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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht terrAssisi Renten I AMI DE000A0NGJV5
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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht terrAssisi Renten I AMI DE000A0NGJV5

ccfb (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht terrAssisi Renten I AMI

für den Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

(ISIN DE000A0NGJV5)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der terrAssisi Renten I AMI ist ein Kurzläufer-Rentenfonds, der überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten investiert.

Der Fonds terrAssisi Renten I AMI strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer möglichst hohen Rendite bei begrenztem Kursrisiko und darüber hinaus eine angemessene jährliche Ausschüttung in Euro an.

Der Vermögenserhalt sowie die Fokussierung auf Emittenten mit einem überdurchschnittlichen Nachhaltigkeitsprofil stehen im Vordergrund der Fondsstrategie. Der Fonds soll dabei durch eine breite Diversifikation auf Emittentenebene einen Risikoausgleich herbeiführen und in unterschiedlichen Marktphasen stabile Erträge generieren.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Die Auswahl der Vermögensgegenstände für den terrAssisi Renten I AMI richtet sich vor allem nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Entsprechend werden als Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt soziale, kulturelle und Umwelt-Aspekte herangezogen. Nach dem sogenannten Best-in-Class-Ansatz werden die jeweils sozial oder ökologisch besten Papiere ausgewählt, in die der Fonds auch bei rein ökonomischer Betrachtung investieren würde.

Der Aufbau des Fonds erfolgte gemäß den auf Minimierung des Kursrisikos ausgerichteten Investment-Guidelines und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsratings. Das Fondsmanagement achtet des Weiteren auf einen höchstmöglichen, ökonomisch sinnvollen Diversifikationsgrad des Fonds und eine defensive Allokation. Auch das Zinsrisiko des Fonds ist sehr konservativ ausgerichtet.

In 2023 kam es bis zu den Sommermonaten aufgrund der anhaltenden Inflation zu weiteren Zinserhöhungen durch die EZB und deutlichen Renditeanstiegen an den Rentenmärkten.

Im Laufe des Jahres erreichte die Inflation sowohl in den USA als auch Europa ihren Höhepunkt und auch die Zentralbanken erhöhten die Leitzinsen nicht weiter. Im Oktober und November ging die Inflationsrate dann deutlich zurück, erreichte aber noch nicht das von den Zentralbanken gewünschte Ziel von 2 %. Dennoch kam es zu deutlichen Kursanstiegen an den Rentenmärkten, die auf Leitzinssenkungen spekulierten.

Die Performance des Fonds konnte von der guten Entwicklung bei Credit-Produkten profitieren.

Angesichts eines sehr volatilen Spread- und Renditeumfeldesinvestierte der terrAssisi Renten I AMI vorsichtig in Bezug auf längere Laufzeiten und bevorzugte weiterhin Unternehmensanleihen im kurzen Laufzeitbereich. Die defensive Anlagestrategie im Bereich der Einzeltitelselektion wird bestimmt durch die Kriterien des Franziskanerordens und die Nachhaltigkeitskriterien der „oekom research AG“. Darüber hinaus bewertet das Fondsmanagement die laut Nachhaltigkeitsliste zur Investition erlaubten Einzeltitel nach Rendite-Risiko-Aspekten (gemäß Bottom-Up-Investmentprozess) und versucht, über eine möglichst breite Streuung die Einzeltitelrisiken zu minimieren. Im Berichtszeitraum wurde die Diversifikation des Portfolios weiter ausgebaut.

Im beschriebenen Marktumfeld erzielte der terrAssisi Renten I AMI im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eine Wertentwicklung von 4,03 %. Die Jahresvolatilität lag bei 1,41 %.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Währungsrisiken

Der terrAssisi Renten I AMI investiert ausschließlich in Anleihen, die in Euro denominiert sind. Daher ist das Sondervermögen keinen Währungsrisiken ausgesetzt.

