Dark Mode Light Mode

Geldschmuggel

TF3000 (CC0), Pixabay

Eine 37-jährige Frau hat sich im März 2022 an die Polizei gewandt und damit eine Untersuchung in Gang gesetzt, die nun zu einem Einziehungsverfahren geführt hat. Sie gab gegenüber den Beamten an, dass sie wiederholt jeweils 250.000 Euro in ihrer Hose versteckt und in die Türkei geschmuggelt habe. Ein geplanter weiterer Transport scheiterte jedoch, als zwei unbekannte Personen, die sich als Polizisten ausgaben, das Geld beschlagnahmten. Daraufhin wandte sie sich selbst an die Polizei und enthüllte ihre Tätigkeit als mutmaßliche Geldkurierin.

Bei einer Durchsuchung wurde bei ihr ein Bargeldbetrag von 1.000 Euro gefunden, dessen Herkunft sie nicht plausibel erklären konnte. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin beim Amtsgericht Tiergarten ein Antrag auf Einleitung eines selbständigen Einziehungsverfahrens gestellt. Ziel dieses Verfahrens ist es, das mutmaßlich aus illegalen Quellen stammende Geld einzuziehen.

Der Ursprung des Geldes sowie eine mögliche Straftat, beispielsweise Geldwäsche, die von der 37-Jährigen begangen worden sein könnte, bleiben unklar. Da eine konkrete Straftat nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, ist der Verdacht nicht stark genug für eine Anklageerhebung. Allerdings liegen auch keine Beweise für einen legalen Erwerb des Geldes vor, weshalb das Einziehungsverfahren angestrebt wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Durchsuchungen

Next Post

Konflikt im Roten Meer vs. Bayerns Wirtschaft