Staatsanwaltschaft Augsburg
Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer
einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)
309 VRs 612 Js 111462/23
In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o. g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Nina Käfer, geb. am 27.03.1998, wegen wurde mit Urteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 14.11.2023 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5.538,26 EUR angeordnet.
Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.
Sachverhalt:
Zwischen dem 19.09.2021 und dem 10.01.2023 bestellte die Angeklagte mit einem Computer oder internetfähigem Mobiltelefon, von ihrer Wohnanschrift aus, bei verschiedenen Firmen über deren Onlineshop unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit unterschiedliche Waren im Gesamtwert von 5.718,26 EUR. Bei den Bestellungen gab die Angeklagte als Bestell- und Rechnungsdaten bewusst wahrheitswidrig und unbefugt die Daten ihres Ex-Partners an. Als Lieferadresse nannte die Angeklagte ihre eigene Adresse. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht bezahlte die Angeklagte die ihr im Vertrauen auf ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit überlassenen Waren nicht. Hierdurch ersparte sie sich Aufwendungen in Höhe des jeweiligen Kaufpreises und es entstand ein entsprechender Schaden. Die Angeklagte handelte jeweils aufgrund neu gefassten Tatentschlusses und um sich durch die wiederholte Tatbegehung eine Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php
Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.
Augsburg, den 23.04.2024
Staatsanwaltschaft Augsburg
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