Zinsänderungsrisiken

Durch die Investition in Anleihen ist das Sondervermögen Kursschwankungen durch Veränderungen der Kapitalmarktzinsen sowie Schwankungen der Risikoaufschläge einzelner Anleihen (Spreadrisiken) ausgesetzt. Der Fonds investiert entsprechend seiner Anlagepolitik breit diversifiziert in verschiedene Länder und Emittenten. Diese Vorgehensweise und die Auswahl von Emittenten mit guter Bonitätsnote (Rating) dienen der Steuerung und Reduzierung der Spreadrisiken. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine aktive Durationspositionierung anhand des Ampega-Durationsprozesses gesteuert.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten. Um Konzentrationsrisiken zu verringern, werden diese so weit wie möglich diversifiziert. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.Weiterhin ergeben sich Risiken durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der Anlagepolitik ist das Sondervermögen den den Rentenmärkten inhärenten Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Durch strikte Qualitätsanforderungen bei der Emittentenauswahl, ein ausreichendes Emissionsvolumen der einzelnen Anleihen und eine ausreichende Diversifikation wird das Liquiditätsrisiko für das Sondervermögen reduziert. Zum Berichtszeitpunkt liegen keine Indikationen vor, die auf eine begrenzte Liquidität hindeuten. Dennoch kann insbesondere im Falle systemischer Marktkrisen nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass das Sondervermögen ebenfalls vorübergehend die marktinhärenten Liquiditätsrisiken aufweist.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben können. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge exogener Faktoren

