In einem spannenden Rechtsstreit zwischen der Sparkasse Nürnberg und aufmerksamen Verbraucherschützern hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein gemischtes Urteil gefällt. Der Kern des Konflikts drehte sich um Prämiensparverträge, die von der Bank abrupt beendet wurden, und um eine Zinsberechnung, die möglicherweise mehr Rätsel aufgab als ein Sudoku-Meister.
Die Verbraucherschützer, als moderne Ritter der Sparbuch-Tafelrunde, zogen mit der Klage in die Schlacht, um gegen die einseitige Kündigung der Sparverträge und die mysteriöse Zinsanpassungsklausel vorzugehen. Diese Klausel, ein Relikt aus den wilden 1990er und 2000er Jahren, erlaubte es der Bank, die Zinssätze fast nach Lust und Laune zu verändern, was bei den Sparern für Stirnrunzeln sorgte.
Das Gericht, in seiner weisen und bedachten Manier, bestätigte, dass diese Zinsanpassungsklausel so nicht haltbar sei. Es ordnete an, dass die Zinsen für die Sparverträge sich fortan nach einem Referenzzins der Deutschen Bundesbank richten müssen, was vermutlich einige Sparer in Freudentänze ausbrechen ließ.
Doch das Gericht warnte auch vor zu frühem Jubel: Bei der Frage der frühzeitigen Kündigung der Verträge stellte es sich auf die Seite der Bank. Es argumentierte, dass die Verträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, also nach 15 Jahren, durchaus kündbar seien. Diese Entscheidung dürfte bei einigen Sparern die Sektflaschen wieder verstummen lassen.
Die Sparkasse Nürnberg, möglicherweise mit einem halben Lächeln, betonte, dass die Klage in einigen Punkten abgewiesen wurde. Doch die Verbraucherschützer, unbeirrt und mit dem Mut der Verzweiflung, wollen nun den Weg zum Bundesgerichtshof beschreiten. Sie hoffen auf eine Revision, da sie die neue Methode zur Zinsberechnung für wenig sparerfreundlich halten.
So endet vorerst diese Episode im Kampf um Gerechtigkeit auf dem Sparbuch-Schlachtfeld, doch die Saga wird weitergehen. Bleiben Sie dran, denn im Kampf um Zinsen und Prämien ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen!