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Staatsanwaltschaft Detmold

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Detmold

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

31 Js 4/​18

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Detmold vom 04.01.2024, Az.: 2 Ds – 31 Js 4/​18 – 774/​23, wurde die selbständige Einziehung gemäß §§ 435, 436StPO iVm 76a IV, S. 1, S. 3, Nr. 1 f iVm § 261 StGB in Höhe von 132.130,01 Euro angeordnet.

Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Gegenstand des Verfahrens umfasst die betrügerische Veräußerung von Luxusfahrzeugen. Im Mai und Juni 2017 wurde in zahlreichen Fällen der jeweils gleiche PKW Lamborghini verschiedenen Autohäusern und Händlern verkauft, wobei in einigen Fällen die Anzahlung bzw. Vorkasse auf den PKW auf ein Konto überwiesen wurde. Die verkauften PKW wurden daraufhin nie geliefert.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Detmold zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Deshalb sollte von telefonischen Rückfragen abgesehen und ggf. anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

 

Detmold, den 19.02.2024

 

Gez. Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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