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z. B. Russland/​Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Zinsanstieg, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme, geopolitische Unsicherheit) und damit Auswirkungen unterschiedlicher Intensität auf die Wertentwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer stabilen, dem begrenztem Kursrisiko angemessenen Rendite an und darüber hinaus eine angemessene jährliche Ausschüttung in Euro an. Das Sondervermögen investiert überwiegend in verzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von bis 24 Monaten und in verzinsliche Wertpapiere, deren Verzinsung während der Restlaufzeit mindestens einmal in 24 Monaten regelmäßig angepasst wird. Die Auswahl aller Vermögensgegenstände richtet sich nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Entsprechend werden als Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt soziale, kulturelle und Umweltaspekte herangezogen. Die hohe Wertschätzung des Franz von Assisi für die gesamte Schöpfung ist Richtschnur für die spezifischen Anlage- und Ausschlusskriterien. Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgt nach dem sog. Best-in-Class-Ansatz.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne und Verluste wurden bei Geschäften mit Rentenpapieren erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Verzinsliche Wertpapiere 18.521.593,80 98,84
Belgien 486.085,00 2,59
Deutschland 3.432.060,00 18,32
Dänemark 201.132,00 1,07
Frankreich 1.427.707,00 7,62
Großbritannien 2.664.151,00 14,22
Irland 499.600,00 2,67
Italien 1.353.242,00 7,22
Kanada 1.575.065,00 8,41
Luxemburg 481.580,00 2,57
Niederlande 3.222.344,80 17,20
Norwegen 704.074,00 3,76
Schweden 813.900,00 4,34
Spanien 282.576,00 1,51
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 801.927,00 4,28
Österreich 576.150,00 3,07
Bankguthaben 82.810,88 0,44
Sonstige Vermögensgegenstände 149.490,61 0,80
Verbindlichkeiten -14.891,17 -0,08
Fondsvermögen 18.739.004,12 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 31.12.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 18.021.452,80 96,17
Verzinsliche Wertpapiere EUR 18.021.452,80 96,17
0,0500 % Nord LB Luxembourg Covered Bond Bank ÖPfe. 2020/​2025 XS2079316753 EUR 500 0 0 % 96,3160 481.580,00 2,57
0,1000 % ING Groep MTN fix-to-float 2019/​2025 XS2049154078 EUR 300 300 0 % 97,4810 292.443,00 1,56
0,1000 % Santander UK MTN 2019/​2024 XS1995645287 EUR 500 0 0 % 98,6570 493.285,00 2,63
0,1250 % Essilor International MTN MC 2019/​2025 FR0013463650 EUR 300 300 0 % 95,7070 287.121,00 1,53
0,1250 % Royal Bank of Canada 2019/​2024 XS2031862076 EUR 400 0 100 % 97,9090 391.636,00 2,09
0,1250 % Terna MTN 2019/​2025 XS2033351995 EUR 500 0 0 % 94,9430 474.715,00 2,53
0,3090 % HSBC Holdings S.GEN fix-to-float 2020/​2026 XS2251736646 EUR 400 0 0 % 94,2880 377.152,00 2,01
0,3500 % Bay. Landesbank Pfe. 2017/​2025 DE000BLB49K4 EUR 500 500 0 % 96,4380 482.190,00 2,57
0,3750 % CaixaBank MTN fix-to-float 2020/​2026 XS2258971071 EUR 300 300 0 % 94,1920 282.576,00 1,51
0,3750 % LEG Immobilien MTN MC 2022/​2026 DE000A3MQNN9 EUR 500 500 0 % 93,6760 468.380,00 2,50
0,3750 % Toronto Dominion Bank MTN 2019/​2024 XS1985806600 EUR 500 0 0 % 98,8820 494.410,00 2,64
0,5000 % BPCE MTN fix-to-float 2022/​2028 FR0014007LL3 EUR 200 0 0 % 91,4670 182.934,00 0,98
0,5000 % Bank of Nova Scotia MTN 2019/​2024 XS1987142673 EUR 400 0 0 % 98,8530 395.412,00 2,11
0,5000 % Commerzbank MTN 2019/​2026 DE000CZ45VC5 EUR 500 500 0 % 93,3280 466.640,00 2,49
0,5000 % KBC Groep MTN fix-to-float (sub.) 2019/​2029 BE0002664457 EUR 300 0 0 % 95,8710 287.613,00 1,53
0,5000 % Vodafone Group MTN 2016/​2024 XS1499604905 EUR 500 0 0 % 99,7330 498.665,00 2,66
0,6250 % Aegon Bank 2019/​2024 XS2008921947 EUR 400 0 0 % 98,4050 393.620,00 2,10
0,6250 % Rabobank Nederland MTN 2019/​2024 XS1956955980 EUR 300 0 0 % 99,4850 298.455,00 1,59
0,7500 % Oberbank MTN 2019/​2026 AT0000A28HX3 EUR 400 0 0 % 91,7590 367.036,00 1,96
1,0000 % Banque Postale MTN fix-to-float 2022/​2028 FR00140087C4 EUR 300 300 0 % 92,2560 276.768,00 1,48
1,0000 % Berlin Hyp MTN 2019/​2026 DE000BHY0BP6 EUR 300 300 0 % 94,9290 284.787,00 1,52
1,0000 % Cap Gemini MC 2018/​2024 FR0013327962 EUR 500 0 0 % 97,7980 488.990,00 2,61
1,1250 % Bertelsmann MTN -single callable- 2016/​2026 XS1400165350 EUR 400 0 0 % 96,1930 384.772,00 2,05
1,2500 % Berlin Hyp MTN 2022/​2025 DE000BHY0GK6 EUR 300 300 0 % 97,3280 291.984,00 1,56
1,2500 % Bertelsmann MTN MC 2018/​2025 XS1888229249 EUR 200 200 0 % 96,9070 193.814,00 1,03
1,2500 % UniCredit MTN fix-to-float 2020/​2026 XS2190134184 EUR 400 0 0 % 96,5880 386.352,00 2,06
1,3010 % Allianz fix-to-float (sub.) 2019/​2049 DE000A2YPFA1 EUR 300 0 0 % 86,8710 260.613,00 1,39
1,3750 % Wendel MC 2019/​2026 FR0013417128 EUR 200 200 0 % 95,9470 191.894,00 1,02
1,4500 % Italy 2017/​2024 IT0005282527 EUR 500 0 0 % 98,4350 492.175,00 2,63
