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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS German Small/Mid Cap (EUR) DE0005152409
DWS Investment GmbH Frankfurt am Main - Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS ESG Top Asien DE0009769760

DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS German Small/Mid Cap (EUR) DE0005152409

geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS German Small/​Mid Cap
ISIN Nr.: DE0005152409

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Der Fonds DWS German Small/​ Mid Cap investiert hauptsächlich in Aktien kleinerer und mittlerer deutscher Unternehmen. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG und/​oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen*. Im Geschäftsjahr bis Ende September 2023 verzeichnete der Fonds einen Wertzuwachs von 23,1% je Anteil (LD Anteilklasse, nach BVI-Methode). Sein Vergleichsindex, der sich zu jeweils 50% aus Aktien des MDAX (60) – bzw. SDAX (70) – Spektrums zusammensetzt, verzeichnete im selben Zeitraum einen Wertanstieg von 21,8% (jeweils in Euro).

* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum wurden neben geopolitischen Risiken wie dem Russland/​ Ukraine-Konflikt in den deutlich gestiegenen Inflationsraten gesehen, welche zu steigenden Leitzinsen der Zentralbanken in Europa und den USA führten und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Stimmung bei Konsumenten und Firmen negativ beeinflussten.

Die internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industriel ändern. Die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone legten, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Energiekrise, besonders im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres, deutlich zu. In der zweiten Hälfte konsolidierte der deutsche Aktienmarkt, da Hoffnungen auf eine klare Belebung der Wirtschaft, auch durch das Ausbleiben einer deutlichen Erholung der chinesischen Wirtschaft, nicht eintrafen.

Hinsichtlich der Branchenallokation erwies sich die Positionierung im Konsumgütersektor als vorteilhaft für das Fondsportfolio. Vor allem in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres erwies sich der deutsche Konsument als resilienter als erwartet, wovon Aktien im Konsumsektor profitieren konnten.

Negativ wirkte hingegen die Positionierung im Industriesektor. Aktien im Industriesektor entwickelten sich sehr uneinheitlich im Jahresverlauf. Gewinnmargen konnten vor allem im ersten Quartal 2023 teilweise Rekordstände erreichen, getrieben durch einen hohen Auftragsbestand und sinkende Kosten. Zurückgehende Neuaufträge im Jahresverlauf sorgten aber für sich erhöhende Sorgen mit Bezug auf das Gewinnniveau im Jahr 2024, mit negativen Folgen für die Aktienkurse.

Im Rahmen der Titelselektion hatte die Übergewichtung in Aktien der Redcare Pharmacy, Talanx und Jungheinrich AG einen positiven Effekt auf das Fondsportfolio. Die positive Aktienperformance wurde durch starkes Wachstum (Redcare Pharmacy), ein sich verbesserndes Industrieversicherungsgeschäft (Talanx) sowie ein deutliches Gewinnwachstums (Jungheinrich) getrieben.

Negativ auf die Performance wirkte sich hingegen die Untergewichtung in Aktien der Rheinmetall, Hochtief sowie in SMA Solar Technology aus. Rheinmetall konnte weiterhin von steigenden Verteidigungsausgaben, und Hochtief durch eine hohe Nachfrage bei Infrastrukturprojekten, profitieren. SMA Solar Technologies konnte eine sehr starke Gewinnentwicklung vorweisen, ausgelöst durch die sprunghaft steigende Nachfrage in Europa nach Solarmodulen im Zuge der Energiekriese und zum Erreichen der Klimaziele.

