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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS Balance (EUR) DE0008474198

geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS ESG Balance
ISIN Nr.: DE0008474198

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen investiert der Fonds in verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Zertifikate, Fonds und Bankguthaben. Mindestens 35% des Wertes des Sondervermögens müssen in verzinslichen Wertpapieren wie z.B. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen bzw. Wandelanleihen in- und ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten- bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt werden. Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte Wertpapiere von Emittenten angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment-Grade-Status verfügen. Bis zu 65% des Wertes des Sondervermögens können in Aktien, Aktienfonds bzw. Aktienzertifikaten angelegt werden. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes angelegt werden. Je bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw. Bankguthaben angelegt werden.

Das Anlageumfeld war im Berichtszeitraum von Inflationssorgen, Schwankungen an den Kapitalmärkten sowie von der Coronakrise und dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine geprägt. Vor diesem Hintergrund erzielte der Fonds im abgelaufenen Geschäftsjahr bis Ende September 2023 einen Wertzuwachs von 5,9% je Anteil (in Euro; nach BVI-Methode).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende September 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende September 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.

Die internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern. So konnten z.B. die US-Aktienmärkte (gemessen am S&P 500) per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchen. Getrieben wurden dabei die US-Börsen von den Technologiewerten, unterstützt vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“. Stärker noch legten die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone (gemessen am DAX bzw. am Euro Stoxx 50) zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Aber auch die japanische Börse (gemessen am TOPIX) wies einen deutlichen Kursanstieg auf, unterstützt durch die Abschwächung des Yen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Der chinesische Aktienmarkt hingegen konnte nach seiner vorangegangenen Kursschwäche per Saldo nur moderat zulegen. Die zu Jahresbeginn 2023 aufgrund der -durch die chinesische Regierung durchgeführte Lockerung ihrer „Zero-COVID“-Politik – aufkeimenden Hoffnungen der Marktteilnehmer auf eine Kurserholung wurden im weiteren Verlauf bis Ende September 2023 durch die Probleme am chinesischen Immobilienmarkt und die schwächelnde Wirtschaft Chinas wieder gedämpft.

Der bereits zuvor nach einer langjährigen extremen Niedrigzinsphase einsetzende Renditeanstieg an den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum per Saldo weiter fort, begleitet von Anleihekursrückgängen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die sich hartnäckig haltenden relativ hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Zum kurzen Laufzeitende hin war der Renditeanstieg während der Berichtsperiode stärker, getrieben insbesondere durch die Leitzinserhöhungen der Zentralbanken. Insgesamt führte diese unterschiedlich ausgeprägte Renditeentwicklung vom kürzeren zum längeren Laufzeitende hin in Deutschland und den USA zu einer inversen Zinsstrukturkurve, das heißt kürzer laufende Zinspapiere rentierten höher als länger laufende. Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) entwickelten sich im Vergleich zu Staatsanleihen günstiger, da sich ihre Risikoaufschläge nicht ausweiteten.

Auf der Aktienseite engagierte sich das Portfoliomanagement vorzugweise in US-Titeln. Aktien aus Europa und Japan wurden dem Portefeuille ebenso beigemischt wie Werte aus Schwellenländern. Unter den Investments konnten insbesondere Aktien aus den USA, dem Euroraum sowie Japan an Wert zulegen.

Auf der Rentenseite war der Fonds vorwiegend in Staatsanleihen und Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) mit Investment-Grade-Status (Rating von BBB- und besser der führenden Rating-Agenturen) engagiert. Aufgrund gestiegener Zinsen gerieten die Renteninvestments insgesamt Unter Kursdruck. Gleichwohl konnte das Portfoliomanagement mittels Durationsabsicherung über Derivate die Kursrückgänge begrenzen.

Auf der Währungsseite lag der Anlageschwerpunkt auf Euro und US-Dollar.