1,5000 % KBC Groep MTN fix-to-float 2022/​2026 BE0002846278 EUR 100 0 0 % 97,3290 97.329,00 0,52
1,5000 % Mondi Finance MTN MC 2016/​2024 XS1395010397 EUR 500 0 0 % 99,2520 496.260,00 2,65
1,6250 % Heineken MTN MC 2020/​2025 XS2147977479 EUR 300 300 0 % 97,9730 293.919,00 1,57
1,6250 % TenneT Holding MTN MC 2022/​2026 XS2477935345 EUR 200 0 300 % 98,2010 196.402,00 1,05
1,7070 % Toronto Dominion Bank (covered) 2022/​2025 XS2508690612 EUR 300 0 0 % 97,8690 293.607,00 1,57
1,7500 % Covestro MC 2016/​2024 XS1377745937 EUR 400 0 0 % 98,4030 393.612,00 2,10
1,7500 % Vonovia Finance MTN 2017/​2027 DE000A19B8E2 EUR 200 200 0 % 95,2020 190.404,00 1,02
2,0000 % NatWest Group fix-to-float 2018/​2025 XS1875275205 EUR 500 0 0 % 99,6150 498.075,00 2,66
2,9950 % TenneT Holding PERP fix-to-float (sub.) 2017/​2199 XS1591694481 EUR 240 240 0 % 99,7120 239.308,80 1,28
3,1250 % Statkraft MTN MC 2023/​2026 XS2723597923 EUR 300 300 0 % 100,7900 302.370,00 1,61
3,3750 % Kommuninvest i Sverige MTN 2023/​2027 XS2597673263 EUR 200 200 0 % 103,0630 206.126,00 1,10
3,4000 % Ireland Treasury 2014/​2024 IE00B6X95T99 EUR 500 0 0 % 99,9200 499.600,00 2,67
3,5000 % Diageo Finance MTN MC 2023/​2025 XS2615917585 EUR 300 300 0 % 100,2380 300.714,00 1,60
3,5500 % AT&T MC 2023/​2025 XS2590758400 EUR 300 300 0 % 100,6240 301.872,00 1,61
3,6250 % ABN AMRO Bank MTN 2023/​2026 XS2573331324 EUR 200 200 0 % 100,8550 201.710,00 1,08
3,6250 % DNB Bank MTN fix-to-float 2023/​2027 XS2588099478 EUR 400 400 0 % 100,4260 401.704,00 2,14
3,6250 % Nordea Bank MTN fix-to-float 2023/​2026 XS2584643113 EUR 200 200 0 % 99,7850 199.570,00 1,06
3,6250 % ORSTED MTN MC 2023/​2026 XS2591026856 EUR 200 200 0 % 100,5660 201.132,00 1,07
3,7500 % Assaloy MTN MC 2023/​2026 XS2678207676 EUR 400 400 0 % 102,0510 408.204,00 2,18
4,1630 % Prologis Euro Finance FRN MC 2022/​2024 XS2439004339 EUR 500 0 0 % 100,0110 500.055,00 2,67
4,5000 % KBC Groep MTN fix-to-float 2023/​2026 BE0002950310 EUR 100 100 0 % 101,1430 101.143,00 0,54
4,6250 % De Volksbank MTN MC 2023/​2027 XS2626691906 EUR 800 800 0 % 103,1320 825.056,00 4,40
5,0000 % Dt. Pfandbriefbank MTN 2023/​2027 DE000A30WF84 EUR 200 200 0 % 102,6340 205.268,00 1,10
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 500.141,00 2,67
Verzinsliche Wertpapiere EUR 500.141,00 2,67
1,2500 % ABN AMRO Bank MTN 2020/​2025 XS2180510732 EUR 300 0 0 % 97,0090 291.027,00 1,55
6,0000 % Raiffeisen Bank Int. MTN fix-to-float 2023/​2028 XS2682093526 EUR 200 200 0 % 104,5570 209.114,00 1,12
Summe Wertpapiervermögen 18.521.593,80 98,84
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 82.810,88 0,44
Bankguthaben EUR 82.810,88 0,44
EUR – Guthaben bei EUR 82.810,88 0,44
Verwahrstelle EUR 82.810,88 82.810,88 0,44
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 149.490,61 0,80
Zinsansprüche EUR 149.490,61 0,80
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -14.891,17 -0,08
Fondsvermögen EUR 18.739.004,12 100,00 2)
Anteilwert EUR 94,13
Umlaufende Anteile STK 199.071,962
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,84
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.12.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesobligation 2018/​2023 DE0001141786 EUR 0 1.000
0,0000 % Pernod Ricard 2019/​2023 FR0013456423 EUR 0 300
0,1250 % Traton Finance Luxembourg MTN MC 2021/​2024 DE000A3KYMA6 EUR 0 200
0,1250 % Volvo Treasury MTN MC 2020/​2024 XS2230884657 EUR 0 300
0,2500 % Allianz Finance II MTN MC 2017/​2023 DE000A19S4U8 EUR 0 300
0,2500 % De Volksbank MTN MC 2021/​2026 XS2356091269 EUR 0 500
0,3750 % IBM 2019/​2023 XS1944456018 EUR 0 400
0,3750 % La Banque Postale Home Loan MTN SFH (covered) 2017/​2025 FR0013232998 EUR 0 500
0,5000 % Berlin Hyp MTN 2016/​2023 DE000BHY0GU5 EUR 0 500
0,5000 % Commerzbank MTN 2018/​2023 DE000CZ40M21 EUR 0 400
0,7500 % Dt. Pfandbriefbank MTN 2019/​2023 DE000A2LQNQ6 EUR 0 300
0,7500 % KBC Groep MTN 2016/​2023 BE0002266352 EUR 0 200
0,7500 % Vonovia Finance 2018/​2024 DE000A19UR61 EUR 0 400
1,1250 % BPCE MTN 2017/​2023 FR0013231743 EUR 0 200
1,6250 % Volvo Treasury MTN MC 2022/​2025 XS2480958904 EUR 0 200
1,7500 % Saint Gobain MTN MC 2020/​2023 XS2150053721 EUR 0 400
2,5750 % Credit Agricole London MTN FRN 2018/​2023 XS1787278008 EUR 0 400
3,0500 % Bank of Nova Scotia MTN 2022/​2024 XS2550897651 EUR 0 200
3,2500 % ABB Finance MTN MC 2023/​2027 XS2575555938 EUR 100 100
3,6250 % Volvo Treasury MTN MC 2023/​2027 XS2626343375 EUR 200 200
4,3120 % AT&T FRN 2018/​2023 XS1907118464 EUR 0 500
4,7500 % Allianz MTN PERP fix-to-float (sub.) 2013/​2023 DE000A1YCQ29 EUR 200 200
6,1250 % Aviva fix-to-float (subordinated) 2013/​2023 XS0951553592 EUR 0 300
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,1000 % Abbott Ireland Financing MC 2019/​2024 XS2076154801 EUR 0 300
Nicht notierte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,7500 % Vonovia Finance MTN 2018/​2024 DE000A3LKVA4 EUR 400 400