DWS German Small/​Mid Cap
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LD DE0005152409 23,1% -12,2% 1,0%
Klasse IC DE000DWS22U7 24,0% -9,1% 14,9%1)
Klasse TFC DE000DWS2187 23,8% -10,5% 12,8%1)
50% MDAX (60), 50% SDAX (70) 21,8% 1,4% 5,0%

1) Klassen IC und TFC aufgelegt am 12.8.2019

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

DWS German Small/​Mid Cap
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LD DE0005152409
TFC DE000DWS2187
IC DE000DWS22U7
Wertpapierkennnummer (WKN) LD 515240
TFC DWS218
IC DWS22U
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LD EUR
TFC EUR
IC EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LD 17.10.2005
(ab 24.7.2019 als Anteilklasse LD)
TFC 12.08.2019
IC 12.08.2019
Ausgabeaufschlag LD 5% p.a.
TFC keiner
IC keiner
Verwendung der Erträge LD Ausschüttung
TFC Thesaurierend
IC Thesaurierend
Kostenpauschale LD 1,40% p.a.
TFC 0,80% p.a.
IC 0,60% p.a.
Mindestanlagesumme LD keine
TFC keine
IC EUR 10.000.000,00
Erstausgabepreis LD EUR 50
(zuzüglich Ausgabeaufschlag)
TFC Anteilwert der Anteilklasse DWS German Small/​Mid Cap LD am Auflegungstag der Anteilklasse TFC
IC Anteilwert der Anteilklasse DWS German Small/​Mid Cap LD am Auflegungstag der Anteilklasse IC
Erfolgsabhängige Vergütung LD ja
TFC nein
IC nein

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Industrien 58.332.016,89 24,78
Informationstechnologie 29.876.988,57 12,69
Dauerhafte Konsumgüter 27.628.318,24 11,73
Kommunikationsdienste 26.948.339,48 11,44
Grundstoffe 21.662.544,88 9,20
Gesundheitswesen 17.475.486,04 7,42
Hauptverbrauchsgüter 16.766.550,00 7,12
Finanzsektor 13.549.971,00 5,75
Versorger 2.882.075,00 1,22
Energie 604.736,10 0,26
Sonstige 8.109.060,80 3,44
Summe Aktien: 223.836.087,00 95,05
2. Investmentanteile 11.129.677,28 4,73
3. Derivate -277.986,00 -0,11
4. Bankguthaben 480.951,22 0,20
5. Sonstige Vermögensgegenstände 647.186,55 0,27
6. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 8.949,42 0,00
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -266.079,42 -0,11
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -75.022,66 -0,03
III. Fondsvermögen 235.483.763,39 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte
Wertpapiere
223.836.087,00 95,05
Aktien
1&1
(DE0005545503)
Stück 98.136 EUR 15,8600 1.556.436,96 0,66
Aixtron Reg.
(DE000A0WMPJ6)
Stück 105.000 145.328 EUR 35,0200 3.677.100,00 1,56
Amadeus Fire
(DE0005093108)
Stück 28.000 4.361 EUR 112,2000 3.141.600,00 1,33
Aurubis
(DE0006766504)
Stück 9.600 17.135 EUR 70,4800 676.608,00 0,29
Bechtle
(DE0005158703)
Stück 124.000 3.788 6.000 EUR 44,4200 5.508.080,00 2,34
BEFESA
(LU1704650164)
Stück 76.604 29.713 EUR 29,3200 2.246.029,28 0,95
Bilfinger
(DE0005909006)
Stück 165.848 101.165 EUR 32,2000 5.340.305,60 2,27
Brenntag
(DE000A1DAHH0)
Stück 33.842 44.061 EUR 73,9800 2.503.631,16 1,06
Carl Zeiss
Meditec
(DE0005313704)
Stück 45.000 14.002 EUR 82,9800 3.734.100,00 1,59
Cherry
(DE000A3CRRN9)
Stück 141.553 EUR 4,8700 689.363,11 0,29
CompuGroup
Medical SE &
Co.KGaA
(DE000A288904)
Stück 20.000 5.954 EUR 37,0400 740.800,00 0,31
Covestro
(DE0006062144)
Stück 51.370 65.000 13.630 EUR 51,5800 2.649.664,60 1,13
CTS Eventim
(DE0005470306)
Stück 85.000 71.866 8.341 EUR 53,7500 4.568.750,00 1,94
Delivery Hero
Reg.
(DE000A2E4K43)
Stück 125.000 93.091 EUR 27,4100 3.426.250,00 1,45
Dermapharm
Holding
(DE000A2GS5D8)
Stück 46.000 21.329 EUR 39,9600 1.838.160,00 0,78
Deutsche
Lufthansa
Vink.
Reg.
(DE0008232125)
Stück 611.106 EUR 7,5560 4.617.516,94 1,96
Deutsche
Pfandbriefbank
(DE0008019001)
Stück 362.259 50.000 276.246 EUR 6,7850 2.457.927,32 1,04
DEUTZ
(DE0006305006)
Stück 981.800 177.240 EUR 4,1600 4.084.288,00 1,73
Eckert &
Ziegler
Strahlen- und
Medizintechnik
(DE0005659700)
Stück 31.342 EUR 32,5200 1.019.241,84 0,43
Elmos
Semiconductor
(DE0005677108)
Stück 56.000 56.000 EUR 65,8000 3.684.800,00 1,56
ENCAVIS
(DE0006095003)
Stück 215.000 134.233 78.606 EUR 13,4050 2.882.075,00 1,22
Energiekontor
(DE0005313506)
Stück 20.000 20.000 EUR 78,0000 1.560.000,00 0,66
Evonik
Industries
Reg.
(DE000EVNK013)
Stück 180.000 78.237 EUR 17,4150 3.134.700,00 1,33
Evotec
(DE0005664809)
Stück 124.234 62.914 115.880 EUR 18,9000 2.348.022,60 1,00
Fielmann
Group
(DE0005772206)
Stück 67.000 37.000 29.378 EUR 40,9000 2.740.300,00 1,16
flatexDEGIRO
(DE000FTG1111)
Stück 156.816 65.000 91.946 EUR 8,3860 1.315.058,98 0,56
Freenet
(DE000A0Z2ZZ5)
Stück 205.000 77.143 35.000 EUR 22,2400 4.559.200,00 1,94
Fresenius
Medical Care
(DE0005785802)
Stück 35.000 35.000 EUR 41,2000 1.442.000,00 0,61
Fuchs
(DE000A3E5D64)
Stück 149.197 149.750 553 EUR 37,0000 5.520.289,00 2,34
GEA Group
(DE0006602006)
Stück 62.029 62.029 EUR 35,5100 2.202.649,79 0,94
Gerresheimer
(DE000A0LD6E6)
Stück 36.983 19.274 35.017 EUR 100,0000 3.698.300,00 1,57
GFT
Technologies
(DE0005800601)
Stück 97.056 37.056 16.971 EUR 26,5000 2.571.984,00 1,09
Grand City
Properties
(LU0775917882)
Stück 40.712 EUR 8,8200 359.079,84 0,15
GRENKE
(DE000A161N30)
Stück 137.226 137.226 EUR 20,9500 2.874.884,70 1,22
Heidelberger
Druckmaschinen
(DE0007314007)
Stück 256.609 668.978 412.369 EUR 1,2230 313.832,81 0,13
HelloFresh
(DE000A161408)
Stück 215.000 87.184 62.203 EUR 28,3700 6.099.550,00 2,59
Hugo Boss
Reg.
(DE000A1PHFF7)
Stück 135.000 30.896 10.000 EUR 60,5600 8.175.600,00 3,47
Hypoport SE
(DE0005493365)
Stück 7.000 3.416 EUR 130,3000 912.100,00 0,39
IONOS Group
(DE000A3E00M1)
Stück 376.485 376.485 EUR 14,6000 5.496.681,00 2,33
JENOPTIK
(DE000A2NB601)
Stück 65.048 123.732 EUR 23,9200 1.555.948,16 0,66
JOST Werke
(DE000JST4000)
Stück 35.505 33.208 EUR 45,6500 1.620.803,25 0,69
Jungheinrich
Pref.
(DE0006219934)
Stück 205.850 62.548 EUR 28,7000 5.907.895,00 2,51
K+S Reg.
(DE000KSAG888)
Stück 160.376 55.575 114.624 EUR 17,4300 2.795.353,68 1,19
Klöckner &
Co.
(DE000KC01000)
Stück 186.403 EUR 6,8900 1.284.316,67 0,55
Knorr-Bremse
(DE000KBX1006)
Stück 76.000 76.000 EUR 61,0800 4.642.080,00 1,97
Krones
(DE0006335003)
Stück 47.634 12.791 EUR 99,5000 4.739.583,00 2,01
KWS SAAT
(DE0007074007)
Stück 26.000 21.165 EUR 55,6000 1.445.600,00 0,61
Lanxess
(DE0005470405)
Stück 62.000 9.542 EUR 24,2200 1.501.640,00 0,64
LEG
Immobilien
(DE000LEG1110)
Stück 82.000 27.000 6.281 EUR 64,7000 5.305.400,00 2,25
MorphoSys
(DE0006632003)
Stück 70.000 17.380 EUR 26,1200 1.828.400,00 0,78
Nagarro
(DE000A3H2200)
Stück 8.500 21.569 EUR 69,8000 593.300,00 0,25
Nordex
(DE000A0D6554)
Stück 219.279 320.000 100.721 EUR 11,8150 2.590.781,39 1,10
PATRIZIA
(DE000PAT1AG3)
Stück 181.936 34.618 EUR 7,6100 1.384.532,96 0,59
Pfeiffer
Vacuum
Technology
(DE0006916604)
Stück 4.897 3.249 EUR 147,0000 719.859,00 0,31
PUMA
(DE0006969603)
Stück 129.544 129.544 EUR 59,4600 7.702.686,24 3,27
Redcare
Pharmacy N.V.
(NL0012044747)
Stück 75.000 26.731 10.000 EUR 100,2000 7.515.000,00 3,19
RTL Group
(LU0061462528)
Stück 60.135 9.922 EUR 32,4000 1.948.374,00 0,83
Saf-Holland
(DE000SAFH001)
Stück 170.000 97.469 EUR 12,4000 2.108.000,00 0,90
Salzgitter
(DE0006202005)
Stück 34.000 33.835 EUR 25,3400 861.560,00 0,37
Schott Pharma
(DE000A3ENQ51)
Stück 33.440 33.440 EUR 31,7000 1.060.048,00 0,45
Scout24
(DE000A12DM80)
Stück 148.546 22.927 32.091 EUR 65,6200 9.747.588,52 4,14
Siltronic
Reg.
(DE000WAF3001)
Stück 34.263 19.263 33.993 EUR 81,3000 2.785.581,90 1,18
Sixt
(DE0007231326)
Stück 14.000 8.559 EUR 88,9500 1.245.300,00 0,53
Sixt Pref.
(DE0007231334)
Stück 33.000 8.173 EUR 59,6000 1.966.800,00 0,84
SMA Solar
Technology
(DE000A0DJ6J9)
Stück 23.502 35.000 11.498 EUR 62,7000 1.473.575,40 0,63
Stabilus Se
Inh. Eo 1
(DE000STAB1L8)
Stück 66.500 37.218 10.000 EUR 53,4500 3.554.425,00 1,51
STRATEC
(DE000STRA555)
Stück 18.204 EUR 45,4000 826.461,60 0,35
Ströer
(DE0007493991)
Stück 17.500 10.019 EUR 42,5000 743.750,00 0,32
Südzucker
Ord.
(DE0007297004)
Stück 120.000 200.000 80.000 EUR 14,2200 1.706.400,00 0,72
Talanx Reg.
(DE000TLX1005)
Stück 100.000 11.391 25.000 EUR 59,9000 5.990.000,00 2,54
Teamviewer
(DE000A2YN900)
Stück 115.000 120.714 91.413 EUR 16,0050 1.840.575,00 0,78
thyssenkrupp
(DE0007500001)
Stück 425.000 425.593 EUR 7,1680 3.046.400,00 1,29
United Internet Reg.
(DE0005089031)
Stück 191.212 192.267 130.260 EUR 20,0000 3.824.240,00 1,62
VERBIO Vereinigte BioEnergie
(DE000A0JL9W6)
Stück 15.590 59.326 EUR 38,7900 604.736,10 0,26
Vitesco Techs Grp Na O.N.
(DE000VTSC017)
Stück 45.610 55.506 9.896 EUR 76,2000 3.475.482,00 1,48
Vossloh
(DE0007667107)
Stück 101.258 101.258 EUR 40,0000 4.050.320,00 1,72
Wacker Chemie
(DE000WCH8881)
Stück 10.784 23.788 26.153 EUR 136,9000 1.476.329,60 0,63
Investmentanteile 11.129.677,28 4,73
Gruppeneigene Investmentanteile
(inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
11.129.677,28 4,73
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class
(IE00BZ3FDF20)
(0,100%)
Stück 1.119 2.973 1.854 EUR 9.946,0923 11.129.677,28 4,73
Summe Wertpapiervermögen 234.965.764,28 99,78
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten
Beständen handelt es sich
um verkaufte Positionen
Aktienindex-Derivate -277.986,00 -0,11
(Forderungen /​ Verbindlichkeiten)
Aktienindex-Terminkontrakte
MDAX MINI DEC 23 (EURX)
EUR
Stück 300 -277.986,00 -0,11
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 480.951,22 0,20
Bankguthaben 480.951,22 0,20
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 479.710,56 % 100 479.710,56 0,20
Guthaben in sonstigen
EU/​EWR-Währungen
EUR 70,44 % 100 70,44 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​
EWR-Währungen
Schweizer Franken CHF 51,50 % 100 53,35 0,00
US Dollar USD 1.185,00 % 100 1.116,87 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 647.186,55 0,27
Zinsansprüche EUR 1.691,45 % 100 1.691,45 0,00
Quellensteueransprüche EUR 698,30 % 100 698,30 0,00
Einschüsse (Initial Margin) EUR 644.796,80 % 100 644.796,80 0,27
Forderungen aus
Anteilscheingeschäften
EUR 8.949,42 % 100 8.949,42 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -266.079,42 -0,11
Verbindlichkeiten aus
Kostenpositionen
EUR -266.079,42 % 100 -266.079,42 -0,11
Verbindlichkeiten aus
Anteilscheingeschäften
EUR -75.022,66 % 100 -75.022,66 -0,03
Fondsvermögen 235.483.763,39 100,00
Anteilwert
bzw. umlaufende Anteile
Stück
bzw. Whg.
Anteilwert in der
jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse LD EUR 169,59
Klasse TFC EUR 179,36
Klasse IC EUR 182,63
Umlaufende Anteile
Klasse LD Stück 1.367.345,426
Klasse TFC Stück 19.991,000
Klasse IC Stück 38,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Marktschlüssel