DWS ESG Balance
Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE0008474198 5,9% 5,1% 9,0%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne vor allem bei ausländischen Aktien und Renten, sowie bei Futures und Devisentermingeschäften.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Informationstechnologie 15.411.302,47 5,96
Finanzsektor 14.609.603,94 5,66
Industrien 13.390.559,43 5,19
Dauerhafte Konsumgüter 12.445.222,02 4,82
Gesundheitswesen 12.280.658,71 4,76
Kommunikationsdienste 8.863.518,72 3,43
Hauptverbrauchsgüter 6.058.990,70 2,35
Grundstoffe 5.393.187,15 2,09
Versorger 4.166.293,53 1,61
Energie 908.660,26 0,35
Sonstige 2.535.914,05 0,98
Summe Aktien: 96.063.910,98 37,20
2. Anleihen (Emittenten):
Sonstige öffentliche Stellen 39.209.689,21 15,19
Zentralregierungen 3.869.320,36 1,50
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 3.071.909,25 1,19
Institute 2.034.536,29 0,79
Unternehmen 1.944.942,45 0,75
Regionalregierungen 606.494,00 0,23
Summe Anleihen: 50.736.891,56 19,65
3. Zertifikate 4.962.329,29 1,92
4. Investmentanteile:
Indexfonds 63.079.362,02 24,43
Rentenfonds 19.731.442,82 7,64
Aktienfonds 5.479.348,20 2,12
Sonstige Fonds 19.994.909,95 7,74
Summe Investmentanteile: 108.285.062,99 41,93
5. Derivate -1.246.094,74 -0,48
6. Bankguthaben 3.426.795,72 1,33
7. Sonstige Vermögensgegenstände 645.145,22 0,25
II. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -4.319.008,47 -1,67
2. Sonstige Verbindlichkeiten -255.812,69 -0,10
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -72.062,42 -0,03
III. Fondsvermögen 258.227.157,44 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 141.602.857,28 54,84
Aktien
ANZ Group Holdings
(AU000000ANZ3)
Stück 16.597 16.597 16.597 AUD 25,6600 260.182,07 0,10
Goodman Group
(AU000000GMG2)
Stück 38.654 AUD 21,4500 506.538,96 0,20
National Australia Bank
(AU000000NAB4)
Stück 17.912 AUD 29,0700 318.112,13 0,12
Newcrest Mining
(AU000000NCM7)
Stück 22.521 AUD 24,5200 337.364,40 0,13
Scentre Group Units
(AU000000SCG8)
Stück 347.194 AUD 2,4600 521.793,22 0,20
Bank of Montreal
(CA0636711016)
Stück 3.554 CAD 114,6800 285.585,06 0,11
Canadian National Railway Co.
(CA1363751027)
Stück 10.890 CAD 147,9600 1.129.022,46 0,44
Magna International Cl.A
(CA5592224011)
Stück 14.497 CAD 72,40 00 735.439,72 0,28
Royal Bank of Canada
(CA7800871021)
Stück 5.459 CAD 118,7600 454.269,59 0,18
The Bank of Nova Scotia
(CA0641491075)
Stück 6.173 CAD 62,0000 268.175,03 0,10
The Toronto-Dominion Bank
(CA8911605092)
Stück 7.192 CAD 81,9600 413.030,39 0,16
Cie Financière Richemont Reg.
(CH0210483332)
Stück 7.250 CHF 113,3500 851.328,60 0,33
PSP Swiss Property Reg.
(CH0018294154)
Stück 2.762 CHF 108,5000 310.449,60 0,12
Zurich Insurance Group Reg.
(CH0011075394)
Stück 959 CHF 422,5000 419.742,57 0,16
Carlsberg B
(DK0010181759)
Stück 5.613 DKK 902,6000 679.501,31 0,26
Orsted
(DK0060094928)
Stück 5.000 DKK 391,0000 262.208,45 0,10
Vestas Wind Systems
(DK0061539921)
Stück 85.640 DKK 151,9600 1.745.443,80 0,68
adidas Reg.
(DE000A1EWWW0)
Stück 959 EUR 166,9600 160.114,64 0,06
Allianz
(DE0008404005)
Stück 1.762 EUR 226,5000 399.093,00 0,15
AXA
(FR0000120628)
Stück 13.747 EUR 28,3600 389.864,92 0,15
BNP Paribas
(FR0000131104)
Stück 6.141 EUR 60,7500 373.065,75 0,14
Deutsche Post Reg.
(DE0005552004)
Stück 16.959 EUR 38,7350 656.906,87 0,25
Enagas
(ES0130960018)
Stück 31.159 EUR 15,7900 492.000,61 0,19
ENEL
(IT0003128367)
Stück 276.157 EUR 5,8730 1.621.870,06 0,63
EuroAPI
(FR0014008VX5)
Stück 144 EUR 11,9450 1.720,08 0,00
Industria de Diseño Textil
(ES0148396007)
Stück 9.907 EUR 35,3000 349.717,10 0,14
Infineon Technologies Reg.
(DE0006231004)
Stück 10.297 EUR 31,7450 326.878,27 0,13
Kering
(FR0000121485)
Stück 677 EUR 432,7500 292.971,75 0,11
Knorr-Bremse
(DE000KBX1006)
Stück 4.731 EUR 61,0800 288.969,48 0,11
Koninklijke Ahold Delhaize
(NL0011794037)
Stück 24.873 EUR 28,7150 714.228,20 0,28
Koninklijke Philips
(NL0000009538)
Stück 13.805 590 EUR 19,0780 263.371,79 0,10
L’Oreal
(FR0000120321)
Stück 1.720 EUR 398,0500 684.646,00 0,27
LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton (C.R.)
(FR0000121014)
Stück 1.792 EUR 727,6000 1.303.859,20 0,50
Redeia Corporacion
(ES0173093024)
Stück 17.985 EUR 15,0550 270.764,18 0,10
Sanofi
(FR0000120578)
Stück 3.333 EUR 101,5800 338.566,14 0,13
SAP
(DE0007164600)
Stück 6.512 EUR 123,5800 804.752,96 0,31
Sartorius Stedim Biotech
(FR0013154002)
Stück 1.009 EUR 226,7000 228.740,30 0,09
Schneider Electric
(FR0000121972)
Stück 14.609 EUR 157,8600 2.306.176,74 0,89
Siemens Energy
(DE000ENER6Y0)
Stück 57.637 EUR 12,3600 712.393,32 0,28
Tenaris
(LU0156801721)
Stück 24.400 24.400 EUR 15,1350 369.294,00 0,14
Terna Rete Elettrica Nazionale
(IT0003242622)
Stück 65.629 EUR 7,2200 473.841,38 0,18
Universal Music Group
(NL0015000IY2)
Stück 17.724 EUR 24,9000 441.327,60 0,17
Vonovia
(DE000A1ML7J1)
Stück 23.854 EUR 22,6500 540.293,10 0,21
