Start Allgemein Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug...

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente

95
gdakaska (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.eröffentlichungsdatum: |

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein