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OVG Entscheidung

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Anforderung eines Masernimmunitätsnachweises für schulpflichtige Kinder bekräftigt. Die Gerichtsbeschlüsse, datiert auf den 28. Februar 2024, bestätigen damit frühere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und weisen die Beschwerden einiger Eltern zurück. Diese hatten sich gegen die von den Gesundheitsämtern geforderte Vorlage eines Impfnachweises oder eines Nachweises über eine vorhandene Immunität gegen Masern – ohne medizinische Gegenanzeigen – für den Schulbesuch ihrer Kinder gewendet.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem hohen Ansteckungsrisiko der Masernerkrankung und den potenziell schwerwiegenden Folgen. Obwohl die Nachweispflicht einen Eingriff in das Elternrecht darstellt, wurde sie als verhältnismäßig erachtet, da sie einen legitimen Zweck verfolgt und nicht unverhältnismäßig in die Rechte der Eltern eingreift. Diese Einschätzung steht im Einklang mit einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der die Nachweispflicht für noch nicht schulpflichtige Kinder als verfassungsgemäß bestätigt hatte.

Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass der Gesetzgeber des Masernschutzgesetzes zwar auf direkten Zwang zur Impfung verzichtet hat, jedoch andere Mittel wie Zwangsgelder und Geldbußen vorsieht, um die Impfquote zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verbreitung der Masern in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen effektiv einzudämmen und so einen umfassenderen Schutz für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind endgültig und können nicht angefochten werden.

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