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arztopfer.de eine Anlaufstelle für Arztopfer

sasint (CC0), Pixabay

Im letzten Jahr bestätigten die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen 3.221 Behandlungsfehler, die zu Schäden bei Patienten führten. Die jährliche Statistik des Medizinischen Dienstes der Kassen, vorgestellt in Berlin, zeigt, dass von diesen, in 2.696 Fällen der Fehler direkt den Schaden verursachte. In solchen Fällen können Patienten Schadensersatz fordern. Besorgniserregend: 84 dieser Fehler führten zum Tod der Betroffenen.

Im Jahr 2022 verfasste der Medizinische Dienst 13.059 Gutachten zu potenziellen Behandlungsfehlern. Im Durchschnitt entstehen jedes Jahr etwa 14.000 solcher Gutachten.

Ein großer Teil der Vorwürfe konzentrierte sich auf chirurgische Eingriffe. Zwei Drittel kamen aus Krankenhäusern und ein Drittel aus Arztpraxen. Insbesondere betrafen diese Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin und Zahnmedizin.

Von den identifizierten Gesundheitsschäden erholten sich 60,5 % der Patienten vollständig nach Interventionen oder Krankenhausaufenthalten. Leider erlitten 35 % dauerhafte Schäden, darunter chronische Schmerzen oder bleibende Lähmungen.

Ein erhebliches Problem ist die Dunkelziffer. Viele Fälle werden nicht gemeldet oder erfasst, da keine zentrale Erfassungsstelle existiert. Hinzu kommt, dass manche Patienten direkt rechtliche Schritte einleiten, ohne den offiziellen Beschwerdeweg zu gehen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die Bundesregierung scharf und fordert mehr Unterstützung für Opfer von Behandlungsfehlern. Sie schlägt die Einführung einer zentralen Registrierungsstelle und eine Kultur vor, in der Fehler anerkannt und daraus gelernt wird.

Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund betont, dass die offiziellen Zahlen nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Experten vermuten, dass etwa 1% aller Krankenhausfälle auf Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Es gibt auch schwerwiegende, aber vermeidbare Fehler, wie Patientenverwechslungen oder zurückgelassene Instrumente nach Operationen. Für solche Fälle fordert der Medizinische Dienst eine Meldepflicht und schlägt eine Novelle des Patientenrechtegesetzes vor, um die Patientensicherheit zu stärken.

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