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Möglicher Goldbetrug: Vertriebspartner und Rechtsanwälte in der Verantwortung?

Stevebidmead (CC0), Pixabay

Nach dem mutmaßlichen Goldbetrug durch die SGT stellt sich die Frage, ob auch Vertriebspartner und Rechtsanwälte in der Verantwortung stehen.

Verdacht auf Betrug:

Der mutmaßliche Betrüger Claudio di Giorgi soll Rohgoldbestände gefälscht und unwahre Angaben gegenüber der SGT gemacht haben.
Die SGT hat Strafanzeige gegen di Giorgi erstattet und ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben.
Es ist unklar, wie viel Rohgold tatsächlich aus Afrika in die Schweiz transportiert wurde und wie viel Gold dort eingelagert ist.

Haftung des Vertriebs:

Vertriebspartner haben hohe Provisionen für die Vermittlung von Kunden erhalten.
Es ist fraglich, ob sie die Vorgeschichte des mutmaßlichen Betrügers ausreichend geprüft haben.
Der Vertrieb könnte in die Haftung genommen werden, wenn er Kunden falsch beraten hat.

Haftung der Rechtsanwälte:

Rechtsanwälte haben als Treuhänder Zahlungen von Kunden entgegengenommen.
Sie haben die Verantwortung, sich zu vergewissern, dass das Gold sicher eingelagert wird.
Es ist fraglich, ob die Rechtsanwälte ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Offene Fragen:

Wie hoch ist die Provision der Vertriebspartner?
Wie viel Rohgold wurde tatsächlich transportiert und eingelagert?
Welche Schritte werden gegen di Giorgi unternommen?
Werden Vertriebspartner und Rechtsanwälte haftbar gemacht?

Weitere Informationen:

Artikel der Schweizer Handelszeitung:https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/serienbetruger-grundet-goldhandel-1155846

Hinweis:

Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden vertritt bereits Madnaten in dem Vorgang.

http://www.bontschev.de

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