Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir möchte gesetzliche Regelungen für Milchlieferverträge einführen, um Landwirten mehr Sicherheit zu bieten. Der Entwurf sieht vor, dass Verträge bereits vor der Milchlieferung festhalten, über welchen Zeitraum, welche Menge und zu welchem Preis die Milch abgeholt wird. Während Landwirte dies als Schritt in die richtige Richtung sehen, lehnen Molkereien staatliche Eingriffe vehement ab.
Bisher erfahren viele Bauern erst nach der Lieferung den Preis für ihre Milch. Der Verband der bayerischen privaten Milchwirtschaft (VBPM) äußert völliges Unverständnis gegenüber Özdemirs Plänen. Er betont, dass Molkereien bereits freiwillig quartalsweise feste Preise festlegen und Verhandlungen mit Milcherzeugergemeinschaften führen. Diese Flexibilität ermögliche es Landwirten, auf schwankende Weltmarktpreise zu reagieren.
Die Einführung fester Preise über längere Zeiträume könnte jedoch zu einer Reduzierung der Milchmengen führen, da niedrigere Mengen sicherheitshalber festgelegt würden. Diese Entwicklung könnte Deutschland seine starke Position auf dem Milchmarkt kosten, da ausländische Molkereien die entstehenden Lücken schnell ausfüllen könnten. Während der Artikel 148 als ein Schritt in Richtung Verbesserung angesehen wird, wird betont, dass er allein nicht die Lösung des Problems darstellt.