Anglo American
(GB00B1XZS820)
Stück 5.903 GBP 22,8150 155.318,82 0,06
AstraZeneca
(GB0009895292)
Stück 3.940 GBP 112,0200 509.005,65 0,20
CRH
(IE0001827041)
Stück 13.268 13.268 GBP 45,9300 702.801,57 0,27
HSBC Holdings
(GB0005405286)
Stück 77.440 GBP 6,4890 579.527,34 0,22
Relx
(GB00B2B0DG97)
Stück 33.838 GBP 27,98 00 1.091.900,86 0,42
Rio Tinto
(GB0007188757)
Stück 4.250 GBP 52,1600 255.656,79 0,10
SSE
(GB0007908733)
Stück 46.337 GBP 16,2650 869.186,15 0,34
Vodafone Group
(GB00BH4HKS39)
Stück 309.590 GBP 0,7716 275.492,61 0,11
WPP
(JE00B8KF9B49)
Stück 52.817 GBP 7,3600 448.314,06 0,17
AIA Group
(HK0000069689)
Stück 41.800 HKD 63,8500 321.290,73 0,12
BYD Co. Cl.H
(CNE100000296)
Stück 30.500 30.500 HKD 242,0000 888.538,44 0,34
Hongkong Exchanges and Clearing
(HK0388045442)
Stück 6.400 HKD 292,6000 225.431,87 0,09
Ping An Healthcare & Technology Co.
(KYG711391022)
Stück 144.000 HKD 18,2800 316.883,55 0,12
Tencent Holdings
(KYG875721634)
Stück 11.600 11.600 11.600 HKD 306,2000 427.586,71 0,17
KDDI Corp.
(JP3496400007)
Stück 26.200 JPY 4.577,0000 758.179,12 0,29
Komatsu
(JP3304200003)
Stück 22.900 JPY 4.043,0000 585.367,81 0,23
Mitsubishi UFJ Financial Group
(JP3902900004)
Stück 70.900 JPY 1.268,5000 568.625,49 0,22
NEC Corp.
(JP3733000008)
Stück 13.200 JPY 8.261,0000 689.439,51 0,27
Ono Pharmaceutical Co.
(JP3197600004)
Stück 15.500 JPY 2.868,0000 281.060,92 0,11
Sekisui Chemical Co.
(JP3419400001)
Stück 49.300 JPY 2.153,0000 671.089,68 0,26
SoftBank Group
(JP3436100006)
Stück 11.200 JPY 6.335,0000 448.594,82 0,17
Sony Group Corp.
(JP3435000009)
Stück 14.100 JPY 12.240,0000 1.091.164,29 0,42
Yamato Holdings Co.
(JP3940000007)
Stück 24.000 JPY 2.435,0000 369.487,56 0,14
Samsung Electronics Co.
(KR7005930003)
Stück 11.564 KRW 68.400,0000 554.288,22 0,21
Abbott Laboratories
(US0028241000)
Stück 4.325 USD 98,1200 399.970,78 0,15
AbbVie
(US00287Y1091)
Stück 14.002 USD 152,2500 2.009.240,81 0,78
Adobe
(US00724F1012)
Stück 2.968 USD 504,6700 1.411.744,17 0,55
Advanced Micro Devices
(US0079031078)
Stück 5.981 USD 102,7600 579.271,97 0,22
Alibaba Group Holding ADR
(US01609W1027)
Stück 3.985 USD 85,5400 321.278,89 0,12
Alphabet Cl.A
(US02079K3059)
Stück 42.020 USD 132,3100 5.240.024,69 2,03
Amazon.com
(US0231351067)
Stück 11.320 USD 125,9800 1.344.103,30 0,52
American Express Co.
(US0258161092)
Stück 2.880 USD 150,2300 407.787,37 0,16
Apple
(US0378331005)
Stück 8.645 16.626 USD 170,6900 1.390.777,62 0,54
Applied Materials
(US0382221051)
Stück 10.469 USD 138,2200 1.363.831,46 0,53
Automatic Data Processing
(US0530151036)
Stück 4.804 USD 243,3100 1.101.659,98 0,43
Baker Hughes Cl.A
(US05722G1004)
Stück 15.640 USD 36,5900 539.366,26 0,21
Bank of America Corp.
(US0605051046)
Stück 30.350 USD 27,5600 788.3 56,27 0,31
Best Buy Co.
(US0865161014)
Stück 6.684 USD 68,9000 434.050,52 0,17
Blackrock
(US09247X1019)
Stück 578 USD 645,2400 351.506,80 0,14
BorgWarner
(US0997241064)
Stück 21.466 21.466 21.466 USD 40,6900 823.234,25 0,32
Bristol-Myers Squibb Co.
(US1101221083)
Stück 11.635 USD 58,1400 637.567,30 0,25
CF Industries Holdings
(US1252691001)
Stück 11.572 USD 85,9700 937.648,29 0,36
Charles Schwab
(US8085131055)
Stück 6.123 USD 54,5500 314.806,46 0,12
Chubb
(CH0044328745)
Stück 2.451 USD 212,2700 490.361,71 0,19
Citigroup (new)
(US1729674242)
Stück 7.596 USD 41,2000 294.962,49 0,11
CSX Corp.
(US1264081035)
Stück 32.250 USD 30,5700 929.201,23 0,36
CureVac
(NL0015436031)
Stück 7.222 USD 6,5000 44.244,11 0,02
Dow
(US2605571031)
Stück 8.636 USD 50,9300 414.544,28 0,16
eBay
(US2786421030)
Stück 17.158 USD 43,6500 705.887,56 0,27
Edwards Lifesciences Corp.
(US28176E1082)
Stück 7.265 USD 69,9600 479.038,08 0,19
Electronic Arts
(US2855121099)
Stück 3.469 USD 119,1800 389.665,81 0,15
Elevance Health
(US0367521038)
Stück 1.546 USD 447,2800 651.738,81 0,25
FMC Corp.
(US3024913036)
Stück 9.378 USD 65,9100 582.567,37 0,23
Gilead Sciences
(US3755581036)
Stück 11.575 USD 75,4200 822.795,95 0,32
International Paper Co.
(US4601461035)
Stück 10.169 USD 35,3500 338.806,93 0,13
Intuit
(US4612021034)
Stück 1.719 USD 512,2400 829.915,70 0,32
JPMorgan Chase & Co.
(US46625H1005)
Stück 7.727 USD 147,5900 1.074.861,39 0,42
Keurig Dr Pepper
(US49271V1008)
Stück 16.621 USD 31,4600 492.833,80 0,19
KLA
(US4824801009)
Stück 1.099 USD 458,0900 474.496,62 0,18
Lam Research Corp.
(US5128071082)
Stück 1.440 USD 627,5200 851.676,53 0,33
Linde
(IE000S9YS762)
Stück 2.046 2.046 USD 373,4900 720.226,71 0,28
Lululemon Athletica
(US5500211090)
Stück 1.496 USD 379,0000 534.386,43 0,21
Marsh & McLennan Cos.
(US5717481023)
Stück 2.549 USD 193,4000 464.633,93 0,18
Mastercard Cl.A
(US57636Q1040)
Stück 2.035 USD 399,4400 766.126,67 0,30
Medtronic
(IE00BTN1Y115)
Stück 9.733 USD 78,6900 721.856,52 0,28
Micron Technology
(US5951121038)
Stück 10.338 USD 65,2000 635.285,20 0,25
Microsoft Corp.
(US5949181045)
Stück 5.101 12.893 USD 313,6400 1.507.895,98 0,58
