Der Versuch, eine Entschädigungszahlung aufgrund der Verwendung von Google Fonts zu erlangen, ist vor dem Bezirksgericht Wien-Favoriten gescheitert. Eine Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Betreiber der Websites durch die Integration von Google Fonts ihre IP-Adressen an Google in die USA übertragen haben.
Darüber hinaus war die Klägerin nicht in der Lage, ihren persönlichen Schaden nachzuweisen, wie Raphael Toman von der Kanzlei Brandl Talos heute in einer Erklärung feststellt.
33.000 Unternehmen mit Abmahnungen konfrontiert
Im vergangenen Jahr erhielten etwa 33.000 Unternehmen Abmahnungen mit der Forderung nach Schadensersatzzahlungen, da sie angeblich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hatten, indem sie Google Fonts in ihre Websites eingebettet hatten.
Die Klage argumentierte, dass die Verwendung von Google Fonts auf den Websites die Übermittlung von Daten in die USA mit sich brachte und dadurch bei der Klägerin erhebliches Unbehagen auslöste. Jede Klage forderte einen Schadenersatz in Höhe von 190 Euro.
Klägerin zog schließlich zurück
Der zuständige Mitarbeiter des Mobilfunkdienstleisters konnte ebenfalls nicht ermitteln, an wen die IP-Adressen weitergegeben wurden. Zusätzlich wurde bereits im Vorverfahren festgestellt, dass die Websites mit Google Fonts nicht von der Klägerin selbst, sondern automatisch durch ein Programm aufgerufen wurden.
„Angesichts der eindeutigen Ergebnisse des Beweisverfahrens verzichtete die Klientin des Abmahnanwalts unmittelbar vor Abschluss der mündlichen Verhandlung auf alle Ansprüche“, so Toman. Das Gericht verurteilte die Frau zur Zahlung der Verfahrenskosten. Dieses Urteil wird von Toman als „wegweisend“ für andere Unternehmen betrachtet, die von den Abmahnungen betroffen sind.