Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben, um über ein Thema zu sprechen, das viele Anleger betrifft. Könnten Sie uns zunächst erläutern, worum es bei dem aktuellen Fall geht, der Ihnen begegnet ist?
Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Wir sehen uns mit einem besonders kreativen Modell im grauen Kapitalmarkt konfrontiert, das eine Mischung aus Kauf- und Kommissionsverträgen sowie einer Geldanlage darstellt. Die Clever Business AG hat mit Verbrauchern Verträge abgeschlossen, die sich als unerlaubtes Einlagengeschäft entpuppen.
Interviewer: Wie funktionieren diese Verträge genau?
Bontschev: Die Verträge gliedern sich in zwei Teile: einen Einkaufskommissionsvertrag und einen Verkaufskommissionsvertrag. Im ersten Teil erwirbt die Clever Business AG sogenannte Waren-Servicepakete im Namen des Anlegers, oft ohne transparente Zusammensetzung, und im zweiten Teil verpflichtet sich die Gesellschaft, diese Pakete wieder zu verkaufen. Die Anleger investieren beispielsweise 4000,01 € in ein Paket, das etwa 2000 € wert ist, mit der Erwartung, 8800 € zurückzuerhalten.
Interviewer: Das klingt nach einem sehr riskanten Unterfangen für die Anleger. Wie reagieren sie darauf?
Bontschev: Viele Anleger verstehen das Konzept nicht vollständig und werden von der Aussicht auf eine Verdopplung ihres eingesetzten Kapitals gelockt. Leider wurden diese Kapitalanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt angeboten, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan gerufen hat.
Interviewer: Was hat die BaFin in dieser Angelegenheit unternommen?
Bontschev: Am 4. Oktober 2023 hat die BaFin darauf hingewiesen, dass Vermögensanlagen ohne den notwendigen Verkaufsprospekt angeboten wurden. Schließlich ordnete die BaFin am 15. Dezember 2023 an, dass die Clever Business GmbH ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Diese Anordnung ist sofort vollziehbar und bestandskräftig.
Interviewer: Trotz dieser Anordnung gibt es immer noch Anleger, die ihr eingesetztes Kapital nicht zurückerhalten haben. Was können sie tun?
Bontschev: Es ist in der Tat besorgniserregend, dass Anleger ihr Kapital nicht zurückerhalten haben. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei steht Betroffenen zur Verfügung, um sie in diesem Prozess zu unterstützen und ihre Ansprüche geltend zu machen.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen. Was würden Sie Anlegern generell raten, um sich vor solchen riskanten Geschäften zu schützen?
Bontschev: Anleger sollten stets die Seriosität und die Zulassung der Angebote überprüfen und sich nicht von unrealistischen Gewinnversprechen blenden lassen. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, bevor man finanzielle Verpflichtungen eingeht.
Interviewer: Das sind sehr wertvolle Ratschläge. Nochmals vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.
Bontschev: Es war mir ein Vergnügen. Danke, dass Sie das Thema angesprochen haben.