Terminbörsen

EURX = Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
ABOUT YOU Holding (DE000A3CNK42) Stück 220.852
Aroundtown (LU1673108939) Stück 573.626
Commerzbank (DE000CBK1001) Stück 1.277.568
Friedrich Vorwerk Group (DE000A255F11) Stück 30.219
Instone Real Estate Group (DE000A2NBX80) Stück 115.609
Knaus Tabbert (DE000A2YN504) Stück 36.301
New Work (DE000NWRK013) Stück 14.226
Novem Group (LU2356314745) Stück 225.727
Siemens Energy (DE000ENER6Y0) Stück 76.524 76.524
Software Reg. (DE000A2GS401) Stück 23.552
STEICO (DE000A0LR936) Stück 9.672
Suse (LU2333210958) Stück 137.250
Synlab (DE000A2TSL71) Stück 107.226
TAG Immobilien AG (DE0008303504) Stück 147.246
Takkt (DE0007446007) Stück 85.561
Telefónica Deutschland Holding Reg.
(DE000A1J5RX9) Stück 768.870

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 29.521
(Basiswerte: MDAX Performance Index)

Anteilklasse LD

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 3.907.201,53
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 319.087,86
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 98.097,83
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -586.445,63
5. Abzug ausländischer Quellensteuer . EUR -47.863,16
6. Sonstige Erträge EUR 555,79
Summe der Erträge EUR 3.690.634,22
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -1.597,86
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -1.580,77
2. Verwaltungsvergütung EUR -3.242.685,55
davon:
Kostenpauschale EUR -3.242.685,55
3. Sonstige Aufwendungen EUR -490,95
davon:
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
EUR -490,95
Summe der Aufwendungen EUR -3.244.774,36
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 445.859,86
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 14.685.490,21
2. Realisierte Verluste EUR -24.687.286,95
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -10.001.796,74
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -9.555.936,88
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 14.340.154,12
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 41.634.026,57
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 55.974.180,69
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 46.418.243,81

