Ein informierter User, der sich im Bereich VWL auskennt, hat uns auf folgendes hingewiesen:
Die Firma Golden Gates wirbt mit VL in Verbindung mit Gold. Gem. 5. Vermögensbildungsgesetz ist die Anlage in Gold nicht vorgesehen. Golden Gates Gates bringt damit sowohl Vertriebspartner, Kunden als auch Arbeitgeber in eine ungünstige Rechtsposition (verbotene Geschäfte!). Zitat Ende
Zunächst scheint er mit seiner Beobachtung richtig zu liegen. Bei genauerer Betrachtung informiert das Unternehmen jedoch deutlich, dass für diese spezielle Dienstleistung keine staatlichen Unterstützungen bereitstehen. Die Werbung ist in dieser Hinsicht also korrekt.
Allerdings sollte man darüber nachdenken, ob diese Werbung potenziell irreführend für den Verbraucher sein könnte. Ein durchschnittlicher Kunde könnte unter dem Begriff „Vermögenswirksame Leistungen“ automatisch eine staatlich geförderte Vermögensbildung verstehen, was bei diesem speziellen Vertrag von Golden Gates eben nicht der Fall ist.
Zur weiteren Erläuterung möchten wir auf das Fünfte Vermögensbildungsgesetz hinweisen, welches klar definiert, was als „staatlich förderfähig“ gilt.
Bei Golden Gates wird in diesem Fall lediglich der Arbeitgeberanteil berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Sparer bei dieser Sparform einen potenziellen Nachteil erleiden, da ihnen die staatliche Förderung fehlt. Möglicherweise nimmt Golden Gates unseren Vorschlag an und schafft mehr Transparenz zum Wohl der Verbraucher.
Zu diesem Thema haben wir auch Rechtsanwalt Reime aus Bautzen befragt, der eine konträre Meinung dazu vertritt. Er glaubt, dass diese Werbung in ihrer aktuellen Form nicht nur ungenau ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben könnte für das Unternehmen Golden Gates „das ist Abmahnfähig“
Ein anderer User hat diesen Sachverhalt auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband vorgelegt, in der Hoffnung, dass dieser das Gespräch mit Golden Gates sucht und Klärung hinsichtlich der Terminologie bringt. Es bleibt spannend, wie sich die Situation entwickelt.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir informieren.
Zum Abschluss sei noch der Werbeprospekt erwähnt, der aktuell auf der Webseite von Golden Gates zu finden ist.