Landgericht Frankfurt am Main entscheidet über Vergütungsanspruch einer M&A-Beraterin
Das Landgericht Frankfurt am Main, speziell die Kammer für internationale Handelssachen, hat ein bedeutendes Urteil im Bereich der M&A-Beratung gefällt. In dem Verfahren ging es um den Vergütungsanspruch einer M&A-Beraterin, deren Klientin, eine in Hongkong ansässige Gesellschaft, zwei Tochterunternehmen verkaufen wollte. Die Beraterin wurde beauftragt, umfassende Beratungsdienstleistungen zu erbringen, einschließlich der Bewertung der Zielgesellschaften, der Ausarbeitung von Strategien und der Übernahme der Projektkoordination.
Laut Beratervertrag, einem sogenannten Advisory Agreement, sollte die Beraterin ein erfolgsabhängiges Transaktionshonorar erhalten, auch wenn der Verkauf der Unternehmen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags abgeschlossen würde. Nach etwa einem Jahr beendete die Auftraggeberin die Zusammenarbeit und engagierte eine neue Beraterin. Neun Monate später wurde der erfolgreiche Verkauf bekannt.
Die ursprüngliche M&A-Beraterin erhob Klage vor der Kammer für internationale Handelssachen und forderte die Zahlung ihres Beraterhonorars sowie Auskunft über den Verkaufspreis. Der Streitwert belief sich auf 2,785 Millionen Euro. Die Kammer entschied, dass das vereinbarte erfolgsabhängige Honorar auch dann zu zahlen ist, wenn der Erfolg der Transaktion nicht direkt auf die Leistung der Beraterin zurückzuführen ist. Aufgrund der umfangreichen Beratungstätigkeiten wurde das Agreement als Geschäftsbesorgungsdienstvertrag und nicht als Maklervertrag gewertet.
Das Gericht stellte fest, dass es in der M&A-Branche üblich ist, sich ein Erfolgshonorar versprechen zu lassen, ohne dass eine direkte Kausalität zwischen Beratung und Transaktion bestehen muss. Dies gelte insbesondere, wenn der Berater nicht zugleich nach Aufwand vergütet wird.
Das Urteil vom 23.10.2023 mit dem Aktenzeichen 3-02 O 56/22 ist noch nicht rechtskräftig und kann unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de eingesehen werden.
Die Kammer für internationale Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main wurde 2018 gegründet und ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug. Die Verhandlungen können auf Wunsch der Parteien in englischer Sprache geführt werden.