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 198.970.395,72
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -72.137,88
2. Mittelzufluss (netto) EUR -13.066.918,22
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 21.654.610,50
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -34.721.528,72
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -358.333,88
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 46.418.243,81
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 14.340.154,12
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 41.634.026,57
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 231.891.249,55

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 28.272.337,16 20,68
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -9.555.936,88 -6,99
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -18.278.849,74 -13,37
III. Gesamtausschüttung EUR 437.550,54 0,32

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 231.891.249,55 169,59
2022 198.970.395,72 137,85
2021 380.745.018,91 248,21
2020 277.059.984,45 193,29

Anteilklasse TFC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 60.273,06
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 4.922,45
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 1.511,40
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -9.046,79
5. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -738,38
6. Sonstige Erträge EUR 8,57
Summe der Erträge EUR 56.930,31
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -24,61
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -24,34
2. Verwaltungsvergütung EUR -28.498,79
davon:
Kostenpauschale EUR -28.498,79
3. Sonstige Aufwendungen EUR -7,55
davon:
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
EUR -7,55
Summe der Aufwendungen EUR -28.530,95
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 28.399,36
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 226.307,30
2. Realisierte Verluste EUR -380.281,61
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -153.974,31
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -125.574,95
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 204.103,03
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 564.243,51
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 768.346,54
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 642.771,59

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 1.006.133,52
1. Mittelzufluss (netto) EUR 1.893.242,99
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 2.014.574,85
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -121.331,86
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 43.425,82
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 642.771,59
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 204.103,03
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 564.243,51
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 3.585.573,92

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -125.574,95 -6,28
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 125.574,95 6,28
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 3.585.573,92 179,36
2022 1.006.133,52 144,87
2021 11.324.970,27 259,26
2020 177.608,00 200,49

Anteilklasse IC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 116,58
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 9,53
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 2,73
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -17,51
5. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1,43
6. Sonstige Erträge EUR 0,01
Summe der Erträge EUR 109,91
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -0,04
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -0,04
2. Verwaltungsvergütung EUR -41,76
davon:
Kostenpauschale EUR -41,76
3. Sonstige Aufwendungen EUR -0,01
davon:
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
EUR -0,01
Summe der Aufwendungen EUR -41,81
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 68,10
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 437,60
2. Realisierte Verluste EUR -735,14
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -297,54
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -229,44
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 398,79
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 1.175,90
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.574,69
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.345,25

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 5.594,67
1. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.345,25
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 398,79
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 1.175,90
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 6.939,92

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -229,44 -6,04
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 229,44 6,04
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 6.939,92 182,63
2022 5.594,67 147,23
2021 9.991,53 262,94
2020 12.638,23 200,96

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 7.822.533,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

50% Deutsche Borse SDAX Performance TR Index, 50% MDAX (Performance Index)

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 92,076
größter potenzieller Risikobetrag % 109,064
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 101,366

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LD: EUR 169,59

Anteilwert Klasse TFC: EUR 179,36

Anteilwert Klasse IC: EUR 182,63

Umlaufende Anteile Klasse LD: 1.367.345,426

Umlaufende Anteile Klasse TFC: 19.991,000

Umlaufende Anteile Klasse IC: 38,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Erläuterungen zum Swing Pricing

Swing Pricing ist ein Mechanismus, der Anteilinhaber vor den negativen Auswirkungen von Handelskosten schützen soll, die durch die Zeichnungs- und Rücknahmeaktivitäten entstehen. Umfangreiche Zeichnungen und Rücknahmen innerhalb eines Fonds können zu einer Verwässerung des Anlagevermögens dieses Fonds führen, da der Nettoinventarwert unter Umständen nicht alle Handels- und sonstigen Kosten widerspiegelt, die anfallen, wenn der Portfoliomanager Wertpapiere kaufen oder verkaufen muss, um große (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse im Fonds zu bewältigen. Zusätzlich zu diesen Kosten können erhebliche Auftragsvolumina zu Marktpreisen führen, die beträchtlich unter bzw. über den Marktpreisen liegen, die unter gewöhnlichen Umständen gelten.

