In einem bemerkenswerten Fall, der die juristische Gemeinschaft aufmerksam verfolgt, hat das Landgericht Zweibrücken eine Frau erneut wegen der Verwendung eines an ein Hakenkreuz erinnernden Symbols in einem Social-Media-Beitrag zum Muttertag zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Entscheidung folgte auf eine Revision der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen einen früheren Freispruch. Der Fall betrifft einen Beitrag, in dem die Frau ein historisches Foto teilte, das ein Abzeichen mit den Buchstaben „NSV“ zeigte, welche in einer Weise angeordnet waren, die an ein Hakenkreuz erinnerte.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die erneute Revision der Angeklagten abgewiesen, nachdem das Landgericht feststellte, dass der strittige Beitrag im Inland veröffentlicht wurde. Dies ist von Bedeutung, da die damalige Rechtslage vorschrieb, dass für eine Strafbarkeit der Beitrag im Inland erstellt worden sein muss. Die Angeklagte hatte zuvor argumentiert, dass der Beitrag möglicherweise im Ausland erstellt wurde, da sie nahe der französischen Grenze wohnt.
Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass die durch die Zurückverweisung entstandene Verfahrensverzögerung nicht als rechtsstaatswidrig zu betrachten sei, da die Aufhebung des ursprünglichen Urteils nicht auf einem offensichtlichen Rechtsfehler beruhte. Dies unterstreicht die Komplexität solcher Fälle, insbesondere im Kontext der digitalen Kommunikation und der grenzüberschreitenden Natur des Internets.
Wichtig zu beachten ist, dass sich seitdem die Rechtslage geändert hat: Für eine Strafbarkeit reicht es nun aus, dass ein Beitrag im Inland abrufbar ist, unabhängig davon, wo er erstellt wurde. Dies spiegelt die Bemühungen wider, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Realitäten der digitalen Welt anzupassen und sicherzustellen, dass Symbole, die mit verfassungswidrigen Organisationen in Verbindung stehen, nicht ungestraft verbreitet werden können.
Dieser Fall verdeutlicht die fortlaufenden Herausforderungen, mit denen das Rechtssystem im digitalen Zeitalter konfrontiert ist, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung von Inhalten über soziale Medien und die Notwendigkeit, historische Sensibilitäten und rechtliche Anforderungen in Einklang zu bringen.