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Europäisch-Iranische Handelsbank AG: BaFin setzt Bußgelder fest
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Europäisch-Iranische Handelsbank AG: BaFin setzt Bußgelder fest

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Europäisch-Iranische Handelsbank AG zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen hatte die Anzeige des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 verspätet eingereicht.

Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:

Wenn Institute einen Prüfer bestellen, müssen sie diesen der BaFin und der Deutschen Bundesbank unmittelbar nach Bestellung anzeigen (§ 28 KWG). Diese Anzeigepflicht soll es der Aufsicht ermöglichen, die Bestellung eines Prüfers zu verhindern. Und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass der Zweck der Prüfung auf Grund von Gegebenheiten, die mit dem bestellten Prüfer zusammenhängen, nicht erreicht wird.

Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG hatte gegen diese Norm durch die verspäteten Anzeigen verstoßen.

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