Um den Anlegerschutz für die bereits vorhandenen Anteilinhaber zu verbessern, kann ein Swing Pricing-Mechanismus angewendet werden, um Handelskosten und sonstige Aufwendungen zu kompensieren, sollte ein Fonds zu einem Bewertungsdatum von den vorgenannten kumulierten (Netto-)Zu- bzw. Abflüssen wesentlich betroffen sein und eine festgelegte Schwelle überschreiten („teilweises Swing Pricing“).

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird Grenzwerte für die Anwendung des Swing Pricing-Mechanismus definieren, die unter anderem auf den aktuellen Marktbedingungen, der vorhandenen Marktliquidität und den geschätzten Verwässerungskosten basieren. Die eigentliche Anpassung wird dann im Einklang mit diesen Grenzwerten automatisch eingeleitet. Überschrei-ten die (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse den Swing-Schwellenwert, wird der Nettoinventarwert nach oben korrigiert, wenn es zu großen Nettozuflüssen im Fonds gekommen ist, und nach unten korrigiert, wenn große Nettoabflüsse verzeichnet wurden. Diese Anpassung findet auf alle Zeichnungen und Rücknahmen des betreffenden Handelstages gleichermaßen Anwendung. Falls für den Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung gilt, basiert die Berechnung auf dem ursprünglichen Nettoinventarwert.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat einen Swing Pricing-Ausschuss eingerichtet, der die Swing-Faktoren für jeden einzelnen Fonds festlegt. Diese Swing-Faktoren geben das Ausmaß der Nettoinventarwertanpassung an. Der Swing Pricing-Ausschuss berücksichtigt insbesondere die folgenden Faktoren:

Geld-Brief-Spanne (Fixkostenelement),

Auswirkungen auf den Markt (Auswirkungen der Transaktionen auf den Preis),

zusätzliche Kosten, die durch Handelsaktivitäten für die Anlagen entstehen.

Die Angemessenheit der angewendeten Swing-Faktoren, die betrieblichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Swing Pricing (einschließlich des Swing-Schwellenwerts) und das Ausmaß der Anpassung werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Der Betrag der Swing Pricing-Anpassung kann somit variieren und wird im Regelfall 2% des ursprünglichen Nettoinventarwerts pro Anteil nicht übersteigen. Die Nettoinventarwertanpassung ist auf Anfrage bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügbar. In einem Marktumfeld mit extremer Illiquidität kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Swing Pricing-Anpassung jedoch auf über 2% des ursprünglichen Nettoinventarwerts erhöhen. Eine Mitteilung über eine derartige Erhöhung wird auf der Website der Kapitalverwaltungsgesellschaft www.dws.com veröffentlicht.

Da der Mechanismus nur angewendet werden soll, wenn bedeutende (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse erwartet werden und er bei gewöhnlichen Handelsvolumina nicht zum Tragen kommt, i davon auszugehen, dass die Nettoinventarwertanpassung nur gelegentlich durchgeführt wird.

Der vorliegende Fonds kann Swing Pricing anwenden, hat dies im Berichtszeitraum jedoch nicht ausgeführt, da dessen (Netto-)Zu- bzw. Abflüsse die vorher festgelegte relevante Schwell nicht überschritten haben.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LD 1,40% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a. Klasse IC 0,61% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse LD 1,40% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a. Klasse IC 0,60% p.a.

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse LD 0,15% p.a. Klasse TFC 0,15% p.a. Klasse IC 0,15% p.a.

