550 0 EUR 184,1000 101.255,00 0,64
Allianz SE DE0008404005 STK 800 800 0 EUR 240,6500 192.520,00 1,21
Beiersdorf AG DE0005200000 STK 1.400 1.400 0 EUR 135,0000 189.000,00 1,19
Deutsche Post AG DE0005552004 STK 2.400 2.400 0 EUR 44,7000 107.280,00 0,68
Infineon Technologies AG DE0006231004 STK 2.000 3.800 1.800 EUR 37,6650 75.330,00 0,48
Münchener Rückvers. AG DE0008430026 STK 300 300 0 EUR 376,8000 113.040,00 0,71
SAP SE DE0007164600 STK 1.300 1.700 400 EUR 139,6400 181.532,00 1,15
Frankreich EUR 834.136,00 5,26
AXA SA FR0000120628 STK 4.500 4.500 0 EUR 29,4300 132.435,00 0,84
Air Liquide SA FR0000120073 STK 700 1.000 300 EUR 176,2000 123.340,00 0,78
BNP Paribas SA FR0000131104 STK 2.300 2.300 0 EUR 62,4500 143.635,00 0,91
Danone SA FR0000120644 STK 2.100 2.100 0 EUR 58,5100 122.871,00 0,78
Oreal (L‘) SA FR0000120321 STK 240 240 0 EUR 451,3000 108.312,00 0,68
Saint-Gobain (Cie. de) SA FR0000125007 STK 1.700 4.500 2.800 EUR 66,3900 112.863,00 0,71
Schneider Electric SE FR0000121972 STK 500 1.700 1.200 EUR 181,3600 90.680,00 0,57
Irland EUR 147.585,09 0,93
Linde PLC IE000S9YS762 STK 400 500 100 USD 409,7700 147.585,09 0,93
Niederlande EUR 76.806,00 0,48
ASR Nederland NV NL0011872643 STK 1.800 4.200 2.400 EUR 42,6700 76.806,00 0,48
Schweiz EUR 614.733,09 3,88
ABB Ltd. CH0012221716 STK 3.500 5.000 1.500 CHF 37,0500 139.594,59 0,88
STMicroelectronics NV NL0000226223 STK 2.750 4.500 1.750 EUR 45,5100 125.152,50 0,79
Swiss Life Holding AG CH0014852781 STK 190 190 0 CHF 577,4000 118.098,05 0,75
Swiss Re AG CH0126881561 STK 1.000 1.000 0 CHF 94,1800 101.384,37 0,64
dorma+kaba Holding AG CH0011795959 STK 270 450 180 CHF 449,0000 130.503,58 0,82
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) EUR 755.298,03 4,77
MasterCard Inc. US57636Q1040 STK 250 250 0 USD 426,3200 95.966,14 0,61
Microsoft Corp. US5949181045 STK 500 720 220 USD 375,2800 168.953,72 1,07
NVIDIA Corp. US67066G1040 STK 250 850 600 USD 495,2200 111.475,78 0,70
Oracle Corp. US68389X1054 STK 930 930 0 USD 106,2500 88.972,18 0,56
Procter & Gamble Co. US7427181091 STK 650 650 0 USD 145,7300 85.291,28 0,54
Salesforce.com Inc. US79466L3024 STK 500 1.020 520 USD 265,5800 119.566,00 0,75
UnitedHealth Group Inc. US91324P1021 STK 180 180 0 USD 524,9000 85.072,93 0,54
Verzinsliche Wertpapiere EUR 6.238.711,10 39,36
0,0000 % Ned. Waterschapsbank MTN 2021/​2031 XS2382267750 EUR 400 400 0 % 82,8470 331.388,00 2,09
0,0000 % Zuercher Kantonalbank MTN 2021/​2026 CH1111393000 EUR 200 200 0 % 93,2380 186.476,00 1,18
