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Verloren

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Zwei angehende Kommissare sind vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Klagen gegen ihre Entlassung aus dem Polizeidienst gescheitert. Die Entlassung erfolgte aufgrund rechtsxtremer Äußerungen in Chat-Gruppen. Im ersten Fall hatte ein 26-jähriger Polizeischüler rassistische Dateien, darunter ein Hitlerbild, in einer Whatsapp-Gruppe gepostet. Die Polizei sah ihn aufgrund dieses Verhaltens als charakterlich ungeeignet für den Polizeidienst an und entließ ihn. Der Richter lehnte seine Klage ab und betonte, dass der Austausch von Hitlerbildern und Verharmlosung des Nationalsozialismus im Polizeidienst nicht toleriert werden könne.

Im zweiten Fall ging es um einen 21-jährigen Kommissaranwärter, der im Alter von 17 Jahren antisemitische Dateien verschickt hatte, darunter ein Ortsschild mit der Aufschrift „Juden werden hier nicht bedient“. Der Richter bezeichnete diese Äußerungen als „extrem menschenverachtend“ und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Polizeidienst.

Die rechtsextremen Äußerungen wurden bei der Auswertung eines Handys entdeckt, auf dem sich die besagten Chatverläufe befanden.

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