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Staatsanwaltschaft Leipzig

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig
gegen Sandra Möbius, geb. am 22.08.1990 wegen Betruges u. a. –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

804 Js 12125/​19

Mit Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 16.03.2020, Az. 206 Ls 804 Js 39557/​19, wegen Betruges u. a. wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 3.649,99 € gemäß §§ 73, 73 c StGB angeordnet. Die Einziehungsentscheidung aus dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 23.07.2019, Az. 202 Ls 804 Js 49604/​18, bleibt aufrechterhalten. Dort wurde die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 8.000,00 € angeordnet.

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Der Entscheidung liegt u. a. folgender Sachverhalt zugrunde:

Zu den nachbenannten Zeitpunkten verkaufte die Verurteilte die nachfolgend benannten Waren über die nachbenannten Internetplattformen an die nachfolgend genannten Geschädigten zu dem nachfolgend genannten Preis und täuschte dabei jeweils vor, willens und in der Lage zu sein, den jeweils angebotenen Gegenstand zu liefern. Im Vertrauen hierauf überwiesen die/​der jeweilige/​n Geschädigte/​n den Kaufpreis/​Anzahlungsbetrag auf das von der Verurteilten angegebene Girokonto. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferte die Verurteilte die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus und überwies den Kaufpreis auch nicht zurück, weshalb den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist. Bei den Taten Ziffer 1 bis 13 überwiesen die Geschädigten den jeweiligen Geldbetrag auf das Konto der Verurteilten, welches am 13.11.2018 geschlossen wurde. Bei den Taten Ziffer 14 bis 17 überwiesen die Geschädigten den jeweiligen Geldbetrag auf das am 27.11.2018 eröffnete Konto der Verurteilten.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:

Tatziffer Tatzeit Geschädigte/​-r Bestellte Ware Internetplattform Gezahlter Betrag in EUR
1. 25.07.2018 Bakii, Bekim iPhone X eBay-Kleinanzeigen 250,–
2. 10.10.2018 Kalicanec, Sinisa iPhone XS, 256 GB eBay-Kleinanzeigen 500,–
3. 18.09.2018 Stankiewicz, Rafal iPhone eBay-Kleinanzeigen 600,–
4. 06.11.2018 Güden, Rizgan Eintrittskarten Fußball eBay-Kleinanzeigen 180,–
5. 01.10.2018 Hermann, Jacqueline iPhone X eBay-Kleinanzeigen 50,–
6. 25.07.2018 Griesmayr, Harald iPhone X Shpock 720,–
7. 14.08.2018 Javaher, Forosh Huawei Porsche Design eBay-Kleinanzeigen 500,–
8. 22.10.2018 Tatsch, Kevin iPhone XS Max eBay-Kleinanzeigen 200,–
9. 12.11.2018 Zayakh, Lokmane iPhone X eBay 650,–
10. 30.10.2018 Ris, Alexander iPhone XS eBay-Kleinanzeigen 720,–
11. 21.08.2018 Schuster, Frank iPhone X eBay-Kleinanzeigen 400,–
12. 11.09.2018 Lang, Katharina iPhone X eBay-Kleinanzeigen 280,–
13. 09.10.2018 Lopens, Norbert iPhone XS eBay-Kleinanzeigen 900,–
14. 12.12.2018 Nagy, Marcel iPhone XS eBay-Kleinanzeigen 800,–
15. 06.12.2018 Yigit, Hasan iPhone XS, 256 GB eBay 507,–
16. 14.01.2019 Windler, Torben iPhone XS eBay-Kleinanzeigen 150,–
17. 30.11.2018 Rapp, Stefan iPhone X, 256 GB eBay-Kleinanzeigen 600,–

Durch die Taten entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 8.007,– EUR.

Des Weiteren verkaufte die Veurteilte die nachfolgend benannten Waren über die Internetplattform ebay-Kleinanzeigen an die nachfolgend benannten Geschädigten zu dem nachfolgend benannten Preis und täuschte dabei jeweils vor, willens und in der Lage zu sein, den angebotenen Gegenstand zu liefern. Im Vertrauen hierauf überwiesen die jeweiligen Geschädigten den Kaufpreis oder Anzahlungsbetrag auf das von der Verurteilten angegebene Girokonto. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferte die Angeschuldigte die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus und überwies den Kaufpreis auch nicht zurück, wodurch den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:

Tatziffer Tatzeit Geschädigte/​-r Bestellte Ware Gezahlter Betrag in EUR
1. 07.01.2019 Bima Krishna iPhone XS 200,–
2. 25.03.2019 Ina Maurer Fußballkarten 140,–
3. 29.03.2019 Mario Frank Zabel Fußballkarten 185,–
4. 17.01.2019 Christian Übelein iPhone XS 445,–
5. 29.01.2019 Jürgen Wolfgang Helmut Lusar iPhone XS 724,99
6. 18.02.2019 Leon Nyiri Fußballkarten 120,–
7. 25.03.2019 Björn Pohlemann iPhone X 150,–
8. 19.03.2019 Klaus Sebastian Schneider Fußballkarten 160,–
9. 12.03.2019 Jonas Rader iPhone X 600,–
10. 28.02.2019 Saskia Fichte iPhone X 500,–
11. 07.03.2019 Tilo Schulze Fußballkarten 140,–
12 22.02.2019 Pia Gantke iPhone Xs 285,–

Durch die Taten entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 3.649,99 EUR.

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Als Tatverletzte/​r können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459 k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459 k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459 k Abs. 5 StPO.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

gez. Weihmann
Rechtspflegerin

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