0,3750 % Metrop. Life Global Fdg. I 2019/​2024 XS1979259220 EUR 300 300 0 % 99,0470 297.141,00 1,87
0,5000 % Procter & Gamble 2017/​2024 XS1708192684 EUR 300 300 0 % 97,4350 292.305,00 1,84
1,0000 % Bundesobligation 2022/​2038 DE0001102598 EUR 600 600 0 % 86,1050 516.630,00 3,26
1,1250 % Infineon Technologies MTN MC 2020/​2026 XS2194283672 EUR 300 500 200 % 95,2900 285.870,00 1,80
1,1250 % Norsk Hydro MC 2019/​2025 XS1974922442 EUR 300 300 0 % 96,7140 290.142,00 1,83
1,2500 % ISS Finance MTN MC 2020/​2025 XS2199343513 EUR 300 300 0 % 96,3060 288.918,00 1,82
1,5000 % Verbund 2014/​2024 XS1140300663 EUR 300 300 0 % 98,2260 294.678,00 1,86
1,6250 % Linde 2014/​2025 XS1143916465 EUR 200 400 200 % 97,1800 194.360,00 1,23
1,6250 % Mondi Finance MTN MC 2018/​2026 XS1813593313 EUR 200 200 0 % 96,6760 193.352,00 1,22
1,8000 % Bundesobligation 2022/​2053 DE0001102614 EUR 380 380 0 % 92,1020 349.987,60 2,21
1,9500 % Portugal 2019/​2029 PTOTEXOE0024 EUR 350 350 0 % 98,5700 344.995,00 2,18
1,9500 % Spain 2015/​2030 ES00000127A2 EUR 400 400 0 % 96,1950 384.780,00 2,43
2,4000 % Austria 2013/​2034 AT0000A10683 EUR 500 500 0 % 98,8260 494.130,00 3,12
2,5000 % Bundesanleihe 2012/​2044 DE0001135481 EUR 300 300 0 % 104,9620 314.886,00 1,99
2,8750 % LB Baden-Württ. MTN (sub.) 2016/​2026 DE000LB1B2E5 EUR 300 300 0 % 97,2550 291.765,00 1,84
3,0000 % Belgium S.97 2023/​2033 BE0000357666 EUR 400 400 0 % 104,1070 416.428,00 2,63
3,0000 % Finnish Government 2023/​2033 FI4000550249 EUR 450 450 0 % 104,5510 470.479,50 2,97
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 683.610,00 4,31
Verzinsliche Wertpapiere EUR 683.610,00 4,31
0,0000 % KfW MTN 2021/​2031 DE000A3H2ZF6 EUR 450 450 0 % 84,6460 380.907,00 2,40
3,5000 % ASML Holding MTN MC 2023/​2025 XS2631416950 EUR 300 300 0 % 100,9010 302.703,00 1,91
Summe Wertpapiervermögen 10.310.836,31 65,05
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 5.508.914,19 34,76
Bankguthaben EUR 5.508.914,19 34,76
EUR – Guthaben bei EUR 5.508.914,19 34,76
Verwahrstelle EUR 5.430.674,48 5.430.674,48 34,26
Kreissparkasse Köln EUR 65.000,00 65.000,00 0,41
Landesbank Baden-Württemberg EUR 13.239,71 13.239,71 0,08
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 47.238,76 0,30
Dividendenansprüche EUR 6,30 0,00
Zinsansprüche EUR 47.232,46 0,30
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -16.309,37 -0,10
Fondsvermögen EUR 15.850.679,89 100,00 2)
Anteilwert EUR 5.222,63
Umlaufende Anteile STK 3.035
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 65,05
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.12.2023

