Die Reform des EU-Asylsystems hat einen weiteren Fortschritt erzielt. Die EU-Mitgliedsstaaten stimmten in Brüssel für die Reformvorschläge, die eine Verschärfung der bestehenden Migrationsregelungen innerhalb der Europäischen Union vorsehen.
Die finale Phase des Gesetzgebungsprozesses wird voraussichtlich im April mit einer Abstimmung im Europäischen Parlament erreicht. Es wird erwartet, dass das Parlament zustimmen wird, da die Abgeordneten bereits im Vorfeld mit den Staatenvertretern an dem Entwurf gearbeitet haben.
Neuerungen im Asylverfahren
Die Reform sieht unter anderem standardisierte Prozesse an den EU-Außengrenzen vor. Besonders hervorzuheben ist der strengere Umgang mit Personen aus Staaten, die als vergleichsweise sicher eingestuft werden.
Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag könnten diese Personen bis zu zwölf Wochen in Auffanglagern unter quasi-haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. Dies betrifft insbesondere Personen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent sowie jene, die als sicherheitsgefährdend eingestuft werden, und sieht für sie eine obligatorische Unterbringung im Rahmen des Grenzverfahrens vor.
„Solidaritätsmechanismus“ für die Verteilung
Ein neuer „Solidaritätsmechanismus“ soll die Aufteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Mitgliedsstaaten regeln. Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen möchten, werden zu Unterstützungsleistungen, beispielsweise finanzieller Art, verpflichtet. Diese Neuregelung stößt bei humanitären Organisationen auf Kritik.