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 38.079,44
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 220.405,05
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 10.686,45
Summe der Erträge 269.170,94
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -27,60
2. Verwaltungsvergütung -54.640,66
3. Verwahrstellenvergütung -11.483,81
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -19.342,86
5. Sonstige Aufwendungen -5.047,82
davon Depotgebühren -2.752,58
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -7,44
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -1.715,29
davon Kosten der Aufsicht -572,51
Summe der Aufwendungen -90.542,75
III. Ordentlicher Nettoertrag 178.628,19
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 23.343,64
2. Realisierte Verluste -163.861,15
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -140.517,51
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 38.110,68
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 241.917,40
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 462.509,37
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 704.426,77
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 742.537,45

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 18.786.079,05
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -790.414,70
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 2.654.340,80
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -3.444.755,50
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 802,32
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 742.537,45
davon nicht realisierte Gewinne 241.917,40
davon nicht realisierte Verluste 462.509,37
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 18.739.004,12

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
insgesamt je Anteil
EUR EUR
1) Es werden grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleich ausgeschüttet. Realisierte Veräußerungsgewinne können – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden.
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 38.110,68 0,1914417
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) 141.054,08 0,7085582
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,0000000
III. Gesamtausschüttung 179.164,77 0,9000000
(auf einen Anteilumlauf von 199.071,962 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2023 18.739.004,12 94,13
31.12.2022 18.786.079,05 90,48
31.12.2021 17.389.734,72 94,32
31.12.2020 18.713.082,52 95,19

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,84
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,72 %
Größter potenzieller Risikobetrag 1,17 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,91 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

iBoxx Euro Overall 1-3 Y 70 %
iBoxx Euro Overall 3-5 Y 30 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 98,13 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 94,13
Umlaufende Anteile STK 199.071,962