Schweiz, Franken (CHF) 0,92894 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,11060 = 1 (EUR)

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.12.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Deutschland
Covestro AG DE0006062144 STK 4.400 4.400
Deutsche Telekom AG DE0005557508 STK 9.800 9.800
Frankreich
Essilor International SA FR0000121667 STK 950 950
Hermes International SA FR0000052292 STK 70 70
Kering SA FR0000121485 STK 300 300
Irland
Johnson Controls International plc IE00BY7QL619 STK 4.400 4.400
Italien
Moncler SpA IT0004965148 STK 3.600 3.600
Niederlande
ASML Holding NV NL0010273215 STK 300 300
Schweiz
Alcon Inc. CH0432492467 STK 2.600 2.600
Lindt&Spruengli AG PS CH0010570767 STK 9 9
Sonova Holding AG CH0012549785 STK 600 600
Straumann Holdings CH1175448666 STK 1.300 1.300
Swisscom AG CH0008742519 STK 280 280
USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Adobe Systems Inc. US00724F1012 STK 200 200
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesobligation S.183 2021/​2026 DE0001141836 EUR 400 400
0,5000 % BNP Paribas MTN fix-to-float 2021/​2028 FR0014006NI7 EUR 400 400
0,9000 % Austria 2022/​2032 AT0000A2WSC8 EUR 600 600
0,9000 % Belgium 2019/​2029 BE0000347568 EUR 300 300
2,3750 % Saint Gobain MC 2020/​2027 XS2150054372 EUR 400 400
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesobligation 2022/​2023 DE0001030856 EUR 2.200 2.200
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile
PRIME VALUES Bond Opportunities EUR (a) DE000A3DDXE4 ANT 3.000 3.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 17.04.2023 bis 31.12.2023
EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 15.465,63
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 54.579,71
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 22.064,36
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 62.072,35
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 35.800,95
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -5.370,49
Summe der Erträge 184.612,51
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -74.760,31
2. Verwahrstellenvergütung -10.142,99
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -13.397,22
4. Sonstige Aufwendungen -5.210,81
davon Depotgebühren -573,57
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -728,16
davon Kosten der Aufsicht -3.909,08
Summe der Aufwendungen -103.511,33
III. Ordentlicher Nettoertrag 81.101,18
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 194.791,70
2. Realisierte Verluste -309.200,60
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -114.408,90
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -33.307,72
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 506.404,34
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -24.225,52
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 482.178,82
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 448.871,10

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 17.04.2023 bis 31.12.2023
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 15.391.835,45
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 15.391.835,45
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen 0,00
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 9.973,34
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 448.871,10
davon nicht realisierte Gewinne 506.404,34
davon nicht realisierte Verluste -24.225,52
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 15.850.679,89

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
insgesamt je Anteil
EUR EUR
1) Es werden grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleich ausgeschüttet. Realisierte Veräußerungsgewinne können – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden.
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -33.307,72 -10,9745371
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 33.307,72 10,9745371
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,0000000
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,0000000
(auf einen Anteilumlauf von 3.035 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
1) Auflagedatum: 17.04.2023
31.12.2023 15.850.679,89 5.222,63
17.04.2023 1) 10.000.000,00 5.000,00

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 65,05
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00 %
Größter potenzieller Risikobetrag 4,27 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,21 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

iBoxx Euro Overall 70 %
MSCI World 15 %
Euro Stoxx 50 15 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 86,57 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 5.222,63
Umlaufende Anteile STK 3.035

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
AEI Multi Asset Defensive 0,94 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
AEI Multi Asset Defensive 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 17. April 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen AEI Multi Asset Defensive keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 17.719,42 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV

Verwaltungsvergütung der im AEI Multi Asset Defensive enthaltenen Investmentanteile:
% p.a.
PRIME VALUES Bond Opportunities EUR (a) 0,70000
Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge gezahlt.
Quelle: WM Datenservice

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Steuerung nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact) ist in diesem Fonds kein Bestandteil der Anlagestrategie.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts AEI Multi Asset Defensive Unternehmenskennung (LEI-Code) DE14502209000002394005

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 4,49% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Ziel der Anlagepolitik des konservativ gemanagten Fonds ist die Erwirtschaftung eines stabilen Wertzuwachses im Rahmen einer langfristigen Strategie. Um das Anlageziel zu erreichen, wird das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Investment Grade Anleihen sowie entsprechenden Rentenfonds investiert. Der Schwerpunkt der Anleihen muss in Euro denominiert sein. Non Investment Grade und Not Rated Anleihen können im geringen Umfang beigemischt werden. Daneben können bis zu 40% in Aktien investiert werden, wobei der regionale Schwerpunkt auf Europa liegen soll. Bei der Auswahl der investierten Zielfonds können auch Fonds mit unterschiedlichen regionalen (Länder), sektoralen oder branchenbezogenen Schwerpunkten berücksichtigt werden. Das Fondsvolumen kann zudem in Bankguthaben, Tagesgeldern sowie Termingeldern angelegt werden. Daneben können zur Erreichung der Renditeziele sowie zur Risikoreduktion auch Fonds beigemischt werden. Bei der Auswahl geeigneter Anlagen wurden Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Kriterien (Ecological, Social, Governance) berücksichtigt. Der Fonds investierte im Rahmen seiner Anlagestrategie in Zielfonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben oder nachhaltige Investition anstreben, also Fonds, welche nach Artikel 8 oder 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor klassifiziert und als solche beworben werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Nachhaltigkeitsindikatoren zum Geschäftsjahresende
Referenzstichtag 31.12.2023
ISS ESG Performance Score 39,19
Sustainalytics ESG Risk Score 7,01
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 65,05%
Anteil der sonstigen Investitionen 34,95%