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse LD 0,05% p.a. Klasse TFC 0,05% p.a. Klasse IC 0,05% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS German Small/​Mid Cap keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse LD mehr als 10% Klasse TFC weniger als 10% Klasse IC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 58.741,63. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 825,00 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS German Small/​Mid Cap
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300KX4VD3RSDNCE14
ISIN: DE0005152409
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 22,2 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung,
Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet werden,
(4) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze übersteigen,
(5) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl
der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden,
sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren
die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während
des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“
entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende
Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im
Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu
lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS German Small/​Mid Cap
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen
Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Sektoren beteiligt ist
0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für den Sektor
„kontroversen Waffen“
Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Waffen beteiligt ist.
0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen
gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen
22,20% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
(PAI)
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich
der fossilen Brennstoffe tätig sind
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 9,39 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen verwickelt waren
0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators –
PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet,
die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen
Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine
Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht
anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten
mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der
Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der
verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode
für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter
Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten),
eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen
ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung
integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative
Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die
ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage
verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder
Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der
Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies
umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze
für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour
Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig
eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische
Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die
Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des
Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im
Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen
und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die
folgenden Investitionen,
auf die der größte
Anteil der im
Bezugszeitraum
getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September
2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Scout24 M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
3,8 % Germany
Hugo Boss Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,5 % Germany
Jungheinrich Pref. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,7 % Germany
Redcare Pharmacy N.V. G – Handel; Instandhaltung und Reperatur
von Kraftfahrzeugen
2,4 % Netherlands
Talanx Reg. K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,3 % Germany
DEUTZ C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,2 % Germany
Bechtle M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,1 % Germany
Deutsche Lufthansa Vink. Reg. H – Verkehr und Lagerei 2,1 % Germany
Freenet M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,0 % Germany
Bilfinger M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,0 % Germany
Aixtron Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,9 % Germany
Commerzbank K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,9 % Germany
K+S Reg. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
1,9 % Germany
Krones C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,8 % Germany
HelloFresh G – Handel; Instandhaltung und Reperatur
von Kraftfahrzeugen
1,8 % Germany

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 98,64% desPortfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 98,64% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der
Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 22,2% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

1,36% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
A Land und Forstwirtschaft, Fischerei 0,6 %
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 22,2 %
D Energieversorgung 0,9 %
F Baugewerbe/​Bau 0,6 %
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 6,9 %
H Verkehr und Lagerei 2,0 %
J Information und Kommunikation 1,9 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12,3 %
L Grundstücks-und Wohnungswesen 0,2 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 42,5 %
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,3 %
NA Sonstige 6,5 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 9,4 %

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU)
2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte
jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der
Taxonomie-Verordnung konform waren.WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder
Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in
Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 22,2% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 22,2% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände 1,36% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.
Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.ESG-Bewertungsmethodik
Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet.
Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung
Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN
Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter
internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel
Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit,
nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die
zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten
von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die
erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens,
einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad
ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten
ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten
in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren
erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen
ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 10% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in
der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 25% aus dem Abbau von Kohle und kohlebasierter Energiegewinnung,
– zu mehr als 5% aus dem Abbau von Ölsand.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche
Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik.
Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte
Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Im Falle
von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel von einer Regierung angeordneten
Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Energie, kann die Gesellschaft
entscheiden, die Anwendung der kohlebezogenen Ausschlüsse auf einzelne Unternehmen
beziehungsweise geografische Regionen vorübergehend auszusetzen

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten
von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen,
abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die
Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von
ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen
mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf
Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social
Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten
der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen,
die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der
Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-Bewertung, Freedom House Status sowie gemäß der Ausschluss-
Bewertung für „kontroverse Waffen“ (ausgenommen Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen und
Uranmunition) bewertet.

Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds
unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen
Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu
einem Ausschluss des Zielfonds führten. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die
nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung
Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag
zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der
potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als
nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen
Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen
Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne
Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der
Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESG-Bewertungsansätzen ausgeschlossen waren.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt
„Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder
sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten
Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS German Small/​Mid Cap (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0005152409-dws-german-small-mid-cap-ld)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundes gesetz über die kollektiven Kapital anlagen vom 23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend ist und wird diese kollektive Kapitalanlage nicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und/​oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertreter in der Schweiz

DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz

Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente

Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter sowie der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS German Small/​Mid Cap – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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