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
terrAssisi Renten I AMI 0,50 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
terrAssisi Renten I AMI 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen terrAssisi Renten I AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 2.455,00 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts terrAssisi Renten I AMI Unternehmenskennung (LEI-Code) 529900HECYNO37A1AX65

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 24,40% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Der terrAssisi Renten I AMI investierte überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von bis 24 Monaten und in verzinsliche Wertpapiere, deren Verzinsung während der Restlaufzeit mindestens einmal in 24 Monaten regelmäßig angepasst wurde.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Best-in-Class Ansatz. Dies bedeutet das relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environ mental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind.
Der Best-in-Class-Ansatz des Fonds wählte die jeweils sozial oder ökologisch besten Papiere aus, in die ein Fonds auch bei rein ökonomischer Betrachtung investieren würde.
Im Hinblick auf die ökologische Sicht wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang stand mit Maßnahmen zur Minimierung des Umweltrisikos, der Steigerung der Ressourcenproduktivität, der Investition in erneuerbare Ressourcen, der Wiedergewinnung und Wiederverwertung verbrauchter Stoffe, der Vermeidung umweltschädlicher Materialien, der Reduktion des Energieverbrauchs und der Schadstoff-Emissionen (einschl. CO2), und der Funktionsfähigkeit globaler und lokaler Ökosysteme (z.B. Regenwälder, Meere).
In sozialer und kultureller Sicht wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Entwicklung des „Humankapitals“ stand, d. h. Übernahme von Verantwortung für die Mitarbeiter in Hinblick auf Arbeitsplätze /​ Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeit (ILO-Stan dards), Entlohnung (Verhalten in Hinblick auf: Altersvorsorge, Ausnutzung von Lohnge fällen im Ausland, unbezahlte Arbeit etc.), Mitbestimmung, Humanisierung der Arbeits bedingungen, Personalentwicklung, Angebote der Aus- und Weiterbildung, Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Sozialeinrichtungen (z. B. Kinderbetreuung) und Respekt vor der Verschiedenheit des Einzelnen.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang steht mit der Entwicklung des „Sozialkapitals“, d. h. Übernahme von Verantwortung für gesellschaftliche Anspruchsgruppen im engeren Sinne (Zulieferer, Kunden, Staat und Gemeinwesen) im Hinblick auf Schaffung von Erwerbschancen, Ausgewogenheit zwischen den Generationen, diskriminierungsfreier Umgang mit Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen (wie ethnische Minderheiten, ältere Menschen, Kinder, Frauen, Behinderte), Förderung der Einhaltung ethischer und sozialer Standards in den eigenen Fertigungsstätten sowie in denen der Zulieferer, Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns, und nicht zuletzt fairer Umgang mit Personen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Entwicklung des „Kulturkapitals“ stand, d. h. Übernahme von Verantwortung für externe Anspruchsgruppen im weiteren Sinne (Auslandsaktivitäten vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern) in Hinblick auf Respekt vor kultureller Vielfalt unter Wahrung persönlicher Freiheitsrechte und gesellschaftlicher Integrität und vor kultureller Selbstbestimmung der Kommunen, Mobilisierung der Potentiale kultureller Vielfalt, Nutzung lokaler Ressourcen bei der Produktion, Vermeidung einer Verdrängung und Förderung von traditionellen Strukturen, keine Ausnutzung niedrigerer Standards im Ausland zur Produktion und zum Absatz von Produkten und Anerkennung der und öffentliches Eintreten für die entsprechenden Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Richtlinien der OECD für multinationale Unternehmen sowie die Einhaltung der 4 ILO Kernarbeitsnormen.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände richtete sich im zweiten Schritt nach den ethischen Grundsätzen des Franziskanerordens. Entsprechend orientierten sich die Kriterien für die Anlage neben ökonomischen Aspekten gleichberechtigt an sozialen, kulturellen und Umweltaspekten. Die hohe Wertschätzung des Franz von Assisi für die gesamte Schöpfung ist auch Richtschnur für die spezifischen Anlage- und Ausschlusskriterien. Die Voraussetzung für ethische Investments wird geschaffen, wenn die heutigen Bedürfnisse befriedigt werden, ohne die Ressourcen der kommenden Generationen zu gefährden.
Basis für die Auswahl der Vermögensgegenstände bildet die Kriteriologie des Frankfurt Hohenheimer Leitfadens, der sich in die drei Dimensionen Kultur-, Sozial- und Naturverträglichkeit gliedert. Die Förderung einer ethischen und ökologischen Wirtschaft steht für den Franziskanerorden an oberster Stelle, wobei durch die Verknüpfung mit ökonomischen Zielen der Gedanke an Sicherheit und Substanzerhaltung bei der Geldanlage im Vordergrund steht. Die Bewertung potenzieller Anlagetitel wird nach ökologischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten vorgenommen. In einem ersten Schritt werden die Unternehmen und Länder nach ihren Leistungen in diesen Bereichen bewertet. Im Anschluss werden dann aus den selektierten Anlagetiteln die erfolgver sprechendsten Titel für die Fonds ausgewählt.