Mondelez International Cl.A
(US6092071058)
Stück 5.634 USD 69,3900 368.466,79 0,14
Moody’s Corp.
(US6153691059)
Stück 1.001 USD 318,4600 300.450,95 0,12
Morgan Stanley
(US6174464486)
Stück 5.655 USD 82,1900 438.062,63 0,17
Motorola Solutions
(US6200763075)
Stück 2.855 USD 274,190 0 737.806,27 0,29
Norfolk Southern Corp.
(US6558441084)
Stück 3.053 USD 197,3800 567.955,83 0,22
NVIDIA Corp.
(US67066G1040)
Stück 4.305 5.148 USD 430,8900 1.748.333,13 0,68
Oracle Corp.
(US68389X1054)
Stück 15.042 USD 106,1500 1.504.908,86 0,58
PayPal Holdings
(US70450Y1038)
Stück 10.169 USD 58,1800 557.617,74 0,22
PepsiCo
(US7134481081)
Stück 9.797 USD 169,5000 1.565.119,23 0,61
Pfizer
(US7170811035)
Stück 16.601 USD 32,0900 502.098,11 0,19
Phinia
(US71880K1016)
Stück 4.293 4.293 USD 25,9200 104.877,06 0,04
PNC Financial Services Group
(US6934751057)
Stück 2.095 USD 122,8300 242.534,26 0,09
PPG Industries
(US6935061076)
Stück 7.706 USD 130,5600 948.251,99 0,37
Public Storage
(US74460D1090)
Stück 2.637 USD 264,2800 656.839,17 0,25
Regeneron Pharmaceuticals
(US75886F1075)
Stück 1.031 USD 834,5700 810.972,36 0,31
S&P Global
(US78409V1044)
Stück 1.063 USD 368,5300 369.224,68 0,14
Starbucks Corp.
(US8552441094)
Stück 5.454 USD 91,0800 468.190,69 0,18
Sunnova Energy International
(US86745K1043)
Stück 18.068 USD 10,3600 176.422,70 0,07
Sunrun
(US86771W1053)
Stück 10.699 USD 12,3000 124.031,76 0,05
Target Corp.
(US87612E1064)
Stück 2.990 USD 109,5600 308.750,61 0,12
The Clorox Co.
(US1890541097)
Stück 2.348 USD 128,6200 284.636,91 0,11
The Goldman Sachs Group
(US38141G1040)
Stück 1.345 USD 325,2000 412.246,94 0,16
The Home Depot
(US4370761029)
Stück 4.772 USD 303,4900 1.364.989,90 0,53
The Kroger Co.
(US5010441013)
Stück 15.152 USD 45,0900 643.924,30 0,25
Truist Financial
(US89832Q1094)
Stück 7.058 USD 28,2300 187.792,03 0,07
United Parcel Service B
(US9113121068)
Stück 2.704 USD 155,5000 396.297,83 0,15
United Rentals
(US9113631090)
Stück 1.114 USD 448,2200 470.609,88 0,18
UnitedHealth Group
(US91324P1021)
Stück 5.177 USD 510,1000 2.488.961,07 0,96
VISA Cl.A
(US92826C8394)
Stück 8.575 USD 231,6600 1.872.275,68 0,73
Walt Disney Co.
(US2546871060)
Stück 5.751 USD 80,1300 434.333,30 0,17
Xylem
(US98419M1009)
Stück 10.664 USD 91,0500 915.134,02 0,35
Verzinsliche Wertpapiere
0,5000 % Alstom 21/​27.07.30
(FR0014004R72)
EUR 800 % 78,6520 629.216,00 0,24
0,0000 % Aroundtown 20/​16.07.26 MTN
(XS2273810510)
EUR 1.000 % 80,7630 807.630,00 0,31
1,2130 % Becton Dickinson Euro Finance 21/​12.02.36
(XS2298459426)
EUR 125 % 68,7030 85.878,75 0,03
0,0100 % BPCE 21/​14.01.27
(FR0014001G29)
EUR 1.100 % 87,3990 961.389,00 0,37
0,5000 % Caixabank 21/​09.02.29 MTN
(XS2297549391)
EUR 400 % 83,2060 332.824,00 0,13
0,1250 % Dassault Systemes 19/​16.09.26
(FR0013444544) 3)
EUR 500 % 89,7440 448.720,00 0,17
1,8750 % EDP – Energias de Portugal 21/​02.08.81
(PTEDPROM0029)
EUR 300 % 88,8270 266.481,00 0,10
1,7500 % France O.A.T. 13/​25.11.24
(FR0011962398)
EUR 910 % 97,9880 891.389,00 0,35
6,0000 % France O.A.T. 93/​25.10.25
(FR0000571150)
EUR 867 % 105,1980 912.393,83 0,35
0,5000 % Germany 16/​15.02.26
(DE0001102390)
EUR 972 % 94,2360 916.432,85 0,35
5,4000 % Ireland 09/​13.03.25
(IE00B4TV0D44)
EUR 144 % 102,8940 147.792,83 0,06
1,7500 % Mexico 18/​17.04.28 MTN
(XS1751001139)
EUR 1.260 % 88,7510 1.118.262,60 0,43
1,6250 % Mexico 19/​08.04.26 MTN
(XS1974394675)
EUR 1.320 % 93,8660 1.239.031,20 0,48
3,1250 % Microsoft 13/​06.12.28
(XS1001749289)
EUR 613 % 97,9650 600.525,45 0,23
1,5000 % Naturgy Finance 18/​29.01.28 MTN
(XS1755428502)
EUR 1.400 % 90,5650 1.267.910,00 0,49
0,3750 % Nordrhein-Westfalen 20/​02.09.50 LSA
(DE000NRW0MJ2)
EUR 1.400 % 43,3210 606.494,00 0,23
4,1000 % Portugal 15/​15.02.45
(PTOTEBOE0020) 3)
EUR 733 % 99,6120 729.970,68 0,28
1,0000 % Smurfit Kappa Treasury 21/​22.09.33
(XS2388183381)
EUR 250 % 72,9930 182.482,50 0,07
0,1250 % Toyota Motor Credit 21/​05.11.27 MTN Reg S
(XS2338955805)
EUR 850 % 85,6480 728.008,00 0,28
2,3750 % US Treasury 19/​15.05.29
(US9128286T26) 3)
USD 9.114 % 88,8125 7.629.002,12 2,95
3,6250 % US Treasury 23/​31.05.2028
(US91282CHE49)
USD 11.186 11.186 % 95,7148 10.091.285,47 3,91
6,0000 % US Treasury 96/​15.02.26
(US912810EW46) 3)
USD 8.363 % 102,2500 8.059.439,44 3,12
Verbriefte Geldmarktinstrumente
1,0000 % BNP Paribas 17/​27.06.24 MTN
(XS1637277572)
EUR 757 % 97,7970 740.323,29 0,29
6,2500 % Germany 94/​04.01.24
(DE0001134922)
EUR 1.176 % 100,6770 1.183.735,00 0,46
Zertifikate
XTrackers ETC/​Gold 23.04.80
(DE000A2T0VU5)
Stück 182.118 201.650 USD 28,9100 4.962.329,29 1,92
Sonstige Beteiligungswertpapiere
Roche Holding Profitsh.
(CH0012032048)
Stück 4.180 CHF 251,6500 1.089.709,93 0,42
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 10.160.274,55 3,93
Verzinsliche Wertpapiere
1,5000 % US Treasury 16/​15.08.26
(US9128282A70)
USD 333 % 91,0938 286.245,58 0,11
Verbriefte Geldmarktinstrumente
2,7500 % US Treasury 13/​15.11.23
