Im Steuerprozess im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre stehen Politikertochter Andrea Tandler und ihr Geschäftspartner N. vor einer möglichen Haftstrafe. Laut einem Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I, dem alle Beteiligten am Dienstag zugestimmt haben, könnten sie mit folgenden Strafen rechnen: Tandler zwischen vier Jahren und drei Monaten bis vier Jahren und neun Monaten Haft, und N. zwischen drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren Haft. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
Die beiden Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt und den entstandenen Steuerschaden inzwischen beglichen. Ursprünglich wurden ihnen Vorwürfe bezüglich einer Provisionszahlung von fast 50 Millionen Euro gemacht, die sie nicht ordnungsgemäß versteuert haben sollen.
Tandler, die Tochter eines ehemaligen CSU-Generalsekretärs und Ministers, hatte Geschäfte mit einem Schweizer Maskenlieferanten für verschiedene Behörden vermittelt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte sie und N. jedoch, die Provisionen nicht korrekt versteuert zu haben. Die Steuerhinterziehungsvorwürfe bezogen sich auf die Einkommens- und Gewerbesteuer, während das Verfahren in Bezug auf Schenkungsteuerhinterziehung und Subventionsbetrug eingestellt wurde. Der wirtschaftliche Schaden wurde auf 7,8 Millionen Euro beziffert.
Die Verständigung zwischen den Beteiligten ermöglicht es, die Strafe im Voraus zu klären, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt und die Staatsanwaltschaft zustimmt. Dieses Verfahren ist in Paragraf 257c der Strafprozessordnung geregelt.