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art.2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ wird aufgelistet, welche Kriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Steuerung nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adversce Impact) ist in diesem Fonds kein Bestandteil der Anlagestrategie.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.
Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
17.04.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Bundesobligation (DE0001102598) Allgemeine öffentliche Verwaltung 4,29% Deutschland
Austria (AT0000A2WSC8) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,49% Österreich
Spain (ES00000127A2) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,43% Spanien
KfW MTN (DE000A3H2ZF6) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3,36% Deutschland
Belgium S.97 (BE0000357666) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,76% Belgien
Metrop. Life Global Fdg. I (XS1979259220) Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 2,73% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Portugal (PTOTEXOE0024) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,71% Portugal
Procter & Gamble (XS1708192684) Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 2,69% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Bundesobligation S.183 (DE0001141836) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,59% Deutschland
Ned. Waterschapsbank MTN (XS2382267750) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,55% Niederlande
Verbund (XS1140300663) Elektrizitätserzeugung 2,38% Österreich
Belgium (BE0000347568) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,18% Belgien
ASML Holding MTN MC (XS2631416950) Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 1,74% Niederlande
Bundesanleihe (DE0001135481) Allgemeine öffentliche Verwaltung 1,68% Deutschland
Norsk Hydro MC (XS1974922442) Sonstiger NE-Metallerzbergbau 1,67% Norwegen

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorie(n):

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Branche Anteil
Allgemeine öffentliche Verwaltung 24,66%
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 9,68%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 5,92%
Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 4,62%
Herstellung von Industriegasen 4,12%
Herstellung von elektronischen Bauelementen 3,81%
Verlegen von sonstiger Software 3,78%
Nichtlebensversicherungen 3,12%
Elektrizitätserzeugung 2,38%
Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 2,26%
Herst. von Elektromotoren, Generatoren, Transform. 2,06%
Herst. von med., zahnmed. Apparaten und Material 2,06%
Sonstiger NE-Metallerzbergbau 1,67%
Beteiligungsgesellschaften 1,42%
Glas, Glaswaren, Keramik, Verarb. von Steinen Erd. 1,30%
Sicherheitsdienste, Überwachungs- und Alarmsysteme 1,09%
Herst. von sonst. organ. Grundstoffen, Chemikalien 0,88%
Einzelhandel mit Bekleidung 0,64%
Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 0,58%
Rückversicherungen 0,50%
Lebensversicherungen 0,40%
Leitungsgebundene Telekommunikation 0,40%
Fondsmanagement 0,35%
Herstellung von Öfen und Brennern 0,33%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 0,32%
Drahtlose Telekommunikation 0,24%
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 0,23%
Sonstige mit Finanzdienstl. verb. Tätigkeiten 0,21%
Milchverarbeitung 0,14%
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 0,12%
Herstellung von Bekleidung 0,12%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde mit Ausnahme der Mindestausschlüsse, welche für Investitionen zu Diversifikationszwecke greifen, kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better than-Average-Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip wurden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es wurden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Der Fonds wendete Ausschlusskriterien an und im Rahmen der Zielfondsauswahl wird zu mindestens 75% in Zielfonds investiert, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben oder nachhaltige Investition anstreben, also Fonds, welche nach Artikel 8 oder 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor klassifiziert und als solche beworben werden.
Fonds bzw. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, galten als nicht investierbar. Abgedeckt wurden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung.
Fonds bzw. Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, wurden nicht getätigt.
Investitionen in Unternehmen, die einen signifikanten Umsatzanteil aus der Verstromung von Kohle oder Gewinnung von Ölsanden generieren, wurden ausgeschlossen.
Bei Investitionen in Staaten wurden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung ausgeschlossen. Dimensionen der Bewertung umfassen Umwelt-, Soziale- und Regierungsaktivitäten, die internationalen Konventionen und Normen entsprechen. Hierfür wird eine Analyse relevanter Kontroversen, wie beispielsweise Korruption, Umweltverschmutzung oder Meinungsfreiheit zu Grunde gelegt.
Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, wurden zudem ausgeschlossen.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 18. April 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens AEI Multi Asset Defensive – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 17.April 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 17.April 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach §7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach §7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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