Insbesondere ältere und erkrankte Vertragspartner der EKD, die dort eine Photovoltaik Anlage bestellt haben, sind verzweifelt und überfordert. Es liegen uns verschiedene Informationen vor, nach denen immer wieder die versprochenen DC-Montage Termine teilweise nicht eingehalten werden und es nicht zur Fertigstellung und Anschluss der Anlage an das Netz kommen kann.
Problematisch ist das insbesondere dann, wenn die Kunden bereits mit dem ersten Schritt der Installation, der AC-Montage, bereits 90 – 100 % Prozent des Kaufpreises zahlen sollten und diesen auch gezahlt haben, weil mit Maßnahmen der Factoring Gesellschaft gedroht wurde. Dann besteht wenig Druckpotential und man kann sicher mit dem Rücktritt vom Vertrag drohen, aber die Rückabwicklung des Vertrages und ggf. das Beschreiten des Klageweges ist zeit- und nervenaufreibend und das wissen die Beteiligten.
Besser ist es, wenn Mängel oder Verspätungen von Seiten der EKD vorliegen, dass Sie ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben und so die Zahlung eines Teils des Kaufpreises oder den Kaufpreis insgesamt zurückzustellen. Achtung: Verspätungen von Firmen, derer sich die EKD bedient, sind für Sie irrelevant, denn ihr Vertragspartner ist die EKD.