Kriterien für die Auswahl der Vermögensgegenstände sind aus ökonomischer Sicht, dass Gewinne auf Basis langfristiger Produktions- und Investitionsstrategien statt in kurzfristiger Gewinnmaximierung erwirtschaftet werden, die Erfüllung elementarer Bedürfnisse nicht gefährdet wird und Gewinne nicht auf der Verletzung gesetzlicher Regelungen beruhen. In ökologischer Sicht erfordern Investitionen, dass die Gewinn erzielung im Einklang steht mit der Steigerung der Ressourcenproduktivität, Investitionen in erneuerbare Ressourcen sowie die Wiedergewinnung und Wiederverwendung verbrauchter Stoffe. In sozialer und kultureller Sicht soll die Kapitalanlage im Einklang stehen mit der Entwicklung des Humankapitals (Verantwortung für Arbeitsplätze, Aus- und Weiterbildung, Förderung selbstverantwortlichen Arbeitens, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Respekt vor der Verschiedenheit der Einzelnen), der Entwicklung des Sozialkapitals (Schaffung von Erwerbschancen, Ausgewogenheit zwischen den Generationen, diskriminierungsfreier Umgang mit Minderheiten, Funktionsfähigkeit der Regionen, Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns) sowie der Entwicklung des Kulturkapitals (Respekt vor kultureller Vielfalt unter Wahrung persönlicher Freiheits rechte und gesellschaftlicher Integrität, Mobilisierung der Potentiale kultureller Vielfalt).
Im Speziellen kamen nur Unternehmen in Frage, die den ISS ESG „Prime“-Status erfüllten. Der ISS ESG „Prime“-Status wird bewerteten Unternehmen verliehen, die in Bezug auf ESG-Kriterien in ihren jeweiligen Branchen führend sind und anspruchsvolle absolute Leistungserwartungen erfüllen und somit als gut positioniert angesehen werden, um kritische ESG-Risiken zu managen und die Chancen zu nutzen, die sich aus dem Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung ergeben. Alle Unternehmen die hier ein Mindestrating in ihrer Branche erfüllen, erhalten von ISS ESG den sogenannten „Prime“-Status. Der ISS ESG „Prime”-Status ergibt sich aus dem ISS ESG Performance Score. Der ESG Performance Score ermöglicht branchenübergreifende Vergleiche unter Verwendung eines standardisierten Best-in-Class-Schwellenwerts, der für alle Branchen gilt. Der ESG Performance Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100, wobei 50 die „Prime“-Schwelle darstellt. Das bedeutet, dass alle Unternehmen mit Werten gleich oder größer als 50 „Prime“ sind, während Unternehmen mit Werten unter 50 nicht „Prime“ sind.
Darüber hinaus sind weitere Ausschlusskriterien definiert worden, um die Unternehmen, die in bestimmten ethisch kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind bzw. bestimmte ethisch kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen, von vornherein auszuschließen. Dieser ethische „Filter“ stellt sicher, dass auf keinen Fall in Unternehmen, die in diesen Geschäftsfeldern operieren, investiert wird – egal wie gut das Abschneiden beim Best-in-Class-Ansatz ist und dass keines der in der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 852 („Taxonomie verordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird. Diese Ausschlusskriterien werden auch als Negativkriterien bezeichnet. Zurzeit bestehen folgende franziskanische Negativkriterien, welche den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden: Arbeitsbedingungen, Biozide, verbrauchende Embryonenforschung, Glücks spiel, Kinderarbeit, Missachtung der Menschenrechte, Verstoß gegen die Menschenwür de und Pornographie, Rüstungsgüter, Tierversuche, Verursachung massiver Umwelt schäden und kontroverse Wirtschaftspraktiken.
Nach dem Best-in-Class Auswahlprozess wurde zu einem unter #1A festgelegten Mindestanteil (siehe Abbildung in Abschnitt „Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant?“) in Emittenten investiert, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
Nachhaltigkeitsindikatoren zum Geschäftsjahresende
Referenzstichtag 31.12.2023 31.12.2022
ISS ESG Performance Score 57,94 56,80
Sustainalytics ESG Risk Score 14,88 12,21
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Im Vergleich zum vorangegangen Zeitraum haben Sie sich die Nachhaltigkeitsindikatoren ISS ESG Performance Score und Sustainalytics ESG Risk Score geringfügig verändert. Der ISS ESG Performance Score ist um 1,14 auf 57,94 gestiegen und hat sich damit verbessert. Der Sustainalytics ESG Risk Score ist auf 14,88 gestiegen, dass im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Verschlechterung darstellt, da ein Score von 0 die beste Bewertung darstellen würde.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art.2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen. Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet: Ökologische Ziele: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme Soziale Ziele: Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Bundesobligation (DE0001141786) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,14% Deutschland
Ireland Treasury (IE00B6X95T99) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,66% Irland
Prologis Euro Finance FRN MC (XS2439004339) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 2,65% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
NatWest Group fix-to-float (XS1875275205) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,60% Großbritannien
Vodafone Group MTN (XS1499604905) Drahtlose Telekommunikation 2,60% Großbritannien
Mondi Finance MTN MC (XS1395010397) Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 2,60% Großbritannien
Italy (IT0005282527) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,58% Italien
Toronto Dominion Bank MTN (XS1985806600) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,57% Kanada
Santander UK MTN (XS1995645287) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,57% Großbritannien
Cap Gemini MC (FR0013327962) Programmierungstätigkeiten 2,55% Frankreich
Royal Bank of Canada (XS2031862076) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,50% Kanada
Terna MTN (XS2033351995) Elektrizitätsübertragung 2,46% Italien
Nord LB Luxembourg Covered Bond Bank ÖPfe. (XS2079316753) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,41% Luxemburg
De Volksbank MTN MC (XS2626691906) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,24% Niederlande
LEG Immobilien MTN MC (DE000A3MQNN9) V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 2,19% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorie(n):

