Dark Mode Light Mode
20. Jahrestag
Amazon: Bundesgerichtshof bestätigt Überragende Marktstellung
Thüringen: Studie warnt vor Fachkräftemangel bis 2035

Amazon: Bundesgerichtshof bestätigt Überragende Marktstellung

geralt (CC0), Pixabay

Das Bundeskartellamt darf den Online-Giganten Amazon weiterhin als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wies die Beschwerde von Amazon gegen die Entscheidung der Bonner Kartellwächter ab. Im Juli 2022 hatten die Wettbewerbshüter Amazon diese Stellung zugeschrieben, was ihnen weitere kartellrechtliche Schritte ermöglicht. Amazon hatte gegen diesen Beschluss juristisch vorgegangen, erlitt jedoch nun eine Schlappe vor dem BGH.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

20. Jahrestag

Next Post

Thüringen: Studie warnt vor Fachkräftemangel bis 2035