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EU-Parlament beschließt Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren

13smok (CC0), Pixabay

Das EU-Parlament hat eine wegweisende Regelung verabschiedet, die das Vernichten unverkaufter Kleidung und Elektronikartikel untersagt. In einer Abstimmung heute in Straßburg entschieden die Abgeordneten, dass solche Praktiken künftig nicht mehr zulässig sind, mit der Perspektive, diese Regelung auch auf weitere Produktkategorien auszuweiten.

Diese Maßnahme ist Teil der erweiterten Ökodesign-Verordnung, die darauf abzielt, Produkte langlebiger zu gestalten und ihre Wiederverwendung, Reparatur und das Recycling zu erleichtern. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch signifikant zu reduzieren.

Ein weiterer Bestandteil der neuen Regelungen ist die Einführung digitaler Produktpässe, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeit der Produkte liefern. Dies soll eine bessere Vergleichbarkeit ermöglichen und Konsumenten dazu befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Die Zustimmung der EU-Staaten zu dieser Neuregelung steht noch aus, wird jedoch als reine Formalität betrachtet.

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