(US912828WE61)
USD 361 % 99,6523 338.874,33 0,13
2,7500 % US Treasury 14/​15.02.24
(US912828B667)
USD 359 % 98,9844 334.550,40 0,13
2,3750 % US Treasury 14/​15.08.24
(US912828D564)
USD 368 % 97,3262 337.385,16 0,13
2,1250 % US Treasury 16/​30.11.23
(US912828U576)
USD 9.457 % 99,4414 8.863.219,08 3,43
Investmentanteile 108.285.062,99 41,93
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) 93.846.281,97 36,34
DWS ESG Convertibles FC
(DE000DWS1U74)
(0,600%)
Stück 52.613 EUR 136,4000 7.176.413,20 2,78
DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund IC
(LU0099730524)
(0,160%)
Stück 1.427 1.427 EUR 14.011,8500 19.994.909,95 7,74
DWS Invest ESG Euro Corporate Bonds IC100
(LU2233196539)
(0,200%)
Stück 92.143 EUR 88,2600 8.132.541,18 3,15
DWS Invest ESG Euro High Yield XC
(LU2111936113)
(0,200%)
Stück 29.042 EUR 97,8200 2.840.888,44 1,10
DWS Invest ESG European Small/​Mid Cap LC
(LU1863262298)
(1,500%)
Stück 20.000 20.000 EUR 126,3100 2.526.200,00 0,98
DWS Invest ESG European Small/​Mid Cap XC
(LU1863262454)
(0,350%)
Stück 22.045 10.000 EUR 133,9600 2.953.148,20 1,14
DWS Invest Multi Strategy FC
(LU0616844766)
(0,550%)
Stück 12.000 EUR 131,8000 1.581.600,00 0,61
Xtr II EUR Corp Bd Short Dur SRI PAB UCITS ETF 1C
(LU2178481649)
(0,060%)
Stück 274.766 167.108 EUR 42,8000 11.759.984,80 4,55
Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D
(LU0484968812)
(0,060%)
Stück 96.939 47.745 EUR 133,6800 12.958.805,52 5,02
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C
(IE00BG370F43)
(0,050%)
Stück 120.122 EUR 38,9850 4.682.956,17 1,81
Xtrackers MSCI Europe ESG UCITS ETF 1C
(IE00BFMNHK08)
(0,100%)
Stück 441.151 105.530 EUR 26,1700 11.544.921,67 4,47
Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C
(IE00BG36TC12)
(0,100%)
Stück 363.790 81.456 EUR 17,8880 6.507.475,52 2,52
Xtrackers ESG USD EM Bd.Qual.Weighted UCITS ETF 1D
(IE00BD4DX952)
(0,350%)
Stück 128.450 USD 9,8000 1.186.437,32 0,46
Gruppenfremde Investmentanteile 14.438.781,02 5,59
AIS – Amundi Index Euro Corp. UCITS ETF DR
(LU1437018168)
(0,160%)
Stück 86.132 EUR 47,5740 4.097.643,77 1,59
iShares Euro Corp BondSustainability Scr.UCITS ETF
(IE00BYZTVT56)
(0,150%)
Stück 2.288.875 2.288.875 EUR 4,5180 10.341.137,25 4,00
Summe Wertpapiervermögen 260.048.194,82 100,70
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen
Aktienindex-Derivate 218.039,93 0,08
(Forderungen /​ Verbindlichkeiten)
Aktienindex-Terminkontrakte
EURO STOXX BANK DEC 23 (EURX) EUR Stück 45.000 148.950,00 0,06
S&P500 EMINI DEC 23 (CME) USD Stück -400 69.089,93 0,03
Zins-Derivate 41.542,80 0,02
(Forderungen /​ Verbindlichkeiten)
Zinsterminkontrakte
JPN 10YR BOND (OSE) DEC 23 JPY -700.000 54.098,63 0,02
US 10YR NOTE DEC 23 (CBT) USD 7.500 29.949,18 0,01
US 5YR NOTE DEC 23 (CBT) USD 4.800 -42.505,01 -0,02
Devisen-Derivate -1.505.677,47 -0,58
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Offene Positionen
JPY/​EUR 23,45 Mio. -2.935,99 0,00
NOK/​EUR 54,86 Mio. -45.334,18 -0,02
Geschlossene Positionen
JPY/​EUR 217,17 Mio. -20.453,56 -0,01
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Offene Positionen
CHF/​EUR 5,30 Mio. 81.406,77 0,03
GBP/​EUR 7,31 Mio. 52.570,91 0,02
USD/​EUR 38,40 Mio. -1.464.396,03 -0,57
Geschlossene Positionen
USD/​EUR 3,00 Mio. -106.535,39 -0,04
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 3.426.795,72 1,33
Bankguthaben 3.426.795,72 1,33
Verwahrstelle (täglich fällig)
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 670.809,19 % 100 670.809,19 0,26
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Australische Dollar AUD 359.093,46 % 100 219.380,80 0,08
Kanadische Dollar CAD 274.561,55 % 100 192.384,51 0,07
Schweizer Franken CHF 437.384,96 % 100 453.107,80 0,18
Britische Pfund GBP 396.014,66 % 100 456.711,64 0,18
Hongkong Dollar HKD 2.467.216,42 % 100 297.008,08 0,12
Israelische Schekel ILS 200.717,45 % 100 49.500,59 0,02
Japanische Yen JPY 80.687.433,00 % 100 510.147,21 0,20
Südkoreanische Won KRW 374.791.642,00 % 100 262.640,30 0,10
Singapur Dollar SGD 38.272,12 % 100 26.476,73 0,01
US Dollar USD 306.235,23 % 100 288.628,87 0,11
Sonstige Vermögensgegenstände 645.145,22 0,25
Zinsansprüche EUR 536.776,55 % 100 536.776,55 0,21
Dividenden-/​Ausschüttungsansprüche EUR 78.967,69 % 100 78.967,69 0,03
Quellensteueransprüche EUR 27.065,49 % 100 27.065,49 0,01
Sonstige Ansprüche EUR 2.335,49 % 100 2.335,49 0,00
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -4.319.008,47 -1,67
EUR – Kredite EUR -4.319.008,47 % 100 -4.319.008,47 -1,67
Sonstige Verbindlichkeiten -255.812,69 -0,10
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -255.112,04 % 100 -255.112,04 -0,10
Andere sonstige Verbindlichkeiten EUR -700,65 % 100 -700,65 0,00
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -72.062,42 % 100 -72.062,42 -0,03
Fondsvermögen 258.227.157,44 100,00
Anteilwert 117,28
Umlaufende Anteile 2.201.864,077

