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FMA kündigt Aussetzung des Handels mit Anteilscheinen des „ERSTE BOND CHINA“ an

stux (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert über die temporäre Aussetzung des Anteilscheingeschäfts für den „ERSTE BOND CHINA“. Der Miteigentumsfonds, verwaltet von der Erste Asset Management GmbH und geregelt durch das Investmentfondsgesetz 2011 (§ 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011), wird eine Handelspause vom 02. Mai 2024 bis zum 06. Mai 2024 einlegen. Diese Maßnahme erfolgt gemäß § 56 InvFG 2011 und steht in Zusammenhang mit den anstehenden Börsefeiertagen, an denen keine Transaktionen stattfinden können.

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