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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Ruben Helge Warkow –

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

156 Js 8306/​19

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 156 Js 8306/​19, gegen Ruben Helge Warkow – geboren am 02.01.1984 – wegen Computerbetruges, ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 14.07.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz u. a. entstanden für die Tatverletzten Bernd Klaus Hillig, geb. am 12.01.1941, gest. am 20.12.2021, und Ella Gertraude Jähnichen, geb. am 07.03.1930, gest. am 11.01.2022.

Der Verurteilte hob im Zeitraum vom 18.10.2018 bis 20.10.2018 Beträge in Höhe von insgesamt 3.000 € vom Konto des Tatverletzten Hillig bei der Sparkasse Muldental sowie im Zeitraum vom 20.12.2018 bis 01.01.2019 Beträge in Höhe von 11.245 € vom Konto der Tatverletzten Jähnichen bei der Sparkasse Muldental ab, ohne einen Anspruch auf das Geld zu haben.

Die Tatverletzten sind zwischenzeitlich verstorben. Die jeweiligen Erben konnten nicht ermittelt werden.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 18.745 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die Rechtsnachfolger der Tatverletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 30.01.2024

 

gez. Schieler, Rechtspfleger

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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