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Branche Anteil
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 49,23%
Allgemeine öffentliche Verwaltung 9,18%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 8,36%
Drahtlose Telekommunikation 4,98%
V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 4,93%
Nichtlebensversicherungen 2,83%
Programmierungstätigkeiten 2,55%
Elektrizitätsübertragung 2,46%
Elektrizitätsverteilung 2,35%
Fernsehveranstalter 2,08%
Herst. von sonst. organ. Grundstoffen, Chemikalien 2,07%
Herstellung von Bier 1,56%
Sonstige mit Finanzdienstl. verb. Tätigkeiten 1,45%
Elektrizitätserzeugung 1,01%
Glas, Glaswaren, Keramik, Verarb. von Steinen Erd. 0,71%
Sicherheitsdienste, Überwachungs- und Alarmsysteme 0,53%
Herst. von med., zahnmed. Apparaten und Material 0,25%
Beteiligungsgesellschaften 0,25%
Dienstleistungen der Informationstechnologie 0,18%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Für diesen Fonds wurden in früheren Bezugszeiträumen keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen hat sich nicht geändert.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte im Berichtszeitraum nach dem sog. Best-in-Class-Ansatz. Dies bedeutet, dass relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind. Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände über einen Better-than-Average-Ansatz.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, gelten als nicht investierbar. Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, werden zudem ausgeschlossen.
Mit dem Fonds wurden darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Höhe von 10% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 18. April 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens terrAssisi Renten I AMI – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach §7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach §7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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