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Marktschlüssel

Terminbörsen

EURX = Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)
CME = Chicago Mercantile Exchange (CME) – Index and Options Market Division (IOM)
OSE = Osaka Securities Exchange – Options and Futures
CBT = Chicago Board of Trade (CBOT)

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Australische Dollar AUD 1,636850 = EUR 1
Kanadische Dollar CAD 1,427150 = EUR 1
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
Dänische Kronen DKK 7,455900 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Hongkong Dollar HKD 8,306900 = EUR 1
Israelische Schekel ILS 4,054850 = EUR 1
Japanische Yen JPY 158,165000 = EUR 1
Südkoreanische Won KRW 1.427,015000 = EUR 1
Singapur Dollar SGD 1,445500 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Fußnoten

3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen verliehen.

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
ANZ Group Holdings (AU0000261372) Stück 16.597 16.597
CRH (IE0001827041) [EUR] Stück 13.268
Mercedes-Benz Group (DE0007100000) Stück 8.959
Neste Oyj (FI0009013296) Stück 26.000 34.815
Repsol (ES0173516115) Stück 27.805
TotalEnergies (FR0000120271) Stück 39.176
Meituan (KYG596691041) Stück 1.160 1.160
Inpex Holdings (JP3294460005) Stück 82.700
Aker BP (NO0010345853) Stück 27.334
Orron Energy (SE0000825820) Stück 28.743
Linde (IE00BZ12WP82) Stück 2.046
Meta Platforms (US30303M1027) Stück 3.520
Nucor Corp. (US6703461052) Stück 7.573
Schlumberger N.Y. Shares (AN8068571086) Stück 2.500 2.500
Sylvamo (US8713321029) Stück 924
Verbriefte Geldmarktinstrumente
1,5500 % Vonovia Finance 18/​22.12.22 MTN (DE000A19X793) EUR 1.400
2,7500 % US Treasury 18/​30.04.23 (US9128284L18) USD 6.203
0,2500 % US Treasury 20/​15.05.23 (US912828ZU76) USD 3.231
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Siemens Gamesa Renewable Energy (ES0143416115) Stück 41.985
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class (IE00BZ3FDF20) (0,100%) Stück 3.257 5.531
Xtrackers MSCI World Value UCITS ETF 1C (IE00BL25JM42) (0,150%) Stück 81.721
Gruppenfremde Investmentanteile
iShs III Corp.Bond 1-5yr UCITS ETF EUR (Dist.) (IE00B4L60045) (0,200%) Stück 46.590
SSEE I-SPDR BBG Barclays 0-3Yr Euro Corporate Bond (IE00BC7GZW19) (0,200%) Stück 199.487
Optionsscheine
Wertpapier-Optionsscheine
Optionsscheine auf Aktien
Compagnie Financiere Richemont 13.09.23 (CH0559601544) Stück 37.038

