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Interview mit Rechtsanwalt Reime zum Thema bc connect

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AJEL (CC0), Pixabay

diebewertung.de: Herr Reime, was können Sie uns über die Situation rund um BC Connect und RS-Systems+ berichten?

Rechtsanwalt Reime: Viele Anleger haben in der Hoffnung auf Schadenskompensation weitere Investitionen getätigt. Auslandsüberweisungen an Privatpersonen haben sie dabei nicht abgeschreckt. Doch am 10.01.2023 gab es Razzien und Festnahmen wegen Betrugsverdacht. Besonders verunsichert sind Schweizer Anleger, da sie offenbar falsch über das deutsche Recht informiert wurden.

diebewertung.de: Was ist in solchen Fällen zu tun?

Rechtsanwalt Reime: Wenn Anleger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Forderungen angemeldet haben, kann der Insolvenzverwalter diese bestreiten. Dabei sollte man genau die Begründung der Ablehnung prüfen.

diebewertung.de: Und was passiert danach?

Rechtsanwalt Reime: Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen im Namen des Schuldners. Eine in die Insolvenztabelle eingetragene Forderung ist so gültig wie ein rechtskräftiges Urteil. Bei BC Connect wurden bisher alle Anlegeransprüche bestritten.

diebewertung.de: Was ist zu tun, wenn die Forderung bestritten wird?

Rechtsanwalt Reime: Wenn der Insolvenzverwalter die Berechtigung einer Forderung nicht eindeutig nachvollziehen kann, kann er sie bestreiten. In diesem Fall können Gläubiger gegen den Insolvenzverwalter klagen.

diebewertung.de: Gibt es Unterstützung für betroffene Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Wir bieten an, die rechtlichen Gründe des Bestreitens ihrer Forderung zu beseitigen und eine korrekte Anmeldung in der richtigen Höhe mit der richtigen Begründung durchzuführen.

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