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 28.415
(Basiswerte: Dow Jones Euro STOXX Bank, Tokyo Stock Price (TOPIX) Index)
Verkaufte Kontrakte: EUR 14.418
(Basiswerte: S&P 500 Index)
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 60.072
(Basiswerte: US 2YR NOTE JUN 23, US 2YR NOTE MAR 23, US 5YR NOTE JUN 23, US 5YR NOTE
MAR 23, US 5YR NOTE SEP 23)
Verkaufte Kontrakte: EUR 59.888
(Basiswerte: EURO BUXL 30YR BOND DEC 23, EURO BUXL 30YR BOND JUN 23, EURO BUXL
30YR BOND MAR 23, EURO BUXL 30YR BOND SEP 23, EURO-BOBL MAR 23, JPN 10YR BOND
(OSE) JUN 23, JPN 10YR BOND (OSE) SEP 23, US 10YR NOTE JUN 23, US 10YR NOTE MAR 23,
US 10YR NOTE SEP 23)
Devisenterminkontrakte
Kauf von Devisen auf Termin
CHF/​EUR EUR 4.451
GBP/​EUR EUR 7.673
JPY/​EUR EUR 5.649
NOK/​EUR EUR 12.558
USD/​EUR EUR 52.255
Verkauf von Devisen auf Termin
CHF/​EUR EUR 13.802
GBP/​EUR EUR 24.568
JPY/​EUR EUR 1.556
NOK/​EUR EUR 4.899
USD/​EUR EUR 137.184

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 58.109
Gattung: iShares Euro Corp BondSustainability Scr.UCITS ETF (IE00BYZTVT56), iShs III
Corp.Bond 1-5yr UCITS ETF EUR (Dist.) (IE00B4L60045), SSEE I-SPDR BBG Barclays 0-3Yr Euro
Corporate Bond (IE00BC7GZW19), Xtr II EUR Corp Bd Short Dur SRI PAB UCITS ETF 1C
(LU2178481649), Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D (LU0484968812),
Xtrackers MSCI World Value UCITS ETF 1C (IE00BL25JM42),0,5000 % Alstom 21/​27.07.30
(FR0014004R72), 1,0000 % BNP Paribas 17/​27.06.24 MTN (XS1637277572), 0,0100 %
BPCE 21/​14.01.27 (FR0014001G29), 0,5000 % Caixabank 21/​09.02.29 MTN (XS2297549391),
0,1250 % Dassault Systemes 19/​16.09.26 (FR0013444544), 1,7500 % France O.A.T. 13/​25.11.24
(FR0011962398), 1,7500 % Mexico 18/​17.04.28 MTN (XS1751001139), 1,6250 %
Mexico 19/​08.04.26 MTN (XS1974394675), 3,1250 % Microsoft 13/​06.12.28 (XS1001749289),
1,5000 % Naturgy Finance 18/​29.01.28 MTN (XS1755428502), 1,0000 % Smurfit Kappa
Treasury 21/​22.09.33 (XS2388183381), 0,1250 % Toyota Motor Credit 21/​05.11.27
MTN Reg S (XS2338955805), 2,1250 % US Treasury 16/​30.11.23 (US912828U576)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 74.445,02
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 2.133.719,40
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 82.223,07
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 903.203,76
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 60.838,86
6. Erträge aus Investmentzertifikaten EUR 398.470,40
7. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 73.501,12
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 73.501,12
8. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -11.166,75
9. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -366.196,08
10. Sonstige Erträge EUR 362.433,55
Summe der Erträge EUR 3.711.472,35
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -4.334,06
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -1.818,80
2. Verwaltungsvergütung EUR -3.160.665,54
davon:
Kostenpauschale EUR -3.160.665,54
3. Sonstige Aufwendungen EUR -41.774,81
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -22.830,35
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -18.944,46
Summe der Aufwendungen EUR -3.206.774,41
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 504.697,94
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 18.838.660,07
2. Realisierte Verluste EUR -7.801.519,78
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 11.037.140,29
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 11.541.838,23
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -402.962,14
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 3.467.383,55
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.064.421,41
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 14.606.259,64

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 255.511.190,74
1. Mittelzufluss (netto) EUR -12.200.978,43
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 3.745.550,47
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -15.946.528,90
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 310.685,49
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 14.606.259,64
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -402.962,14
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 3.467.383,55
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 258.227.157,44

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 11.541.838,23 5,24
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 11.541.838,23 5,24

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 258.227.157,44 117,28
2022 255.511.190,74 110,78
2021 291.183.842,89 123,87
2020 269.704.763,16 111,56

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 88.278.541,92

Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:

BNP Paribas S.A., Paris; HSBC Continental Europe S.A., Paris; Morgan Stanley Europe S.E., Frankfurt am Main; Royal Bank of Canada, London; State Street Bank GmbH, München; UBS AG London Branch, London

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

60% MSCI World Net TR Index in EUR, 40% Markit iBoxx Eurozone Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 65,891
größter potenzieller Risikobetrag % 80,555
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 70,697

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,4, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte Exposure:

Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:

Gattungsbezeichnung Nominal
in Stück bzw.
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
Whg. in 1.000 befristet unbefristet gesamt
0,1250 % Dassault Systemes 19/​16.09.26 EUR 500 448.720,00
4,1000 % Portugal 15/​15.02.45 EUR 500 498.060,00
2,3750 % US Treasury 19/​15.05.29 USD 8.200 6.863.925,54
6,0000 % US Treasury 96/​15.02.26 USD 2.000 1.927.426,96
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen 9.738.132,50 9.738.132,50

Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen:

Barclays Bank Ireland PLC, Dublin; Credit Agricole Corporate and Investment Bank, Paris; Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main; UBS AG London Branch, London

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:

EUR 10.292.981,22

davon:
Schuldverschreibungen EUR 1.543.364,05
Aktien EUR 8.144.665,21
Sonstige EUR 604.951,96

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 117,28

Umlaufende Anteile: 2.201.864,077

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,35% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,009% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 1,30% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,02% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Balance keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 14.417,06. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 802,69 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20221)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 9.738.132,50
in % des Fondsvermögens 3,77
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name UBS AG London Branch, London
Bruttovolumen offene Geschäfte 5.022.384,54
Sitzstaat Großbritannien
2. Name Barclays Bank Ireland PLC, Dublin
Bruttovolumen offene Geschäfte 2.339.601,00
Sitzstaat Irland
3. Name Credit Agricole Corporate and Investment Bank, Paris
Bruttovolumen offene Geschäfte 1.927.426,96
Sitzstaat Frankreich
4. Name Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 448.720,00
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) zweiseitig
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 9.738.132,50
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen 1.543.364,05
Aktien 8.144.665,21
Sonstige 604.951,96
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden
– Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken.
Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en): JPY; EUR; GBP; CHF; CAD; USD; AUD; DKK
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 10.292.981,22
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 52.122,78
in % der Bruttoerträge 69,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 23.497,10
in % der Bruttoerträge 31,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe 9.738.132,50
Anteil 3,74
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name Aston Martin Lagonda Global Holdings PLC
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.705,58
2. Name Banca IFIS S.p.A.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.703,76
3. Name Segro PLC
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.701,16
4. Name Rai Way S.p.A.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.699,49
5. Name Estia Health Ltd.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.685,51
6. Name Capstone Copper Corp.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.674,57
7. Name CompuGroup Medical SE & Co.KGaA
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 481.674,20
8. Name Koninklijke Vopak N.V.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 478.317,27
9. Name eDreams ODIGEO S.A.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 451.937,47
10. Name Pendragon PLC
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 424.556,61
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer 1
1. Name State Street Bank International GmbH
(Custody Operations)
verwahrter Betrag absolut 10.292.981,22

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS ESG Balance
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300SFXTCGFN5RVK78
ISIN: DE0008474198
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 18,07 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung,
Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden
Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,
(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer
Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet
wurden,
(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,
(7) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl
der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden,
sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren
die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während
des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“
entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende
Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im
Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu
lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS ESG Balance
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen
Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten
Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und
Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner
Vergleichsgruppe
Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt ist 0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für den Sektor
„kontroversen Waffen“
Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt ist. 0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen
gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen
herangezogen
18,07 % des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
(PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von
Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des
Unternehmens.
65.542,67 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-
Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt.
Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch
seinen Unternehmenswert einschließlich liquider
Mittel (EVIC) normalisiert.
363,65 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität
Scope 1+2+3
679,3 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich
der fossilen Brennstoffe tätig sind
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 9,69 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen verwickelt waren
0,02 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators –
PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet,
die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen
Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine
Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht
anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten
mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der
Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der
verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode
für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter
Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten),
eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen
ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung
integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative
Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die
ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage
verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder
Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der
Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies
umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze
für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour
Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig
eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);
• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische
Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die
Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des
Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im
Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen
und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die
folgenden Investitionen,
auf die der größte
Anteil der im
Bezugszeitraum
getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September
2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
6,4 % Ireland
Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS
ETF 1D
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
4,1 % Luxembourg
Xtrackers MSCI Europe ESG UCITS ETF 1C K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
4,0 % Ireland
US Treasury 16/​30.11.23 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung
3,4 % United States
US Treasury 96/​15.02.26 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung
3,2 % United States
DWS Invest ESG Euro Corporate Bonds
IC100
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
3,1 % Luxembourg
US Treasury 19/​15.05.29 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung
3,0 % United States
DWS ESG Convertibles FC K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,8 % Germany
XTrackers ETC/​Gold 23.04.80 K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,7 % Ireland
Xtr II EUR Corp Bd Short Dur SRI PAB
UCITS ETF 1C
NA – Sonstige 2,3 % Luxembourg
Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,0 % Ireland
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG
UCITS ETF 1C
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,8 % Ireland
iShares Euro Corp BondSustainability
Scr.UCITS ETF
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,8 % Ireland
SSEE I-SPDR BBG Barclays 0-3Yr Euro
Corporate Bond
K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
1,8 % Ireland
Alphabet Cl.A M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
1,6 % United States

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 96,32% des
Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 96,32% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der
Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 18,07% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

3,68% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende
Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige
Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,4 %
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 11,4 %
D Energieversorgung 1,6 %
F Baugewerbe/​Bau 0,1 %
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 2,2 %
H Verkehr und Lagerei 1,8 %
I gastgewerbe/​Beherbergung und Gastronomie 0,2 %
J Information und Kommunikation 4,2 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 46,9 %
L Grundstücks-und Wohnungswesen 0,8 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 8,9 %
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 17,1 %
Q Gesundheits- und Sozialwesen 0,3 %
NA Sonstige 4,2 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 9,7 %

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU)
2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte
jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der
Taxonomie-Verordnung konform waren.WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder
Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in
Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel? Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 18,07% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 18,07% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände von 3,68% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.
Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das hieß Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen
Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Multi-Asset-Strategie. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen
investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen
Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick
auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der
unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds
fortlaufend überwacht.
Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den
Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik
Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen,
indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer
unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien
angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter,
öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen
berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten,
Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu
ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer
Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs
möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung
darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien
(Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein
Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht
geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden,
auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESG-Standards
in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten
beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen
einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von
Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen
weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet.
Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten,
wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung
Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN
Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter
internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel
Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit,
nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die
zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten
von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die
erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens,
einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung
Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder
mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United
Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung
Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten
unterschieden.
Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESGQualitätsbewertung
berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren,
so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit,
Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.
Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen
„best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die
Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im
Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich
schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an
ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel,
natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das
Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und
Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das
Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die
ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESG-Qualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad
ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten
ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten
in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren
erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen
ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der
Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die
Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder
Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl,
– aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand,
Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen
Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und
Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche
Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik.
Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte
Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im
Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie
und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten
Umsatzschwellen nicht überschritten.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten
von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen,
abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.
Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher
Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von
ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen
mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf
Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social
Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten
der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen,
die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich
zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in
Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der
ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom
House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller
wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer
Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur
entsprechend berücksichtigt) bewertet.
Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds
unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen
Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu
einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die
nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung
Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag
zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der
potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als
nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen
Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt
insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen
Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von
Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne
Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der
Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen sind.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt
„Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder
sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten
Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.72014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17 Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS ESG Balance (https:/​/​www.dws.de/​gemischte-fonds/​de0008474198-dws-esg-balance/​)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Umbenennung des Fonds

Der Fonds DWS Balance wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in DWS ESG Balance umbenannt.

Hinweise für Anleger in Luxemburg

Einrichtung für Privatanleger in Luxemburg gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/​1160 ist die

Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg

Bei dieser Stelle können

die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden,

die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlagebedingungen, Basisinformationsblatt, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen; zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com/​fundinformation erhältlich,

Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Balance – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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